Reisevollmacht für ein minderjähriges Kind ins Ausland (Österreich)

Österreich
Deutsch
Recht
Einwilligung
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Die Reisevollmacht für ein Kind, das ohne seine Eltern, mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern, mit Schule oder Verein oder allein ins Ausland reist – auf Deutsch und Englisch. Das österreichische Recht verlangt sie nicht, Grenzbehörden und Fluglinien fragen aber oft danach, und manche Staaten verlangen eine beglaubigte Erklärung. Sie enthält die Angaben zum Kind, zu den Eltern mit Obsorge und ihrer Erreichbarkeit, zur Reise und zur Begleitperson. Kostenlose Muster bietet auch der ÖAMTC. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben – falls verlangt, vor einem Notar oder beim Bezirksgericht.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Reisepass oder Personalausweis des Kindes (Serie und Nummer)
  • Elternteil
  • Akademischer Grad des Elternteils (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des Elternteils
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • Anderer Elternteil
  • Akademischer Grad des anderen Elternteils (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des anderen Elternteils
  • Anschrift des anderen Elternteils
  • Telefon des anderen Elternteils
  • Obsorge (zweisprachig)
  • Reiseziele
  • Reisebeginn
  • Reiseende
  • Reiseverlauf: Verkehrsmittel und Unterkunft
  • Begleitperson (leer, wenn das Kind allein reist)
  • Verhältnis zur Begleitperson
  • Ausweisdokument der Begleitperson
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Ist eine Reisevollmacht für ein Kind in Österreich vorgeschrieben?
Nein, das österreichische Recht verlangt sie nicht. Empfohlen wird sie aber, wenn ein Kind ohne seine Eltern, mit nur einem Elternteil, mit Großeltern, Schule oder Verein oder allein reist: Grenzbehörden und Fluglinien können nach ihr fragen, und manche Staaten lassen ein Kind ohne beglaubigte Erklärung nicht einreisen. Kostenlose Muster in rund 20 Sprachen bietet der ÖAMTC an; diese Vorlage ist eine Alternative auf Deutsch und Englisch.
Müssen in Österreich bei gemeinsamer Obsorge beide Eltern die Reisevollmacht unterschreiben?
Rechtlich nicht. Nach § 167 Abs 1 ABGB vertritt jeder Elternteil, dem die Obsorge zukommt, das Kind allein, und die Handlung ist auch wirksam, wenn der andere nicht einverstanden ist. Für eine Urlaubsreise genügt also ein Elternteil. Ausländische Grenzbehörden kennen diese Regel nicht immer; die Unterschrift beider Eltern vermeidet Rückfragen. Eine Reise ist aber keine Übersiedlung: Ist nicht festgelegt, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, darf sein Wohnort nur mit Zustimmung beider Eltern oder mit Genehmigung des Gerichts ins Ausland verlegt werden (§ 162 Abs 3 ABGB).
Wer beglaubigt in Österreich die Unterschriften unter einer Reisevollmacht?
Ein Notar oder jedes Bezirksgericht; ein Rechtsanwalt kann Unterschriften nicht beglaubigen. Unterschreiben Sie dann erst dort und nehmen Sie einen Lichtbildausweis mit. Nach Angaben von ÖAMTC und Notariatskammer verlangen etwa Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland eine beglaubigte Erklärung, andere Staaten empfehlen sie. Eine amtliche Liste gibt es nicht; verbindlich ist, was die Botschaft des Ziellandes verlangt, auch zu Apostille und Übersetzung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Antrag auf Erlassung eines Bescheides nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Österreich)

    Der zweite Schritt, wenn Ihr Informationsbegehren nach dem IFG abgelehnt, nur zum Teil oder nicht fristgerecht beantwortet wurde: der schriftliche Antrag, über die Nichterteilung einen Bescheid zu erlassen (§ 11 Abs 1 IFG). Die Behörde muss binnen zwei Monaten entscheiden, und erst gegen diesen Bescheid ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich. Mit dem Datum Ihres Begehrens, der Antwort und Ihrer Begründung. Ausfüllen, unterschreiben und an dieselbe Stelle schicken, auch per E-Mail.

  • Antrag auf Erteilung einer Apostille (Österreich)

    Das schriftliche Ansuchen um eine Apostille für eine österreichische Urkunde – oder um ihre Beglaubigung (Legalisierung) für einen Staat außerhalb des Haager Übereinkommens. Zuständig ist je nach Aussteller das Land (etwa für Geburts- und Heiratsurkunden, Meldebestätigung und Strafregisterbescheinigung), der Präsident des Landesgerichts (für Gerichts- und Notariatsurkunden) oder das Außenministerium. Mit der Urkunde, dem Staat, in dem sie verwendet wird, und dem Rückweg. Wo ein Land ein eigenes Formular vorsieht, wie Salzburg, verwenden Sie dieses. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Original einreichen.

  • Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Österreich)

    Das schriftliche Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit 1. September 2025 das Amtsgeheimnis und die Auskunftspflichtgesetze ablöst: an eine Behörde des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde oder an ein Unternehmen unter Rechnungshofkontrolle. Mit der genauen Information, die Sie wollen, der gewünschten Form und dem Hinweis auf die Frist von vier Wochen (§ 8 IFG). Das Begehren ist gebührenfrei. Verweigert eine Behörde die Information, folgt der Antrag auf Erlassung eines Bescheides – als eigenes Dokument; gegen ein Unternehmen geht ein Antrag direkt an das Verwaltungsgericht. Ausfüllen, unterschreiben und abschicken, auch per E-Mail.

  • Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum (Österreich)

    Das Einladungsschreiben, mit dem Sie Verwandte, Freunde oder Geschäftspartner aus einem visumpflichtigen Staat zu einem Besuch in Österreich einladen, an die österreichische Botschaft oder das Generalkonsulat: Angaben zur eingeladenen Person und zu Ihnen, Zweck und Daten des Besuchs, Unterkunft und Kosten. Es ist weder eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE), die Sie bei Bedarf persönlich und kostenlos bei der Polizei abgeben, noch eine notariell beglaubigte Haftungserklärung nach dem NAG. Ausfüllen, unterschreiben und der eingeladenen Person für den Visumantrag schicken.

  • Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft (Österreich)

    Die schriftliche Erklärung für den Kirchenaustritt in Österreich, an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat Ihres Wohnsitzes, in Wien an das Magistratische Bezirksamt: mit der Kirche oder Religionsgesellschaft, die Sie verlassen, Ihren Daten und, wenn Sie wollen, dem Ersuchen um eine Bestätigung. Der Austritt wird mit der Erklärung bei der Behörde wirksam; sie teilt ihn der Kirche mit. Die Erklärung ist gebührenfrei und auch persönlich oder mit dem Formular möglich, das die Behörde kostenlos bereitstellt. Ab 14 Jahren entscheiden Sie selbst. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit einer Ausweiskopie einreichen.

  • Antrag auf eine Meldebestätigung (Österreich)

    Das schriftliche Ansuchen um eine Meldebestätigung nach § 19 Meldegesetz an die Meldebehörde – für die aktuellen Meldungen oder, als historische Meldebestätigung, auch für alle früheren. Der übliche Weg ist online mit ID Austria oder EU Login aus dem Zentralen Melderegister; dieses Schreiben ist für alle, die das nicht nutzen können, aus dem Ausland anfragen oder Meldungen vor dem 1. März 2002 bestätigt brauchen. Mit Ihren Daten, früheren Namen und Adressen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit einer Ausweiskopie einreichen.