Einladungsschreiben für einen Visumantrag (Frankreich)
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Für jemanden in Frankreich, der einen ausländischen Angehörigen oder Freund mit Visumpflicht zu einem privaten Besuch von unter drei Monaten einlädt. Das amtliche Dokument ist die attestation d’accueil (Cerfa 10798), die der Gastgeber persönlich im Rathaus mit einer Steuermarke über 30 € beantragt. Dieses Schreiben in französischer Sprache nach französischem Recht begleitet sie in der Visumakte, ohne sie zu ersetzen: Es stellt die eingeladene Person, Daten und Zweck des Aufenthalts, die Unterkunft und die übernommenen Kosten vor. Die eingeladene Person legt es dem Visumantrag bei.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ein Verwandter oder eine befreundete Person aus dem Ausland möchte Sie in Frankreich besuchen und braucht ein Visum.
- Sie empfangen einen ausländischen Gast zu einem kurzen privaten Besuch und möchten ihn im Visumantrag vorstellen.
- Sie haben die Aufnahmebescheinigung vom Rathaus und möchten ein Einladungsschreiben beilegen.
- Sie möchten schriftlich Daten, Zweck, Unterkunft und die Kosten angeben, die Sie für Ihren Gast übernehmen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Absender
- Anschrift des Absenders
- Geburtsdatum der einladenden Person
- Telefon
- Französische Botschaft oder französisches Konsulat (vollständige Bezeichnung mit Ort)
- Anschrift der französischen Botschaft oder des französischen Konsulats
- Ort
- Datum
- Eingeladene Person
- Reisepassnummer der eingeladenen Person
- Geburtsdatum der eingeladenen Person
- Staatsangehörigkeit der eingeladenen Person
- Wohnanschrift der eingeladenen Person
- Beziehung zur eingeladenen Person (z. B. verwandt, befreundet)
- Zweck
- Reisebeginn
- Reiseende
- Kosten, die die einladende Person übernimmt
- Von der Gemeinde bestätigte Attestation d’accueil: Nummer und Datum
- Anlagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Reicht ein Einladungsschreiben, damit ein ausländischer Angehöriger ein französisches Visum erhält?
- Nein. Bei einem privaten Besuch von unter drei Monaten bei einer Privatperson ist der amtliche Unterkunftsnachweis die attestation d’accueil (Cerfa 10798): Der Gastgeber beantragt sie persönlich im Rathaus seines Wohnorts, mit einer elektronischen Steuermarke über 30 €, die bei Ablehnung nicht erstattet wird, und schickt sie der eingeladenen Person. Das Einladungsschreiben ergänzt die Akte um Beziehung, Daten und übernommene Kosten; über das Visum entscheidet allein das Konsulat.
- Was muss die eingeladene Person mit dem Schengen-Visumantrag für Frankreich vorlegen?
- Sie stellt den Antrag beim französischen Konsulat oder dem von ihm bestimmten Dienstleister, nach der Liste auf der offiziellen Website France-Visas. Dazu gehören meist ein gültiger Reisepass, die attestation d’accueil, eine Reisekrankenversicherung über mindestens 30.000 € (Art. 15 des EU-Visakodex), Nachweise über Mittel und die Rückreisebuchung. Dieses Schreiben kommt hinzu, mit einer Kopie des Ausweises oder Aufenthaltstitels des Gastgebers.
- Welche Verpflichtungen übernimmt, wer nach Frankreich einlädt?
- Im Schreiben bestätigt der Gastgeber die Unterkunft und nennt die übernommenen Kosten; in der attestation d’accueil verpflichtet er sich zudem gegenüber dem Rathaus, die Aufenthaltskosten der eingeladenen Person zu tragen, falls sie es nicht kann. Geben Sie nur Zutreffendes an: Eine falsche Erklärung kann Strafverfolgung und die Ablehnung des Visums nach sich ziehen. Das Rathaus kann die Unterkunft prüfen, bevor es die attestation d’accueil bestätigt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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