Vorsorgevollmacht (General- und Vorsorgevollmacht)

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Vollmacht
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Ein kostenloses Muster der Vorsorgevollmacht gibt das Bundesjustizministerium heraus; dieses Dokument ist eine eigene Fassung. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens, für Sie in Gesundheit und Pflege, bei der Wahl des Aufenthalts, gegenüber Behörden und in allen Vermögensangelegenheiten zu handeln, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Die ärztlichen Maßnahmen, die Unterbringung und die Zwangsmaßnahmen sind ausdrücklich genannt, wie § 1820 Abs. 2 BGB es verlangt; nach außen gilt die Vollmacht ohne Bedingung. Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vollmachtgeber
  • Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Anschrift des Vollmachtgebers
  • Bevollmächtigter
  • Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Anschrift des Bevollmächtigten
  • Insichgeschäfte des Bevollmächtigten (§ 181 BGB)
  • Geltung der Vollmacht nach dem Tod
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Gibt es ein kostenloses Muster der Vorsorgevollmacht?
Ja. Das Bundesjustizministerium stellt ein Muster kostenlos bereit, ebenso etwa das bayerische Justizministerium in seiner Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“. Dieses Dokument ist eine eigene Fassung: Es nennt die Maßnahmen, die § 1820 Abs. 2 BGB ausdrücklich verlangt, trennt die unbedingte Wirkung nach außen von den Absprachen zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten und lässt Sie wählen, ob die Vollmacht über Ihren Tod hinaus gilt und ob Insichgeschäfte erlaubt sind.
Wann reicht die Unterschrift, und wann sollte die Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
Gesetzlich genügt in der Regel Ihre eigenhändige Unterschrift auf Papier; für die ärztlichen und freiheitsentziehenden Maßnahmen ist diese Schriftform Voraussetzung (§ 1820 Abs. 2 BGB). Banken und Behörden erkennen eine Vollmacht aber leichter an, wenn die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist. Das übernimmt die Betreuungsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt für 10 € (§ 7 BtOG); diese Beglaubigung wirkt allerdings nur bis zu Ihrem Tod. Die Beglaubigung im Bürgeramt ist keine öffentliche Beglaubigung und hilft bei Banken und Grundbuchamt nicht. In Hessen beglaubigen auch die Ortsgerichte.
Wann braucht eine Vorsorgevollmacht einen Notar?
Soll der Bevollmächtigte Grundstücke oder eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen oder belasten, verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO); wer auch nach dem Tod vorsorgen will, geht zum Notar, weil die Beglaubigung der Betreuungsbehörde mit dem Tod endet. Für einen Verbraucherkredit muss die Vollmacht die gesetzlichen Angaben zum Darlehen enthalten oder notariell beurkundet sein (§ 492 Abs. 4 BGB). Auch das Ausschlagen einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB) und Anmeldungen zum Handelsregister (§ 12 HGB) brauchen eine beglaubigte Vollmacht.
Was bringt die Eintragung der Vorsorgevollmacht ins Zentrale Vorsorgeregister?
Das Register der Bundesnotarkammer hält fest, dass es Ihre Vollmacht gibt, wer bevollmächtigt ist und wo das Original liegt. Seit dem 01.10.2026 kann dort auch eine Abschrift hinterlegt werden – nicht von Ihnen selbst, sondern über Notar, Rechtsanwalt, Betreuungsbehörde oder Betreuungsverein. Betreuungsgerichte fragen das Register ab, bevor sie einen Betreuer bestellen, Ärzte vor einer dringenden Behandlungsentscheidung (§ 78b BNotO). Die Eintragung ist freiwillig; die einmalige Gebühr hängt vom Übermittlungsweg und der Zahl der Bevollmächtigten ab und beginnt bei 20,50 €. Seine Vertretungsmacht weist der Bevollmächtigte weiterhin mit dem Original nach.
Kann mein Ehegatte nicht ohnehin für mich entscheiden?
Nur eingeschränkt. Seit 2023 darf ein Ehegatte den anderen in Gesundheitsangelegenheiten vertreten, wenn dieser bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht entscheidungsfähig ist – aber höchstens sechs Monate lang und nicht für Bankgeschäfte und die übrige Vermögensverwaltung (§ 1358 BGB). Kinder, Lebensgefährten und Geschwister haben kein solches Recht. Wer umfassend vertreten werden soll, braucht eine Vorsorgevollmacht; sonst bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Dem Notvertretungsrecht können Sie im Vorsorgeregister vorab widersprechen.
Wie unterschreibe ich die Vorsorgevollmacht, und wer bekommt das Original?
Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es eigenhändig mit Ort und Datum; eine E-Mail oder ein Scan genügt für die ärztlichen und freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht (§ 1820 Abs. 2 BGB). Der Bevollmächtigte weist seine Vertretungsmacht mit dem Original nach (§§ 172, 174 BGB). Geben Sie es ihm gleich oder verwahren Sie es so, dass er es im Ernstfall schnell erhält. Nach einem Widerruf muss er es zurückgeben (§ 175 BGB). Möchten Sie mehrere Personen bevollmächtigen, füllen Sie für jede ein eigenes Dokument aus.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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