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Einverständniserklärung und Reisevollmacht für ein minderjähriges Kind, auf Italienisch (Schweiz)
Schweiz · auf Italienisch · für Eltern
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Für Eltern in der Schweiz, deren Kind ohne sie oder mit nur einem Elternteil verreist, auf Italienisch: die Erklärung, mit der die Eltern mit elterlicher Sorge der Reise zustimmen und eine Begleitperson ermächtigen, mit Kind, Reisedokument, Reiseziel, Daten, Zweck und den Telefonnummern der Eltern, wie es das EDA empfiehlt. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterschreiben beide (Art. 296 und 301 ZGB). Mit Platz für die Beglaubigung, falls das Zielland sie verlangt. Ausdrucken, unterschreiben und dem Kind mit Kopien der Ausweise der Eltern mitgeben.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Kind fährt mit den Grosseltern aus der Schweiz in die Ferien, Sie reisen nicht mit.
- Ihre Tochter reist mit einer Schule oder einem Verein aus dem Tessin ins Ausland.
- Sie fliegen allein mit Ihrem Kind, der andere Elternteil bleibt zu Hause.
- Das Zielland verlangt eine Zustimmung der Eltern mit beglaubigten Unterschriften.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Elternteil
- Anschrift des Elternteils
- Telefon für Rückfragen
- Anderer Elternteil
- Adresse des anderen Elternteils (bei gemeinsamer elterlicher Sorge)
- Telefonnummer des anderen Elternteils während der Reise
- Elterliche Sorge: gemeinsam (beide unterschreiben) oder ein Elternteil allein
- Name des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Pass oder Identitätskarte des Kindes (Nummer)
- Reiseziele
- Reisebeginn
- Reiseende
- Zweck der Reise (z. B. Ferien bei den Grosseltern, Schulaustausch)
- Das Kind reist allein oder mit der unten genannten Begleitperson
- Begleitperson
- Ausweisdokument der Begleitperson
- Ärztliche Notfälle: Begleitperson darf einwilligen, oder keine solche Vollmacht
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Braucht ein Kind, das ohne Eltern aus dem Tessin verreist, eine schriftliche Zustimmung?
- Das Schweizer Recht schreibt keine vor, und es gibt kein amtliches Formular des Bundes. Das EDA empfiehlt aber dringend eine von den Eltern unterschriebene Erklärung, wenn ein Kind allein, mit nur einem Elternteil oder mit anderen Personen reist, mit den Angaben und Telefonnummern der Eltern, Datum, Reiseziel, Dauer und Zweck; die Kantonspolizei Zürich rät dasselbe für Flugreisen. Jedes Land regelt die Einreise selbst: Manche verlangen ein eigenes Formular oder beglaubigte Unterschriften. Fragen Sie vor der Abreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes nach.
- Genügt bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Unterschrift des Elternteils, der mit dem Kind reist?
- Der betreuende Elternteil kann in alltäglichen oder dringlichen Angelegenheiten allein entscheiden (Art. 301 Abs. 1bis ZGB), und gutgläubige Dritte dürfen voraussetzen, dass jeder Elternteil im Einvernehmen mit dem andern handelt (Art. 304 Abs. 2 ZGB). Ob eine Auslandreise alltäglich ist, hängt von Ziel und Dauer ab. Grenzbehörden und manche Länder verlangen aber die schriftliche Zustimmung des Elternteils, der zu Hause bleibt; am besten unterschreiben beide. Für einen Umzug des Kindes ins Ausland genügt die Erklärung nie: Dafür braucht es die Zustimmung des andern Elternteils oder einen Entscheid des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde (Art. 301a Abs. 2 ZGB).
- Wer beglaubigt die Unterschriften auf der Reiseerklärung, wenn das Zielland es verlangt?
- Die Wohngemeinde oder ein Notariat, wie das EDA schreibt; nötig ist das nur, wenn das Zielland oder das Transportunternehmen es verlangt, und das Dokument hat am Ende Platz dafür. Manche Länder verlangen zudem eine Übersetzung oder ein eigenes Formular, das an die Stelle dieser Erklärung tritt. Geben Sie dem Kind die Erklärung mit seinem Pass oder seiner Identitätskarte und Kopien der Ausweise der unterzeichnenden Eltern mit.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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