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1.Für Spanien
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- Scheidungsfolgenvereinbarung bei einvernehmlicher Trennung oder Scheidung (Spanien)Für Ehegatten in Spanien, die sich einvernehmlich trennen oder scheiden lassen: die Vereinbarung (convenio regulador), die beide unterschreiben und beim Tribunal de Instancia einreichen oder, wenn sie keine minderjährigen, nicht emanzipierten Kinder haben, vor einem Notar errichten (Art. 81, 82, 86, 87 und 90 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Sie regelt die Kinder, die Familienwohnung, den Unterhalt, den Güterstand und eine Ausgleichsrente. Es entscheidet das Gericht oder der Notar. Auf beiden Wegen ist ein Anwalt vorgeschrieben, vor Gericht auch ein Prozessvertreter (procurador): Dies ist der Entwurf für den Anwalt. Foralrechte einzelner Regionen können anderes vorsehen. Auf Spanisch.
- Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare (Spanien)Für Paare, die ohne Trauschein zusammenleben und schriftlich festhalten wollen, wie sie die Haushaltskosten teilen, wem was gehört und was bei einer Trennung gilt. Der Vertrag nennt ihre Autonome Gemeinschaft und verweist auf deren Regeln für eingetragene Paare; in Aragonien, auf den Balearen, in Katalonien, Galicien, Navarra und im Baskenland gilt zudem ihr eigenes Zivilrecht, je nach zivilrechtlicher Zugehörigkeit (vecindad civil). Er trägt das Paar nicht ein: Die Eintragung erfolgt mit dem Formular des regionalen Registers, kostenlos online abrufbar. Beide unterschreiben zwei Exemplare. Auf Spanisch.
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