Beschwerde über eine ärztliche Behandlung

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Beschwerde und Widerspruch
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Ein Schreiben für vier Wege nach einer Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind oder hinter der Sie einen Behandlungsfehler vermuten: die Beschwerde an die Praxis oder Klinik selbst, die berufsrechtliche Beschwerde bei der Landesärztekammer, der Antrag an die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer und die Bitte an die Krankenkasse um Unterstützung nach § 66 SGB V. Mit Sachverhalt, gewähltem Weg und auf Wunsch der Entbindung von der Schweigepflicht. Für alle Bundesländer.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Beschwerdeführer
  • Anschrift des Beschwerdeführers
  • Empfänger der Beschwerde (Praxis, Klinik, Ärztekammer, Gutachterkommission oder Krankenkasse)
  • Anschrift des Empfängers der Beschwerde
  • Ort
  • Datum
  • Aktenzeichen
  • Patient
  • Geburtsdatum
  • Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Arztpraxis)
  • Arzt
  • Behandlungszeitraum
  • Was geschehen ist: Behandlung, Ablauf und was Sie beanstanden
  • Was Sie mit dem Schreiben erreichen wollen
  • Entbindung von der Schweigepflicht

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Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Verfahren vor der Gutachterkommission, und muss der Arzt mitmachen?
Für Patienten ist das Verfahren kostenlos. Es ist für alle Beteiligten freiwillig; lehnen der Arzt oder sein Haftpflichtversicherer ab, kommt es nicht zur Begutachtung. Der Antrag lohnt sich trotzdem: Er hemmt die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche bis sechs Monate nach Ende des Verfahrens (§ 204 BGB). Manche Landesärztekammern verlangen ihren eigenen Antragsvordruck; dieses Schreiben ist dann die Schilderung, die Sie beifügen.
Welcher Weg ist der richtige: Praxis, Ärztekammer, Gutachterkommission oder Krankenkasse?
Die Praxis selbst ist die erste Adresse, wenn Sie eine Erklärung oder eine Entschuldigung wollen. Die Ärztekammer prüft das berufliche Verhalten des Arztes; Geld erhalten Sie auf diesem Weg in der Regel nicht. Vermuten Sie einen Behandlungsfehler mit Gesundheitsschaden, prüft die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Kammer Ihres Landes die Frage kostenlos, und die Krankenkasse soll Sie nach § 66 SGB V unterstützen, meist mit einem Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Bis wann muss ich handeln, und wie verschicke ich das Schreiben?
Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler und davon, wer ihn begangen hat, erfahren haben oder hätten erfahren müssen (§§ 195, 199 BGB). Schicken Sie das Schreiben unterschrieben per Post und bewahren Sie eine Kopie auf; entbindet es von der Schweigepflicht, kommt es auf Ihre eigenhändige Unterschrift an. Den Zugang belegen ein Einschreiben mit Rückschein oder die Abgabe gegen Empfangsbestätigung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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