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Einladungsschreiben für ein Besuchervisum, auf Französisch (Schweiz)

Schweiz · auf Französisch

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Für Gastgeberinnen und Gastgeber in der Schweiz, die Familie, Freunde oder Geschäftspartner aus einem visumpflichtigen Land einladen, auf Französisch: bestätigt der Schweizer Vertretung im Ausland die Einladung, die Angaben beider Seiten, den Aufenthalt, den Zweck, die Unterkunft und wer die Kosten trägt — wie das SEM es empfiehlt, das auch ein kostenloses Merkblatt mit Muster anbietet. Die Verpflichtungserklärung ist ein amtliches Formular der Vertretung; dieses Schreiben ersetzt sie nicht. Unterschreiben und der eingeladenen Person schicken.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Schweiz
Recht
Français
Antrag
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin aus einem Drittstaat möchte Sie in der Westschweiz besuchen.
  • Die Schweizer Vertretung hat Ihrem Gast mitgeteilt, dass ein Einladungsschreiben fehlt.
  • Ihre Enkel aus dem Ausland sollen in den Sommerferien bei Ihnen in der Schweiz wohnen.
  • Sie brauchen eine Einladung auf Französisch für das Visumgesuch eines Gastes.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Gastgeber (Ihr vollständiger Name)
  • Ihre vollständige Adresse in der Schweiz, mit PLZ und Ort
  • Telefon
  • E-Mail
  • Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und Ort
  • Ihre Adresse (leer, wenn die eingeladene Person das Schreiben einreicht)
  • Ort
  • Datum
  • Eingeladene Person
  • Reisebeginn
  • Reiseende
  • Geburtsdatum der eingeladenen Person
  • Staatsangehörigkeit der eingeladenen Person
  • Wohnanschrift der eingeladenen Person
  • Telefon und E-Mail der eingeladenen Person
  • Reisepassnummer der eingeladenen Person
  • Beziehung zur eingeladenen Person (z. B. verwandt, befreundet)
  • Geburtsdatum der einladenden Person
  • Ihre Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsbewilligung (z. B. Schweiz, Ausweis C)
  • Zweck des Besuchs (z. B. Familienbesuch, Ferien)
  • Wo der Besuch wohnt (z. B. bei mir, unter der obigen Anschrift)
  • Wer die Kosten des Besuchs trägt (französisch)

Häufige Fragen

Welche Angaben gehören in das Einladungsschreiben?
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt: Ihre Erklärung, dass Sie die Person erwarten, die vollständigen Angaben beider Seiten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail, Staatsangehörigkeit), die Dauer des Aufenthalts, das Datum und Ihre Unterschrift; wer die Kosten trägt, kann dazukommen. Das Schreiben ist in einer Amtssprache zu verfassen, an keine Form gebunden und muss nicht beglaubigt werden. Das SEM bietet auf sem.admin.ch ein kostenloses Merkblatt mit Muster. Eine rechtlich verbindliche Kostenpflicht entsteht durch das Schreiben nicht.
Wann verlangt die Vertretung eine Verpflichtungserklärung, und wo reiche ich sie ein?
Nur wenn die Schweizer Vertretung sie verlangt, etwa weil die Mittel der eingeladenen Person nicht reichen. Das amtliche Formular erhält die eingeladene Person von der Vertretung; es kann nicht heruntergeladen werden. Sie füllen es als Garantin oder Garant aus und reichen es gegen Gebühr ein: in ZH, BE, VD, AG und weiteren Kantonen bei der Gemeinde, sonst bei der kantonalen Migrationsbehörde, in Genf beim OCPM, im Tessin beim Ufficio della migrazione. Sie haften damit für ungedeckte Kosten bis CHF 30'000, unwiderruflich, zwölf Monate ab der Einreise (SEM-Merkblatt).
Muss das Original des Schreibens an die Schweizer Vertretung gehen?
In der Regel nicht: Die eingeladene Person reicht einen Scan oder eine Kopie mit ihrem Visumgesuch bei der Schweizer Vertretung an ihrem Wohnort ein; die Vertretung kann aber verlangen, dass Sie das Schreiben direkt zustellen (SEM-Merkblatt). Was die jeweilige Vertretung verlangt, steht auf swiss-visa.ch. Im Verfahren und bei der Einreise können jederzeit weitere Angaben verlangt werden, und ein Anspruch auf ein Visum besteht nicht. Bewahren Sie eine unterschriebene Kopie auf.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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