Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Das Einladungsschreiben, mit dem Sie Verwandte, Freunde oder Geschäftspartner aus einem visumpflichtigen Staat zu einem Besuch in Österreich einladen, an die österreichische Botschaft oder das Generalkonsulat: Angaben zur eingeladenen Person und zu Ihnen, Zweck und Daten des Besuchs, Unterkunft und Kosten. Es ist weder eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE), die Sie bei Bedarf persönlich und kostenlos bei der Polizei abgeben, noch eine notariell beglaubigte Haftungserklärung nach dem NAG. Ausfüllen, unterschreiben und der eingeladenen Person für den Visumantrag schicken.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Absender
- Anschrift des Absenders
- Geburtsdatum der einladenden Person
- Telefon
- Österreichische Botschaft oder österreichisches Generalkonsulat
- Anschrift der österreichischen Vertretungsbehörde
- Ort
- Datum
- Eingeladene Person
- Reisepassnummer der eingeladenen Person
- Geburtsdatum der eingeladenen Person
- Staatsangehörigkeit der eingeladenen Person
- Wohnanschrift der eingeladenen Person
- Beziehung zur eingeladenen Person (z. B. verwandt, befreundet)
- Zweck
- Reisebeginn
- Reiseende
- Unterkunft der eingeladenen Person
- Wer die Kosten des Besuchs in Österreich trägt
- Nummer der elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE), falls abgegeben
- Beilagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Ist dieses Einladungsschreiben eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) für Österreich?
- Nein. Die EVE geben Sie persönlich und kostenlos bei der Landespolizeidirektion Ihres Hauptwohnsitzes oder einer von ihr dafür bestimmten Polizeidienststelle ab, Unternehmen und Vereine an ihrem Sitz. Sie erhalten eine Nummer, die die eingeladene Person beim Visumantrag an der österreichischen Vertretungsbehörde angibt, frühestens 48 Stunden später. Welche Kosten Sie damit übernehmen, wird Ihnen dort erklärt. Haben Sie eine EVE abgegeben, tragen Sie ihre Nummer in dieses Schreiben ein.
- Brauche ich für einen Besuch in Österreich eine Haftungserklärung nach dem NAG?
- Für ein Besuchsvisum nicht. Die Haftungserklärung nach § 2 Abs 1 Z 15 NAG gehört zu Aufenthaltstiteln: Eine dritte Person erklärt, für Unterkunft, Unterhalt und die Kosten einer Abschiebung oder Schubhaft aufzukommen; sie muss von einem österreichischen Notar oder Gericht beglaubigt werden und gilt mindestens fünf Jahre. Das Formular dafür veröffentlicht das Innenministerium. Dieses Einladungsschreiben ersetzt sie nicht und begründet keine solche Haftung.
- Was gehört in ein Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum nach Österreich?
- Ein Formular für die Einladung selbst ist nach unserem Kenntnisstand nicht vorgeschrieben. In das Schreiben gehören Ihre Daten und Kontaktangaben, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer und Anschrift der eingeladenen Person, Zweck und Daten des Aufenthalts sowie Unterkunft und Kosten. Die eingeladene Person braucht außerdem eine Reisekrankenversicherung mit mindestens € 30.000 Deckung (Art 15 Visakodex). Was dem Visumantrag sonst beiliegt, sagt die österreichische Vertretungsbehörde.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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