Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades
Veröffentlicht vonDocMuse
Der Antrag an die Pflegekasse auf Leistungen der Pflegeversicherung und die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades – für sich selbst oder, mit Vollmacht oder Betreuerausweis, für eine andere Person. Ein formloser Antrag genügt, aber nur ein schriftlicher belegt das Datum, ab dem die Leistungen laufen (§ 33 SGB XI). Mit Hinweis auf die verkürzten Fristen bei Krankenhausaufenthalt oder angekündigter Pflegezeit und einem vorbereiteten zweiten Schreiben, mit dem Sie 70 € je begonnene Woche verlangen, wenn die Kasse die 25 Arbeitstage überschreitet.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Kranken- oder Pflegekasse
- Anschrift der Kranken- oder Pflegekasse
- Ort
- Datum
- Krankenversichertennummer
- Wer den Antrag stellt
- Versicherter
- Geburtsdatum
- Anschrift des Versicherten
- Telefon für Rückfragen
- Gewünschte Leistung (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides)
- Wo sich die versicherte Person aufhält
- IBAN
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Ab wann zahlt die Pflegekasse, wenn der Pflegegrad bewilligt wird?
- Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Deshalb lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen beisammen sind. Ein Anruf oder eine E-Mail genügen zwar, aber nur ein schriftlicher Antrag mit Eingangsbestätigung belegt das Datum zuverlässig.
- Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?
- Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Liegt die versicherte Person im Krankenhaus oder in der Reha, oder hat eine pflegende Person aus der Familie Pflegezeit angekündigt, gelten kürzere Begutachtungsfristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 € (§ 18c SGB XI). Das vorbereitete zweite Schreiben im Dokument fordert die Zahlung an; Ort und Datum tragen Sie dort von Hand ein.
- Kann ich den Antrag für meine Eltern oder eine andere Person stellen?
- Ja, mit einer Vollmacht, die Angelegenheiten der Pflegeversicherung umfasst, oder wenn das Betreuungsgericht Sie für diesen Aufgabenkreis bestellt hat. Wählen Sie im Dokument die passende Angabe, legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei und unterschreiben Sie mit Ihrem eigenen Namen. Privat Pflegeversicherte richten den Antrag an ihr Versicherungsunternehmen; die 70-€-Regel gilt für die private Pflege-Pflichtversicherung entsprechend (§ 18c SGB XI), sodass das zweite Schreiben auch dorthin passt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Antrag auf Einsicht in die Behandlungsakte und Herausgabe einer Kopie
Das Schreiben an die Arztpraxis, das Krankenhaus oder die Therapiepraxis, mit dem Sie Einsicht in Ihre Behandlungsakte – früher Patientenakte oder Krankenakte – und eine vollständige Kopie verlangen. Es stützt sich auf § 630g BGB in der seit 06.02.2026 geltenden Fassung, nach der die erste Kopie kostenlos ist, auch elektronisch, und auf Art. 15 DSGVO mit der Monatsfrist. Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung. Nicht gemeint ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse.
- Kostenvoranfrage und Leistungsantrag an die private Krankenversicherung
Das Schreiben an die private Krankenversicherung für zwei Fälle: vor einer teuren Behandlung als Kostenvoranfrage nach § 192 Abs. 8 VVG – liegen die Kosten voraussichtlich über 2.000 €, muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen (bei dringlicher Behandlung) oder vier Wochen begründet antworten, sonst wird die Notwendigkeit vermutet – oder nach der Behandlung als Begleitschreiben zum Leistungsantrag mit den Rechnungen. Mit Versicherungsnummer, Behandlung, Kosten und IBAN, ohne Diagnose im Brief.
- Antrag auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung bei der Krankenkasse
Der Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, eine Behandlung, ein Hilfsmittel oder eine andere Leistung zu bezahlen – vor der Behandlung als Antrag auf Kostenübernahme, mit der Entscheidungsfrist von drei, fünf oder sechs Wochen nach § 13 Abs. 3a SGB V, oder danach als Antrag auf Kostenerstattung, wenn die Kasse nicht fristgerecht entschieden, eine dringende Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder sie zu Unrecht abgelehnt hat. Ohne Diagnose im Brief: Die Begründung liefert die beigefügte ärztliche Verordnung.
- Beschwerde über eine ärztliche Behandlung
Ein Schreiben für vier Wege nach einer Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind oder hinter der Sie einen Behandlungsfehler vermuten: die Beschwerde an die Praxis oder Klinik selbst, die berufsrechtliche Beschwerde bei der Landesärztekammer, der Antrag an die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer und die Bitte an die Krankenkasse um Unterstützung nach § 66 SGB V. Mit Sachverhalt, gewähltem Weg und auf Wunsch der Entbindung von der Schweigepflicht. Für alle Bundesländer.
- Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse oder Pflegekasse
Der Widerspruch gegen einen Bescheid Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse – etwa gegen die Ablehnung einer Behandlung, eines Hilfsmittels, einer Reha oder gegen einen zu niedrigen Pflegegrad. Mit Bescheiddatum, Aktenzeichen, Begründung und der Bitte um Akteneinsicht, damit Sie die Begründung nach Einsicht in das Gutachten ergänzen können. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einwerfen: Eine einfache E-Mail ist nach § 84 SGG kein wirksamer Widerspruch. Frist: ein Monat ab Bekanntgabe.
- Sorgerechtsvollmacht für Betreuung und ärztliche Behandlung eines Kindes
Die Vollmacht, mit der Eltern Großeltern, Babysitter, eine Tagesmutter oder die Leitung einer Klassenfahrt für eine bestimmte Zeit ermächtigen, das Kind zu betreuen, es zum Arzt zu begleiten und in ärztliche Behandlungen einzuwilligen – oder mit der ein Elternteil dem anderen vorab zustimmt. Wählbar: Routinebehandlungen und Notfälle, nur Notfälle oder eine bestimmte Behandlung. Mit Krankenkasse, Gesundheitshinweisen und Schweigepflichtentbindung. Die elterliche Sorge bleibt bei den Eltern. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Sorgeberechtigten unterschreiben.