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Beantworten Sie drei kurze Fragen. Den Namen des Formulars müssen Sie nicht kennen.
1. Für welches Land ist es?
2. Worum geht es?
3. Was möchten Sie tun?
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- Antrag auf Löschung personenbezogener Daten (Bulgarien)Das Recht auf Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung. Es gilt nicht uneingeschränkt: Daten, die die Organisation von Gesetzes wegen, für die Buchhaltung oder zur Verteidigung von Rechtsansprüchen aufbewahrt, bleiben. Deshalb nennt der Antrag genau, welche Daten aus welchem Grund betroffen sind, und verlangt eine schriftliche Antwort – auch wenn die Antwort eine Ablehnung ist, damit es etwas gibt, das Sie anfechten können.
- Widerspruch gegen die Verarbeitung für Direktwerbung (Bulgarien)Werbeanrufe, -nachrichten und -briefe enden mit einem Widerspruch nach Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung. Anders als bei den anderen Rechten gibt es hier keine Abwägung und keine Ausnahmen: Nach einem Widerspruch gegen Direktwerbung endet die Verarbeitung zu diesem Zweck. Das Dokument führt die Kanäle einzeln auf, denn die Abmeldung vom Newsletter stoppt nicht die Telefonanrufe.
- Antrag auf Auskunft über personenbezogene Daten (Bulgarien)Das Recht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung: zu erfahren, welche Daten eine Organisation über Sie speichert, woher sie sie hat, an wen sie sie weitergibt und wie lange sie sie aufbewahrt. Der Antrag ist kostenlos und geht direkt an den Verantwortlichen, nicht an die Aufsichtsbehörde. Formulieren Sie ihn konkret – auf eine pauschale Anfrage nach allem kommt meist nur das Nötigste zurück.
- Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten (Bulgarien)Die Einwilligung ist nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung, und die schwächste: Sie muss konkret, informiert und widerruflich sein; Schweigen oder ein vorab angekreuztes Kästchen ist keine Einwilligung. Deshalb führt diese Erklärung die Zwecke einzeln auf und nennt ausdrücklich das Recht auf Widerruf. Verarbeiten Sie Daten aufgrund eines Vertrags oder einer gesetzlichen Pflicht, brauchen Sie keine Einwilligung und sollten auch keine verlangen.
- Beschwerde bei der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (Bulgarien)Der Schritt für den Fall, dass ein Verantwortlicher Ihren Antrag nicht beantwortet oder ohne triftigen Grund abgelehnt hat. Die Reihenfolge ist dieselbe wie bei Verbraucherstreitigkeiten: zuerst ein Antrag an die Organisation, dann eine Beschwerde bei der bulgarischen Datenschutzkommission mit einer Kopie des Schriftverkehrs. Eine Beschwerde ohne vorherigen Antrag wird meist zurückgegeben, weil es keine Ablehnung zu prüfen gibt.
- Einwilligung in Fotoaufnahmen und die Verwendung des Bildes (Bulgarien)Für Fotografen, Agenturen, Schulen und Veranstalter – das Bild einer erkennbaren Person zählt zu den personenbezogenen Daten, und seine Verwendung für Werbung oder Veröffentlichungen erfordert eine Einwilligung. Die Erklärung legt fest, wo und wie lange das Material verwendet wird, ob ein Honorar gezahlt wird und ob die Person namentlich genannt wird. Für ein Kind unterschreibt ein Elternteil.
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Die Anfrage ist kostenlos. Sagen Sie uns, welches Formular oder Schreiben Sie brauchen, für welches Land und in welcher Sprache. Wir schreiben die Dokumente, nach denen gefragt wird – mit Ihrer E-Mail-Adresse sagen wir Ihnen Bescheid, sobald Ihres fertig ist.