Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht für ein Geschäft (Österreich)
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Die Vollmacht für ein einzelnes Geschäft oder eine Gattung von Geschäften: einen Behördenweg, das Abholen eines Dokuments, die Anmeldung eines Autos, die Übergabe einer Wohnung, einen Verkauf. Nach § 1008 ABGB muss sie das Geschäft genau bezeichnen – für eine Schenkung oder die Annahme einer Erbschaft das einzelne Geschäft. Vor Behörden weist sie die Vertretung schriftlich nach (§ 10 AVG, § 83 BAO). Mit Gültigkeitsdatum, Einschränkungen und Platz für die Beglaubigung, wenn sie im Grundbuch gebraucht wird. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Vollmachtgeber
- Akademischer Grad des Vollmachtgebers (falls vorhanden)
- Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Anschrift des Vollmachtgebers
- Ausweis- oder Passnummer des Vollmachtgebers
- Bevollmächtigter
- Akademischer Grad des Bevollmächtigten (falls vorhanden)
- Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Anschrift des Bevollmächtigten
- Ausweis- oder Passnummer des Bevollmächtigten
- Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht
- Das Geschäft oder die Gattung von Geschäften, genau bezeichnet
- Ausnahmen und Einschränkungen der Vollmacht (leer, wenn keine)
- Gültig bis
- Ort
- Datum
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wann braucht es in Österreich eine Spezialvollmacht für das einzelne Geschäft?
- Nach § 1008 ABGB für eine Schenkung, die unbedingte Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, einen Gesellschaftsvertrag, die Befugnis zur Wahl eines Schiedsrichters und den unentgeltlichen Verzicht auf ein Recht: Die Vollmacht muss genau dieses Geschäft nennen. Für Verkauf und entgeltlichen Erwerb, Darlehen, das Kassieren von Geld, Prozesse und Vergleiche genügt eine Vollmacht für die Gattung, etwa „alle Verkäufe meines Hausrats“. Für die übrigen Geschäfte genügt eine einfache Vollmacht.
- Muss ich einer österreichischen Behörde die Vollmacht vorlegen?
- Ja: Wer vor einer Behörde vertritt, weist sich durch eine schriftliche Vollmacht aus (§ 10 AVG), und gegenüber dem Finanzamt gilt Entsprechendes (§ 83 BAO). Bei Angehörigen, die der Behörde bekannt sind, bei Haushaltsangehörigen und Angestellten kann die Behörde darauf verzichten, wenn keine Zweifel bestehen. Banken und Vertragspartner wollen in der Praxis meist das unterschriebene Original sehen – geben Sie es dem Bevollmächtigten mit.
- Was gilt in Österreich für eine Spezialvollmacht, die im Grundbuch verwendet wird?
- Das Grundbuch verlangt die von einem Notar oder einem Bezirksgericht beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers mit Geburtsdatum (§ 31 Abs 1 GBG). Ein Rechtsanwalt kann nicht beglaubigen. Nennt die Vollmacht das einzelne Geschäft – den Vertragsgegenstand, etwa eine bestimmte Liegenschaft mit KG und EZ, den Vertragspartner und bei einem entgeltlichen Geschäft den Preis –, gilt die Dreijahresgrenze des § 31 Abs 6 GBG nicht (OGH 5 Ob 2232/96p); sonst darf sie beim Einlangen des Gesuchs höchstens drei Jahre alt sein. Unterschreiben Sie erst vor der beglaubigenden Stelle; Notare beglaubigen auch online mit ID Austria.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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