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- Antwort an ein Inkassobüro: Nachweis der Forderung oder Verjährung (Spanien)Für alle, die in Spanien Briefe, Anrufe oder Nachrichten eines Inkassobüros oder Forderungskäufers zu einer Schuld erhalten, die sie nicht anerkennen oder die sehr alt ist. Das Schreiben erkennt die Schuld nicht an: Es verlangt den Vertrag, die Berechnung des Betrags und den Nachweis der Abtretung oder des Auftrags und erlaubt die Einrede der Verjährung, wenn mehr als fünf Jahre ohne Forderung oder Anerkenntnis vergangen sind (Art. 1964.2 und 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Es fragt auch nach der Herkunft Ihrer Daten (Art. 15 DSGVO). Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt. Auf Spanisch.
- Zahlungs- oder Vergleichsangebot an einen Gläubiger (Spanien)Für alle, die in Spanien einer Bank, einem Kreditgeber, einem Versorger oder einem Inkassobüro Geld schulden und eine kleinere Einmalzahlung (quita) oder Raten (espera) anbieten wollen, um die Schuld zu erledigen. Das Schreiben nennt den geforderten und den angebotenen Betrag und den Zeitplan und macht alles von einer schriftlichen Annahme abhängig, die bestätigt, dass die Schuld nach Zahlung erledigt ist, mit Ausgleichsquittung und Löschung aus Schuldnerverzeichnissen. Vor dieser Annahme wird nichts gezahlt. Versand per Burofax oder über den schriftlichen Kanal des Gläubigers. Auf Spanisch.
- Antrag auf Schließung eines Bankkontos (Spanien)Für Inhaber eines Kontos bei einer Bank in Spanien, die es schließen wollen. Das Schreiben verlangt die Schließung des Kontos und die Beendigung des Vertrags, die Überweisung des Guthabens auf ein anderes Konto, die Sperrung der Karten, die Ablehnung neuer Lastschriften und eine schriftliche Bestätigung mit der Schlussabrechnung. Es weist darauf hin, dass der Inhaber jederzeit kündigen kann, die Bank binnen 24 Stunden handeln muss und die Schließung kostenlos ist, wenn das Konto unbefristet ist oder länger als sechs Monate besteht (Art. 32 des spanischen Königlichen Gesetzesdekrets 19/2018). Abgabe in der Filiale gegen gestempelte Kopie oder per Burofax. Auf Spanisch.
- Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats (Spanien)Für Kontoinhaber in Spanien, deren Konto eine Firma oder Person nicht mehr per Lastschrift belasten soll. Zwei Schreiben: an die Bank, die das Lastschriftmandat (SEPA-Mandat) dieses Gläubigers widerruft, damit keine weiteren Lastschriften eingelöst werden; und an den Gläubiger, der davon erfährt und hört, wie künftig gezahlt wird oder warum die Abbuchungen bestritten werden. Der Widerruf gilt für Lastschriften nach dem Geschäftstag, an dem die Bank ihn erhält (Art. 52 des spanischen Königlichen Gesetzesdekrets 19/2018). Versand per Burofax, Übergabe gegen unterschriebene Kopie oder per Einschreiben. Auf Spanisch.
- Zahlungsaufforderung mit Verhandlungsangebot (Spanien)Für Privatpersonen in Spanien, denen Geld geschuldet wird (ein Darlehen, ein Verkauf, eine Arbeit), und die es vor dem Gang zum Gericht einfordern wollen. Das Schreiben nennt den Betrag in Worten und Ziffern und seinen Grund, verlangt Zahlung per Überweisung und lädt zu Verhandlungen über eben diese Schuld ein, mit den dreißig Tagen, die das Organgesetz 1/2025 seit dem 3. April 2025 verlangt: Ohne diesen Versuch wird eine Klage nicht zugelassen. Es unterbricht auch die Verjährung (Art. 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein. Auf Spanisch.
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