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Einverständniserklärung und Reisevollmacht für Minderjährige (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Eltern
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Für Eltern in der Schweiz, deren Kind ohne sie oder mit nur einem Elternteil verreist: die Erklärung, mit der die Eltern mit elterlicher Sorge der Reise zustimmen und eine Begleitperson ermächtigen, mit Kind, Ausweis, Reiseziel, Dauer, Zweck und den Telefonnummern der Eltern, wie es das EDA empfiehlt. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterschreiben beide (Art. 296, 301 ZGB). Mit Platz für eine Beglaubigung, falls das Zielland sie verlangt. Ausdrucken, unterschreiben und dem Kind mit Kopien der Ausweise der Eltern mitgeben.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Kind fliegt in den Ferien allein oder mit den Grosseltern aus der Schweiz ins Ausland.
- Sie sind getrennt, und Ihr Kind verreist mit dem anderen Elternteil, der eine Bestätigung von Ihnen braucht.
- Am Flughafen oder an der Grenze könnte jemand fragen, ob die Eltern mit der Reise einverstanden sind.
- Sie suchen eine Reisevollmacht oder Einverständniserklärung für ein minderjähriges Kind.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Elternteil
- Anschrift des Elternteils
- Telefon für Rückfragen
- Anderer Elternteil
- Adresse des anderen Elternteils (bei gemeinsamer elterlicher Sorge)
- Telefonnummer des anderen Elternteils während der Reise
- Elterliche Sorge: gemeinsam (beide unterschreiben) oder ein Elternteil allein
- Name des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Pass oder Identitätskarte des Kindes (Nummer)
- Reiseziele
- Reisebeginn
- Reiseende
- Zweck der Reise (z. B. Ferien bei den Grosseltern, Schulaustausch)
- Das Kind reist allein oder mit der unten genannten Begleitperson
- Begleitperson
- Ausweisdokument der Begleitperson
- Ärztliche Notfälle: Begleitperson darf einwilligen, oder keine solche Vollmacht
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Braucht ein Kind in der Schweiz eine Einverständniserklärung, um ohne Eltern zu reisen?
- Das Schweizer Recht schreibt keine vor, und es gibt kein amtliches Formular des Bundes. Das EDA empfiehlt aber dringend eine von den Eltern unterschriebene Erklärung, wenn ein Kind allein, mit nur einem Elternteil oder mit anderen Personen reist, mit den Personalien und Telefonnummern der Eltern, Datum, Reiseziel, Dauer und Zweck; die Kantonspolizei Zürich rät dasselbe für Flugreisen. Jedes Land regelt die Einreise selbst: Einige verlangen ein eigenes Formular oder beglaubigte Unterschriften. Fragen Sie vor der Abreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes nach.
- Müssen bei gemeinsamer elterlicher Sorge beide Eltern die Reiseerklärung unterschreiben?
- Für eine Ferienreise kann der betreuende Elternteil in alltäglichen oder dringlichen Angelegenheiten allein entscheiden (Art. 301 Abs. 1bis ZGB), und Dritte dürfen das Einvernehmen der Eltern voraussetzen (Art. 304 Abs. 2 ZGB). Ob eine Auslandreise dazu gehört, hängt von Ziel und Dauer ab. Grenzbehörden und manche Zielländer verlangen aber die schriftliche Zustimmung des Elternteils, der nicht mitreist; deshalb unterschreiben am besten beide. Für einen Umzug des Kindes ins Ausland genügt diese Erklärung nie: Dafür braucht es die Zustimmung des andern Elternteils oder den Entscheid des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde (Art. 301a Abs. 2 ZGB).
- Muss die Unterschrift auf der Reiseerklärung für ein Kind beglaubigt werden?
- Nur wenn das Zielland oder das Transportunternehmen es verlangt. Dann beglaubigt die Wohngemeinde oder ein Notariat die Unterschriften, wie das EDA schreibt; das Dokument hat dafür am Ende Platz. Manche Länder verlangen zudem eine Übersetzung oder ein eigenes Formular, das an die Stelle dieser Erklärung tritt. Geben Sie dem Kind die Erklärung zusammen mit seinem Pass oder seiner Identitätskarte und Kopien der Ausweise der unterzeichnenden Eltern mit.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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