Zustimmungserklärung des anderen Elternteils zu Personalausweis oder Reisepass für ein Kind

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Die schriftliche Zustimmung des Elternteils, der bei der Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses eines Kindes nicht mitkommen kann. Bei gemeinsamer Sorge beantragen beide Eltern; wer verhindert ist, gibt seine Zustimmung mit dem eigenen Ausweis oder einer Kopie mit. Die Erklärung bestätigt auch den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, nach dem manche Stellen fragen. Viele Städte und Gemeinden stellen für diesen Zweck ein eigenes Formular kostenlos bereit – dieses Dokument ist eine eigenständig formulierte Alternative. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Anschrift)
  • Elternteil
  • Geburtsdatum des Elternteils
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • Anderer Elternteil
  • Geburtsdatum des anderen Elternteils
  • Anschrift des anderen Elternteils
  • Beantragtes Dokument
  • Ort
  • Datum

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Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

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Häufige Fragen

Gibt es für diese Zustimmung nicht ein kostenloses Formular der Gemeinde?
Oft ja: Viele Städte und Gemeinden bieten auf ihrer Website ein eigenes Zustimmungsformular kostenlos an, und ein bundesweit vorgeschriebenes Formular gibt es nicht. Dieses Dokument ist eine eigenständig formulierte Erklärung mit denselben Angaben – Kind, beide Eltern, das beantragte Dokument und der gewöhnliche Aufenthalt. Ob Ihre Ausweisbehörde nur ihr eigenes Formular annimmt, erfragen Sie am besten vor dem Termin.
Wer muss bei der Beantragung des Ausweises für ein Kind dabei sein?
Das Kind muss persönlich erscheinen. Den Personalausweis beantragen für ein Kind unter 16 Jahren die Sorgeberechtigten (§ 9 PAuswG), den Reisepass für jedes minderjährige Kind (§ 6 PassG) – bei gemeinsamer Sorge beide. Kommt nur ein Elternteil, bringt dieser die unterschriebene Zustimmung des anderen und dessen Ausweis oder eine Kopie mit. Durch Bevollmächtigte vertreten lassen können sich die Eltern bei der Antragstellung nicht. Bei alleiniger Sorge ersetzt ein Nachweis darüber die Zustimmung.
Gilt die Zustimmung zum Reisepass auch als Zustimmung zu jeder Reise?
Nein. Sie betrifft nur die Ausstellung des Dokuments. Ob das Kind ins Ausland reisen darf, ist eine eigene Entscheidung; leben die Eltern getrennt, entscheiden sie über eine Auslandsreise, die über einen kurzen Urlaub im benachbarten EU-Ausland hinausgeht, in der Regel gemeinsam (§ 1687 Abs. 1 BGB). Für eine bestimmte Reise empfiehlt sich deshalb zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Muss die Unterschrift unter der Zustimmungserklärung beglaubigt werden?
Die Ausweisbehörden verlangen dafür die schriftliche Zustimmung und den Personalausweis oder Reisepass des zustimmenden Elternteils oder eine Kopie davon – eine Beglaubigung der Unterschrift gehört nicht zu diesen Anforderungen. Ihren eigenen Ausweis dürfen Sie kopieren; die Kopie muss als Kopie erkennbar sein (§ 20 PAuswG). Die Gebühren für Ausweis und Pass nennt die Behörde vor dem Termin.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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