Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften

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Vertrag für unverheiratete Paare, die zusammenleben: wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat und wer nach einer Trennung auszieht, wie die Haushaltskosten geteilt werden, ein Verzeichnis, was wem gehört, die Aufteilung gemeinsamer Anschaffungen und Schulden nach einer Trennung sowie Hinweise zu Vorsorgevollmacht und Testament. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es kein gesetzliches Güterrecht. Dieser Partnerschaftsvertrag braucht keinen Notar, weil er bewusst nichts über Grundstücke und kein Schenkungsversprechen enthält.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Erster Partner
  • Geburtsdatum des ersten Partners
  • Anschrift des ersten Partners
  • Zweiter Partner
  • Geburtsdatum des zweiten Partners
  • Anschrift des zweiten Partners
  • Beginn
  • Anschrift der Immobilie
  • Rechtstitel an der Wohnung (z. B. Eigentum, Miete)
  • Frist für den Auszug nach der Trennung
  • Aufteilung der Lebenshaltungskosten
  • Persönliches Vermögen jedes Partners
  • Gemeinsam erworbenes Vermögen und Anteile daran
  • Frist für die Abrechnung nach der Trennung
  • Sonstige Bedingungen
  • Ort
  • Datum

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Muss ein Partnerschaftsvertrag für ein unverheiratetes Paar notariell beurkundet werden?
Nein, ein solcher Vertrag ist grundsätzlich formfrei; die Unterschrift beider Partner auf demselben Papier dient dem Beweis. Notariell beurkundet werden müssen aber zwei Arten von Vereinbarungen: die Pflicht, ein Grundstück, eine Wohnung oder einen Anteil daran zu übertragen oder zu erwerben (§ 311b Abs. 1 BGB), und das Versprechen einer Schenkung (§ 518 Abs. 1 BGB). Dieser Vertrag enthält bewusst keines von beiden; wer so etwas regeln will, geht dafür gesondert zum Notar.
Können unverheiratete Partner ein gemeinsames Testament errichten oder einander beerben?
Ein gemeinschaftliches Testament, etwa das Berliner Testament, steht nur Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern offen (§ 2265 BGB), und ein gesetzliches Erbrecht haben unverheiratete Partner nicht. Wer den anderen absichern will, errichtet ein eigenes Testament – vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben (§ 2247 BGB); ein getipptes oder ausgedrucktes Testament ist unwirksam – oder ein Testament vor einem Notar. Der Partnerschaftsvertrag ersetzt kein Testament.
Was gilt nach der Trennung eines unverheirateten Paares, das keinen Vertrag geschlossen hat?
Für unverheiratete Paare gibt es kein gesetzliches Güterrecht und keinen Zugewinnausgleich: Jeder behält, was ihm gehört. Streit entsteht oft darüber, wem ein Gegenstand gehört und wer Zahlungen für den anderen geleistet hat, und Beiträge zum Vermögen des anderen lassen sich ohne Vereinbarung oft nur schwer zurückfordern. Deshalb hält dieser Vertrag fest, was wem gehört, wie gemeinsame Anschaffungen geteilt werden und wer nach der Trennung auszieht.
Können unverheiratete Paare in Deutschland eine eingetragene Partnerschaft eingehen?
Nein. Eine Lebenspartnerschaft kann seit dem 1. Oktober 2017 nicht mehr neu begründet werden; seitdem steht die Ehe allen Paaren offen. Die „Verantwortungsgemeinschaft“, die das Bundesjustizministerium im Februar 2024 vorgestellt hat, kam über Eckpunkte nicht hinaus. Unverheiratete Paare regeln ihre Beziehungen deshalb mit Verträgen wie diesem, mit Vollmachten und mit Testamenten.
Darf ein unverheirateter Partner im Notfall für den anderen entscheiden?
Nicht ohne Vollmacht. Das Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten nach § 1358 BGB gilt nur für Ehegatten, und auch für sie höchstens sechs Monate. Unverheiratete Partner brauchen eine Vorsorgevollmacht, die für gefährliche ärztliche Eingriffe, eine freiheitsentziehende Unterbringung und Zwangsmaßnahmen schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen muss (§ 1820 Abs. 2 BGB), am besten ergänzt durch eine Patientenverfügung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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