Antrag auf Einsicht in die Behandlungsakte und Herausgabe einer Kopie

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Das Schreiben an die Arztpraxis, das Krankenhaus oder die Therapiepraxis, mit dem Sie Einsicht in Ihre Behandlungsakte – früher Patientenakte oder Krankenakte – und eine vollständige Kopie verlangen. Es stützt sich auf § 630g BGB in der seit 06.02.2026 geltenden Fassung, nach der die erste Kopie kostenlos ist, auch elektronisch, und auf Art. 15 DSGVO mit der Monatsfrist. Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung. Nicht gemeint ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Patient
  • Anschrift des Patienten
  • Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Arztpraxis)
  • Anschrift der Praxis oder Klinik
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  • Datum
  • Kopie oder Einsicht und Kopie
  • Geburtsdatum
  • Behandlungszeitraum
  • Wie Sie die Kopie erhalten möchten
  • E-Mail

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Häufige Fragen

Muss ich für die Kopie meiner Behandlungsakte bezahlen?
Für die erste nicht. Seit 06.02.2026 steht in § 630g Abs. 1 BGB ausdrücklich, dass die erste Abschrift der Behandlungsakte unentgeltlich ist, auch als elektronische Kopie. Das setzt das Urteil des EuGH vom 26.10.2023 (C-307/22) um, nach dem die erste Kopie unabhängig vom Zweck kostenlos ist – auch wenn Sie Ansprüche gegen die Praxis prüfen wollen. Für weitere Kopien darf die Praxis ihre Kosten verlangen.
Wie schnell muss die Praxis antworten, und darf sie etwas zurückhalten?
Die Einsicht ist unverzüglich zu gewähren (§ 630g Abs. 1 BGB); nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO gilt höchstens ein Monat, der nur wenn nötig um zwei Monate verlängert werden kann. Verweigern darf die Praxis die Einsicht nur, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen, und sie muss die Ablehnung begründen. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich an die Datenschutzaufsicht Ihres Landes wenden.
Wie verschicke ich den Antrag, und ist das dasselbe wie die ePA?
Der Antrag braucht keine bestimmte Form: Sie können ihn unterschrieben per Post schicken, in der Praxis abgeben oder als PDF per E-Mail senden. Damit Sie den Fristbeginn belegen können, lassen Sie sich den Eingang bestätigen oder geben ihn persönlich ab. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist etwas anderes: Sie wird über die App Ihrer Krankenkasse eingesehen. Dieses Schreiben betrifft die Akte, die die Praxis oder Klinik selbst führt.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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