Sorgerechtsvollmacht für Betreuung und ärztliche Behandlung eines Kindes

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Die Vollmacht, mit der Eltern Großeltern, Babysitter, eine Tagesmutter oder die Leitung einer Klassenfahrt für eine bestimmte Zeit ermächtigen, das Kind zu betreuen, es zum Arzt zu begleiten und in ärztliche Behandlungen einzuwilligen – oder mit der ein Elternteil dem anderen vorab zustimmt. Wählbar: Routinebehandlungen und Notfälle, nur Notfälle oder eine bestimmte Behandlung. Mit Krankenkasse, Gesundheitshinweisen und Schweigepflichtentbindung. Die elterliche Sorge bleibt bei den Eltern. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Sorgeberechtigten unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Krankenkasse oder Krankenversicherung des Kindes
  • Versichertennummer des Kindes
  • Elternteil
  • Geburtsdatum des Elternteils
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • Anderer Elternteil
  • Geburtsdatum des anderen Elternteils
  • Anschrift des anderen Elternteils
  • Telefon des anderen Elternteils
  • Elterliche Sorge
  • Bevollmächtigter
  • Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Anschrift des Bevollmächtigten
  • Telefon des Bevollmächtigten
  • Ausweis- oder Passnummer des Bevollmächtigten
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • Zeitraum von
  • Zeitraum bis
  • Behandlungen, in die eingewilligt werden darf
  • Behandlung, für die die Vollmacht gilt (falls gewählt)
  • Chronische Erkrankungen, Allergien, Medikamente und Impfungen des Kindes
  • Ort
  • Datum

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Häufige Fragen

Überträgt die Sorgerechtsvollmacht das Sorgerecht?
Nein. Die elterliche Sorge bleibt bei den Eltern; sie können ihre Ausübung für bestimmte Angelegenheiten und eine bestimmte Zeit einer anderen Person überlassen und diese dafür bevollmächtigen (§§ 164 ff., 167 BGB). Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, etwa eine planbare Operation oder ein Schulwechsel, treffen weiter die Eltern selbst, soweit die Vollmacht nicht ausdrücklich etwas anderes sagt.
Müssen beide Eltern die Sorgerechtsvollmacht unterschreiben?
Bei gemeinsamer Sorge willigen grundsätzlich beide Eltern in die ärztliche Behandlung eines Kindes ein. Nach dem Bundesgerichtshof (VI ZR 288/87) darf der Arzt in Routinefällen darauf vertrauen, dass der anwesende Elternteil für beide handelt; bei schwereren Eingriffen fragt er nach, bei schwerwiegenden Entscheidungen müssen beide zustimmen. Deshalb unterschreiben beide – oder ein Elternteil bevollmächtigt den anderen: Dann bleibt Elternteil 2 leer, und der andere steht unter 3. Bei alleiniger Sorge liegt ein Nachweis bei.
Darf die bevollmächtigte Person im Notfall ohne die Eltern handeln?
Ja, im Umfang dieser Vollmacht. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Behandlung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten auch ohne sie behandeln (§ 630d Abs. 4 BGB). Mit der Vollmacht kann die bevollmächtigte Person aber selbst einwilligen und Auskünfte erhalten, als die hierzu berechtigte Person (§ 630d Abs. 1 BGB). Sie benachrichtigt die Eltern unverzüglich.
Muss die Sorgerechtsvollmacht beglaubigt werden?
Nein. Das Gesetz verlangt für eine Vollmacht keine Form (§ 167 Abs. 2 BGB). Ob eine Praxis oder Klinik zusätzlich etwas sehen will, etwa Kopien der Ausweise der Eltern, ist ihre Sache – legen Sie die Kopien deshalb bei. Für einen Aufenthalt im Ausland kann eine Übersetzung oder Beglaubigung sinnvoll sein: Eine Unterschrift beglaubigt jeder Notar, in Hessen auch das Ortsgericht. Die Betreuungsbehörde beglaubigt nur Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, nicht diese Vollmacht.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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