Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für die Auslandsreise eines Minderjährigen

Deutschland
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Die Reisevollmacht für ein Kind, das ohne seine Eltern, mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern oder allein ins Ausland reist. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, das Auswärtige Amt und die Bundespolizei empfehlen sie aber. Sie enthält, was dort empfohlen wird: Angaben zum Kind, zu den Sorgeberechtigten und ihrer Erreichbarkeit, zur Reise und zur Begleitperson – auf Deutsch und Englisch. Ob das Zielland eine Beglaubigung oder Übersetzung verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und mit Ausweiskopien mitgeben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Reisepass oder Personalausweis des Kindes (Serie und Nummer)
  • Elternteil
  • Geburtsdatum des Elternteils
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • Anderer Elternteil
  • Geburtsdatum des anderen Elternteils
  • Anschrift des anderen Elternteils
  • Telefon des anderen Elternteils
  • Elterliche Sorge (zweisprachig)
  • Reiseziele
  • Reisebeginn
  • Reiseende
  • Reiseverlauf: Verkehrsmittel und Unterkunft
  • Begleitperson (leer, wenn das Kind allein reist)
  • Verhältnis zur Begleitperson
  • Ausweisdokument der Begleitperson
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Ist eine Einverständniserklärung für die Auslandsreise eines Kindes in Deutschland vorgeschrieben?
Nein, kein deutsches Gesetz verlangt sie. Das Auswärtige Amt und die Bundespolizei empfehlen sie aber, wenn ein Kind ohne seine Eltern oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist: An Grenzen und bei Fluggesellschaften kann nach ihr gefragt werden, und manche Staaten lassen Minderjährige ohne sie nicht einreisen. Was das Zielland verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.
Muss der andere Elternteil zustimmen, wenn das Kind mit nur einem Elternteil verreist?
Bei gemeinsamer Sorge vertreten die Eltern das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 BGB). Leben sie getrennt, gilt eine Auslandsreise, die über einen kurzen Urlaub im benachbarten EU-Ausland hinausgeht, in der Rechtsprechung in der Regel als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, über die beide entscheiden (§ 1687 Abs. 1 BGB). Verweigert ein Elternteil die Zustimmung ohne triftigen Grund, kann das Familiengericht die Entscheidung auf Antrag einem Elternteil übertragen (§ 1628 BGB).
Wann sollten die Unterschriften unter der Reiseerklärung beglaubigt werden, und von wem?
Ob eine Beglaubigung, eine Apostille oder eine Übersetzung nötig ist, entscheidet das Zielland; Auskunft geben die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts oder seine Botschaft. Eine öffentliche Beglaubigung nimmt jeder Notar vor (§ 129 BGB), in Hessen auch das Ortsgericht; der Ratschreiber in Baden-Württemberg darf nicht für das Ausland beglaubigen. Ob eine Gemeinde die Unterschrift für diesen Zweck beglaubigt, ist örtlich verschieden. Unterschreiben Sie dann erst vor der beglaubigenden Stelle.
Welches Reisedokument braucht das Kind für die Auslandsreise?
Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument. Den Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr; Kinder reisen mit einem eigenen Personalausweis oder Reisepass, die für Kinder sechs Jahre gültig sind. Welches Dokument das Zielland verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Bei gemeinsamer Sorge braucht die Ausstellung die Zustimmung beider Eltern – dafür gibt es eine eigene Zustimmungserklärung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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