Scheidungsfolgenvereinbarung bei einvernehmlicher Trennung oder Scheidung (Spanien)
Spanien · auf Spanisch
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Für Ehegatten in Spanien, die sich einvernehmlich trennen oder scheiden lassen: die Vereinbarung (convenio regulador), die beide unterschreiben und beim Tribunal de Instancia einreichen oder, wenn sie keine minderjährigen, nicht emanzipierten Kinder haben, vor einem Notar errichten (Art. 81, 82, 86, 87 und 90 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Sie regelt die Kinder, die Familienwohnung, den Unterhalt, den Güterstand und eine Ausgleichsrente. Es entscheidet das Gericht oder der Notar. Auf beiden Wegen ist ein Anwalt vorgeschrieben, vor Gericht auch ein Prozessvertreter (procurador): Dies ist der Entwurf für den Anwalt. Foralrechte einzelner Regionen können anderes vorsehen. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie wollen sich in Spanien einvernehmlich scheiden lassen.
- Sie möchten sich ohne Streit vor Gericht trennen und festhalten, wo die Kinder leben und wer die Wohnung behält.
- Sie brauchen einen Entwurf der Scheidungsvereinbarung, um ihn zum Notar oder zum Gericht zu bringen.
- Sie haben keine minderjährigen Kinder und möchten die Scheidung beim Notar unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Datum
- Erster Ehegatte
- Spanische DNI oder NIE des ersten Ehegatten
- Anschrift des ersten Ehegatten
- Zweiter Ehegatte
- Spanische DNI oder NIE des zweiten Ehegatten
- Anschrift des zweiten Ehegatten
- Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
- Ort der Trauung
- Kinder der Ehegatten
- Was die Ehegatten beantragen: Scheidung oder Trennung
- Elterliche Sorge und Obhut
- Kinder
- Zeitaufteilung, Aufenthalte, Kontakt und Ferien mit den Kindern
- Wer den Kindesunterhalt zahlt
- Kindesunterhalt in Worten (auf Spanisch)
- Kindesunterhalt insgesamt pro Monat (in Euro, nur die Zahl)
- Nutzung der Familienwohnung: Adresse, wer und bis wann
- Ehelicher Güterstand
- Auseinandersetzung: welche Vermögenswerte und Schulden jeder Ehegatte übernimmt (oder dass sie gesondert erfolgt)
- Ausgleichsrente (pensión compensatoria): wer, wie viel und bis wann, oder dass keiner sie verlangt
- Haustiere: bei wem sie leben und wie Betreuung und Kosten geteilt werden
Häufige Fragen
- Braucht man in Spanien für die einvernehmliche Scheidung Anwalt und procurador?
- Ja. Vor dem Tribunal de Instancia verlangt der gemeinsame Antrag einen Anwalt und einen Prozessvertreter (procurador) (Art. 750 des spanischen Zivilprozessgesetzes), die für beide Ehegatten dieselben sein können. Vor dem Notar erscheinen die Ehegatten persönlich mit einem zugelassenen Anwalt, ohne procurador (Art. 82 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Diese Vereinbarung ist der Entwurf, den beide unterschreiben und dem Anwalt bringen; sie ersetzt seinen Beistand nicht.
- Wann können Ehegatten in Spanien vor dem Notar geschieden oder getrennt werden?
- Wenn seit der Heirat drei Monate vergangen sind und sie keine minderjährigen, nicht emanzipierten Kinder und keine volljährigen Kinder mit den Eltern übertragenen Unterstützungsmaßnahmen haben (Art. 82 und 87 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Volljährige oder emanzipierte Kinder ohne eigenes Einkommen, die in der Familienwohnung leben, müssen den sie betreffenden Regelungen zustimmen. In allen anderen Fällen entscheidet das Tribunal de Instancia. In Regionen mit eigenem Zivilrecht (Foralrecht: Aragonien, Balearen, Katalonien, Galicien, Navarra, Baskenland) kann anderes gelten; in Katalonien ist bei minderjährigen Kindern ein Elternplan nötig.
- Kann das Gericht in Spanien die Vereinbarung ablehnen?
- Ja. Der Richter genehmigt die Vereinbarung, es sei denn, sie schadet den Kindern oder benachteiligt einen Ehegatten schwer; lehnt er ab, müssen die Ehegatten eine neue vorlegen (Art. 90.2 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Sieht der Notar es so, weist er die Ehegatten darauf hin und beendet das Verfahren; dann bleibt der Weg zum Gericht. Genehmigte Regelungen können später geändert werden, wenn sich die Umstände wesentlich ändern (Art. 90.3).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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