Einladungsschreiben für ein Besuchsvisum

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Das Einladungsschreiben, mit dem Sie Verwandte oder Freunde aus einem visumpflichtigen Staat zu einem Besuch in Deutschland einladen, an die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat: Angaben zur eingeladenen Person und zu Ihnen, Zweck und Daten des Besuchs, Unterkunft und wer die Kosten trägt. Ein Formular ist dafür nicht vorgeschrieben. Es ist keine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG – die geben Sie, wenn die Auslandsvertretung sie verlangt, gesondert bei der Ausländerbehörde auf deren amtlichem Formular ab. Ausfüllen, unterschreiben und der eingeladenen Person für den Visumantrag schicken.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Absender
  • Anschrift des Absenders
  • Deutsche Botschaft oder deutsches Generalkonsulat
  • Anschrift der deutschen Auslandsvertretung
  • Ort
  • Datum
  • Eingeladene Person
  • Reisepassnummer der eingeladenen Person
  • Geburtsdatum der eingeladenen Person
  • Staatsangehörigkeit der eingeladenen Person
  • Wohnanschrift der eingeladenen Person
  • Beziehung zur eingeladenen Person (z. B. verwandt, befreundet)
  • Zweck
  • Reisebeginn
  • Reiseende
  • Unterkunft der eingeladenen Person
  • Wer die Kosten des Besuchs trägt
  • Geburtsdatum der einladenden Person
  • Telefon
  • E-Mail
  • Anlagen

Vorschau

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Ist dieses Einladungsschreiben eine Verpflichtungserklärung?
Nein. Die Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG geben Sie bei der Ausländerbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung auf deren amtlichem Formular ab, in der Regel persönlich mit Ausweis und nach Termin; seit dem 12.06.2026 lässt das Gesetz auch die elektronische Abgabe zu, wo die Behörde ein elektronisches Formular anbietet. Die Behörde prüft, ob Sie finanziell leistungsfähig sind, und die Gebühr beträgt 29 €. Sie haften dann fünf Jahre ab der Einreise für den Lebensunterhalt der eingeladenen Person. Nötig ist sie nur, wenn die Person ihre Mittel nicht selbst nachweisen kann.
Was muss in einem Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum stehen?
Ein Formular ist nicht vorgeschrieben. Hineingehören Name, Anschrift und Kontaktdaten der einladenden Person, Name, Anschrift und Geburtsdatum der eingeladenen Person, Zweck und Dauer des Besuchs, Datum und Unterschrift – all das enthält dieses Schreiben, dazu Unterkunft und Kosten. Welche Unterlagen dem Visumantrag sonst beiliegen müssen, nennt die Checkliste der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Braucht die eingeladene Person eine Reisekrankenversicherung?
Ja. Für ein Schengen-Visum verlangt der Visakodex der EU eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 € für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Die eingeladene Person schließt sie selbst ab, oder Sie schließen sie für sie ab; der Nachweis gehört zum Visumantrag, nicht in dieses Schreiben.
Wie kommt das Einladungsschreiben zur eingeladenen Person, und reicht eine Kopie?
Unterschreiben Sie das Schreiben von Hand und schicken Sie es der eingeladenen Person, die es mit ihrem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung oder deren externem Dienstleister einreicht. Ob das Original, eine Kopie oder ein Scan genügt, steht in der Checkliste der Auslandsvertretung; schicken Sie im Zweifel das Original per Post und behalten Sie eine Kopie.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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