Scheidungsfolgenvereinbarung für die einvernehmliche Scheidung (Österreich)
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Die schriftliche Vereinbarung, ohne die das Bezirksgericht eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG nicht aussprechen darf: Obsorge und hauptsächliche Betreuung der Kinder, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Unterhalt der Ehegatten, Ehewohnung, Hausrat, Ersparnisse, Schulden und Ausgleichszahlung. Ein Notariatsakt ist nicht nötig (§ 97 Abs 5 EheG). Voraussetzung sind mindestens sechs Monate aufgehobene Lebensgemeinschaft und, bei minderjährigen Kindern, eine Elternberatung. Für den Antrag haben die Gerichte ein kostenloses Formular. Wegen § 4 Abs 2 Z 1 SVG ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Erster Ehegatte
- Akademischer Grad des ersten Ehegatten
- Geburtsdatum des ersten Ehegatten
- Anschrift des ersten Ehegatten
- Zweiter Ehegatte
- Akademischer Grad des zweiten Ehegatten
- Geburtsdatum des zweiten Ehegatten
- Anschrift des zweiten Ehegatten
- Datum der Eheschließung oder der Begründung der eingetragenen Partnerschaft
- Eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben seit
- Bezirksgericht (letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt)
- Gemeinsame minderjährige Kinder
- Kinder
- Elternteil, bei dem die Kinder hauptsächlich betreut werden
- Obsorge nach der Scheidung
- Kontaktrecht des anderen Elternteils (Tage, Ferien, Feiertage, Übergabe)
- Kindesunterhalt (wer zahlt wie viel monatlich für welches Kind, ab wann)
- Unterhalt zwischen den Ehegatten
- Ehegattenunterhalt: wer zahlt wem wie viel, ab wann, wie lange
- Ehewohnung (wer sie behält, wer bis wann auszieht, wer Mietzins oder Kredit trägt)
- Hausrat, Fahrzeuge und sonstiges Gebrauchsvermögen (wer erhält was)
- Eheliche Ersparnisse: Konten, Wertpapiere, Bausparverträge, Versicherungen (wer erhält was)
- Schulden und Kredite (wer sie im Verhältnis der Ehegatten trägt)
- Ausgleichszahlung (wer zahlt wem wie viel, bis wann)
- Sonstige Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ab?
- Die Ehegatten müssen die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben haben, die unheilbare Zerrüttung zugestehen und die Scheidung gemeinsam begehren (§ 55a EheG). Den Antrag stellen sie beim Bezirksgericht, in dessen Sprengel sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, schriftlich – die Gerichte haben dafür ein kostenloses Formular – oder mündlich am Amtstag. Das Gericht lädt beide zur Verhandlung; dort legen sie diese Vereinbarung vor oder schließen sie vor Gericht. Es fällt eine Gerichtsgebühr an.
- Welche Teile einer Scheidungsvereinbarung brauchen in Österreich das Gericht oder einen Notar?
- Eine Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren braucht keinen Notariatsakt, auch nicht für Ehewohnung und Ersparnisse (§ 97 Abs 5 EheG). Soll eine Liegenschaft übertragen werden, verlangt das Grundbuch eine öffentliche Urkunde oder beglaubigte Unterschriften (§ 31 GBG); ein vor Gericht geschlossener Vergleich erfüllt das. Was die Kinder betrifft, vereinbaren die Eltern vor Gericht; das Gericht erklärt die Vereinbarung für unwirksam, wenn sonst das Kindeswohl gefährdet wäre (§ 190 Abs 2 ABGB).
- Was gilt in Österreich bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern?
- Die Eltern müssen dem Gericht vor Abschluss der Vereinbarung bescheinigen, dass sie sich bei einer geeigneten Person oder Einrichtung über die Bedürfnisse ihrer Kinder nach der Scheidung haben beraten lassen (§ 95 Abs 1a AußStrG). Die Vereinbarung regelt, in wessen Haushalt die Kinder hauptsächlich betreut werden, die Obsorge, das Kontaktrecht und den Kindesunterhalt (§ 55a Abs 2 EheG). Die Obsorge beider Eltern bleibt nach der Scheidung aufrecht, wenn sie nichts anderes vor Gericht vereinbaren (§ 179 ABGB).
- Warum muss die Scheidungsfolgenvereinbarung in Österreich eigenhändig unterschrieben werden?
- § 55a Abs 2 EheG verlangt eine schriftliche Vereinbarung, und eine familienrechtliche Erklärung in Schriftform ist ohne eigenhändige Unterschrift auf Papier nur gültig, wenn ein Notar oder Rechtsanwalt die Belehrung in der Urkunde bestätigt (§ 4 Abs 2 Z 1 SVG). Drucken Sie die Vereinbarung deshalb aus und unterschreiben Sie beide mit der Hand. Ohne Einigung über die Aufteilung erlischt der Anspruch darauf, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung bei Gericht geltend gemacht wird (§ 95 EheG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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