Vorbereitungsbogen für die Vorsorgevollmacht (Österreich)

Österreich
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Recht
Protokoll
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Kein Muster einer Vorsorgevollmacht, sondern die Vorbereitung auf den Termin: Seit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird eine Vorsorgevollmacht nur persönlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV registriert (§§ 260 bis 263 ABGB). Der Bogen hält fest, was dort besprochen wird: wen Sie bevollmächtigen wollen, für welche Angelegenheiten, Ihre Wünsche, ob mehrere gemeinsam oder allein handeln und ob Untervollmacht erlaubt sein soll. Er hat keine rechtliche Wirkung – das steht auch auf Seite 1.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Termin bei (Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein) und Datum
  • Vollmachtgeber
  • Akademischer Grad des Vollmachtgebers (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Anschrift des Vollmachtgebers
  • Telefon
  • Bevollmächtigter
  • Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Anschrift des Bevollmächtigten
  • Telefon des Bevollmächtigten
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • Weitere oder Ersatzperson: Name, Geburtsdatum, Anschrift (leer, wenn keine)
  • Mehrere Bevollmächtigte: allein oder gemeinsam
  • Angelegenheiten, die die Vorsorgevollmacht umfassen soll
  • Wünsche für die Vertretung (zB Wohnen, Pflege, Umgang mit dem Vermögen)
  • Untervollmacht durch die bevollmächtigte Person
  • Anmerkungen
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Kann ich in Österreich eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben?
Nein. Seit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz, in Kraft seit 01.07.2018, wird eine Vorsorgevollmacht nur persönlich und schriftlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet, der über die Rechtsfolgen belehrt und das dokumentiert (§ 262 ABGB). Sie wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert und wirkt erst, wenn dort der Vorsorgefall eingetragen ist. Eine selbst geschriebene oder heruntergeladene Vorsorgevollmacht gibt es nicht mehr; dieser Bogen bereitet nur den Termin vor.
Was wird beim Termin für eine Vorsorgevollmacht in Österreich besprochen?
Wer bevollmächtigt werden soll und für welche Angelegenheiten – etwa Behörden, Bank, medizinische Behandlungen oder der Wohnort –, welche Wünsche die bevollmächtigte Person beachten soll, ob mehrere Personen gemeinsam oder jede allein vertreten und ob Untervollmacht erlaubt ist. Der Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein belehrt über die Rechtsfolgen und dokumentiert das (§ 262 ABGB). Dieser Bogen folgt diesen Punkten, damit Sie vorbereitet kommen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung auch nach den Kosten.
Was ist in Österreich der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertreter-Verfügung?
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt, sobald Sie nicht mehr entscheiden können. Mit der Erwachsenenvertreter-Verfügung legen Sie nur fest, wer Ihr Erwachsenenvertreter werden soll – oder wer nicht (§ 244 ABGB). Auch sie wird vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV registriert, und sie kann jederzeit widerrufen werden. Beides lässt sich beim selben Termin besprechen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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