Vollmacht zur Abholung des Ausweises und für Meldeangelegenheiten

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Die Vollmacht, mit der eine andere Person beim Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt für Sie den neuen Personalausweis oder Reisepass abholt, Sie an-, um- oder abmeldet oder eine Meldebescheinigung beantragt und abholt. Mit der Erklärung, dass der PIN-Brief eingegangen ist – ohne sie wird ein Personalausweis keinem Bevollmächtigten ausgehändigt. Manche Ausweisbehörden halten ein eigenes Vollmachtsformular kostenlos bereit; dieses ist eine eigenständig formulierte Alternative. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und im Original mitgeben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vollmachtgeber
  • Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Anschrift des Vollmachtgebers
  • Ausweis- oder Passnummer des Vollmachtgebers
  • Bevollmächtigter
  • Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Anschrift des Bevollmächtigten
  • Ausweis- oder Passnummer des Bevollmächtigten
  • Angelegenheit beim Bürgeramt
  • Behörde
  • Gültig bis
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Was muss der Bevollmächtigte zur Abholung des Personalausweises mitbringen?
Diese Vollmacht im Original, einen eigenen gültigen Ausweis und Ihren bisherigen oder vorläufigen Ausweis, soweit er nicht als verloren gemeldet ist. Abgeholt wird bei der Stelle, bei der der Antrag gestellt wurde. Der Personalausweis wird einem Bevollmächtigten nur ausgehändigt, wenn Sie erklären, dass der PIN-Brief bei Ihnen eingegangen ist – diese Erklärung enthält die Vollmacht. Eine bestimmte Form der Vollmacht ist nicht vorgeschrieben.
Kann jemand anderes den Ausweis oder Pass für Sie beantragen?
Nein. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 6 Abs. 1 PassG; für den Personalausweis gilt dasselbe nach § 9 PAuswG) – Sie müssen persönlich erscheinen, schon wegen der biometrischen Daten. Diese Vollmacht gilt deshalb nur für die Abholung. Ein Personalausweis kann ab 16 Jahren gegen eine Gebühr auch per Post zugestellt werden, wenn Sie das beim Antrag wählen.
Kann ein Bevollmächtigter die Anmeldung oder eine Meldebescheinigung für Sie erledigen?
Ja. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen (§ 17 Abs. 1 BMG); eine Person mit schriftlicher Vollmacht kann sie für Sie vornehmen und bringt in der Regel auch die Wohnungsgeberbestätigung und Ihren Ausweis mit. Eine Meldebescheinigung (§ 18 BMG) kann ebenfalls ein Bevollmächtigter beantragen und abholen. Welche Unterlagen die Meldebehörde im Einzelnen sehen will, legt sie selbst fest.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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