Antrag auf Erteilung einer Apostille (Österreich)
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Das schriftliche Ansuchen um eine Apostille für eine österreichische Urkunde – oder um ihre Beglaubigung (Legalisierung) für einen Staat außerhalb des Haager Übereinkommens. Zuständig ist je nach Aussteller das Land (etwa für Geburts- und Heiratsurkunden, Meldebestätigung und Strafregisterbescheinigung), der Präsident des Landesgerichts (für Gerichts- und Notariatsurkunden) oder das Außenministerium. Mit der Urkunde, dem Staat, in dem sie verwendet wird, und dem Rückweg. Wo ein Land ein eigenes Formular vorsieht, wie Salzburg, verwenden Sie dieses. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Original einreichen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Telefon
- Stelle, die die Apostille erteilt (je nach Aussteller der Urkunde)
- Anschrift der Stelle, die die Apostille erteilt
- Ort
- Datum
- Apostille oder Beglaubigung (Legalisierung)
- Art des Dokuments
- Aussteller
- Datum des Dokuments
- Dokumentnummer
- Staat, in dem die Urkunde verwendet wird
- Rückgabe der Urkunde
- Beilagen
Vorschau
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Häufige Fragen
- Welche Stelle in Österreich versieht meine Urkunde mit einer Apostille?
- Das richtet sich nach dem Aussteller. Urkunden aus dem Bereich eines Landes – etwa Geburts- und Heiratsurkunden – versieht das Amt der Landesregierung mit der Apostille; in Niederösterreich bestätigt die Bezirksverwaltungsbehörde Personenstandsurkunden vorher. Urkunden der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notare und Rechtsanwaltskammern gehen an den Präsidenten des Landesgerichts, Urkunden des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, der Ministerien und der Höchstgerichte an das Außenministerium (BMEIA). Für elektronisch ausgestellte Urkunden kann eine andere Stelle zuständig sein; fragen Sie im Zweifel vorher nach.
- Brauche ich für eine österreichische Urkunde in einem anderen EU-Staat eine Apostille?
- Oft nicht. Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit die öffentlichen Urkunden, die sie erfasst – etwa Geburts- und Heiratsurkunden, Meldebestätigungen und Strafregisterbescheinigungen –, im Verkehr zwischen den EU-Staaten von der Apostille. Außerhalb der EU genügt in den Staaten des Haager Übereinkommens die Apostille; Staaten, die ihm nicht beigetreten sind, verlangen eine Beglaubigung in mehreren Stufen. Klären Sie daher zuerst, was der Staat verlangt, in dem Sie die Urkunde vorlegen.
- Gibt es in Österreich ein Formular für den Antrag auf Apostille, und was kostet sie?
- Ein für ganz Österreich vorgeschriebenes Formular ist uns nicht bekannt. Manche Stellen sehen ein eigenes vor – das Land Salzburg etwa ein Antragsformular, das es kostenlos bereitstellt; dort verwenden Sie dieses. Sonst genügt ein schriftliches Ansuchen wie dieses mit der Urkunde im Original. Die Gebühren sind je nach Stelle verschieden und wurden in den letzten Jahren geändert; das Schreiben ersucht deshalb, sie vorher bekanntzugeben.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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