Partnerschaftsvertrag für Lebensgefährten (Österreich)
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Vertrag für Lebensgefährten in Österreich, die ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft zusammenleben: Wohnung und Räumungsfrist nach einer Trennung, Aufteilung der Haushaltskosten, Verzeichnis des Vermögens jedes Partners und des gemeinsamen Eigentums, Mitarbeit im Unternehmen des anderen, Aufteilung nach der Trennung und Unterhalt. Ein Notariatsakt ist nicht nötig; der Vertrag enthält bewusst kein Schenkungsversprechen ohne Übergabe (§ 1 Abs 1 lit d NotAktsG) und keine Liegenschaftsübertragung. Mit Hinweisen zu § 745 Abs 2 und § 748 ABGB. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Erster Partner
- Akademischer Grad des ersten Partners
- Geburtsdatum des ersten Partners
- Anschrift des ersten Partners
- Zweiter Partner
- Akademischer Grad des zweiten Partners
- Geburtsdatum des zweiten Partners
- Anschrift des zweiten Partners
- Beginn
- Anschrift der Wohnung (mit Stiege und Tür)
- Recht an der Wohnung (zB Eigentum, Wohnungseigentum, Hauptmiete)
- Frist für den Auszug nach der Trennung
- Aufteilung der Lebenshaltungskosten
- Persönliches Vermögen jedes Partners
- Gemeinsam erworbenes Vermögen und Anteile daran
- Mitarbeit im Unternehmen des anderen Partners und ihre Abgeltung
- Frist für die Abrechnung nach der Trennung
- Sonstige Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Braucht ein Partnerschaftsvertrag für Lebensgefährten in Österreich einen Notar?
- Nein. Lebensgefährten können ihre Beziehungen grundsätzlich formfrei vertraglich regeln; die Unterschrift beider auf demselben Papier dient dem Beweis. Ein Notariatsakt ist aber nötig für ein Schenkungsversprechen ohne wirkliche Übergabe (§ 1 Abs 1 lit d NotAktsG), und für eine Eintragung im Grundbuch braucht es beglaubigte Unterschriften (§ 31 GBG). Dieser Vertrag enthält beides bewusst nicht. Anders als Ehegatten dürfen Lebensgefährten einander auch ohne Notar Geld leihen oder Sachen verkaufen.
- Was erbt ein Lebensgefährte in Österreich ohne Testament?
- Grundsätzlich nichts, denn Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben. Nur wenn kein gesetzlicher Erbe zum Zug kommt, erbt der Lebensgefährte, sofern die Partner zuletzt mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (§ 748 ABGB). Unabhängig davon, ob er erbt, darf er die gemeinsame Wohnung nach mindestens drei Jahren im gemeinsamen Haushalt noch ein Jahr lang benützen (§ 745 Abs 2 ABGB). Wer den Partner bedenken will, errichtet ein Testament. Der Partner kann dabei nicht Zeuge sein (§ 588 ABGB), und ein gemeinschaftliches Testament ist nur Ehegatten und eingetragenen Partnern möglich (§ 586 ABGB).
- Ist die eingetragene Partnerschaft in Österreich eine Alternative zum Partnerschaftsvertrag?
- Ja. Seit 1. Jänner 2019 steht die eingetragene Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) allen Paaren offen, auch Paaren verschiedenen Geschlechts. Sie bringt ähnliche Rechte und Pflichten wie die Ehe, etwa Unterhalt, ein gesetzliches Erbrecht und den Pflichtteil. Wer das nicht will, regelt das Zusammenleben mit diesem Vertrag; Unterhalt und Erbrecht entstehen dadurch nicht von selbst, sie müssen vereinbart oder durch Testament angeordnet werden.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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