Kostenvoranfrage und Leistungsantrag an die private Krankenversicherung
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Das Schreiben an die private Krankenversicherung für zwei Fälle: vor einer teuren Behandlung als Kostenvoranfrage nach § 192 Abs. 8 VVG – liegen die Kosten voraussichtlich über 2.000 €, muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen (bei dringlicher Behandlung) oder vier Wochen begründet antworten, sonst wird die Notwendigkeit vermutet – oder nach der Behandlung als Begleitschreiben zum Leistungsantrag mit den Rechnungen. Mit Versicherungsnummer, Behandlung, Kosten und IBAN, ohne Diagnose im Brief.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Versicherter
- Anschrift des Versicherten
- Versicherer
- Anschrift der privaten Krankenversicherung
- Ort
- Datum
- Versicherungsscheinnummer
- Art der Anfrage: Kostenvoranfrage (dringlich oder nicht) oder Leistungsantrag
- Betroffene Person, falls nicht der Versicherungsnehmer
- Behandlung oder Leistung (z. B. Hilfsmittel, Operation, Rehabilitation)
- Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Arztpraxis)
- Behandlungszeitraum
- Voraussichtliche Kosten
- IBAN
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Häufige Fragen
- Ab welchem Betrag muss die private Krankenversicherung vorab Auskunft geben?
- Wenn die Kosten einer geplanten Heilbehandlung voraussichtlich 2.000 € überschreiten, können Sie vor Beginn in Textform Auskunft verlangen, ob und in welchem Umfang der Versicherer sie übernimmt (§ 192 Abs. 8 VVG). Er muss begründet antworten und auf Ihren Kostenvoranschlag eingehen: bei dringlicher Behandlung unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen, sonst nach vier Wochen, jeweils ab Eingang Ihrer Anfrage. Unter 2.000 € dürfen Sie trotzdem fragen; die gesetzliche Frist gilt dann aber nicht.
- Was gilt, wenn der Versicherer die Frist verstreichen lässt?
- Antwortet der Versicherer nicht rechtzeitig, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die geplante Heilbehandlung medizinisch notwendig ist (§ 192 Abs. 8 VVG). Das ist keine Zusage für jeden Kostenpunkt – die Grenzen Ihres Tarifs bleiben –, verschiebt aber die Beweislast zu Ihren Gunsten. Bewahren Sie deshalb einen Nachweis über den Eingang Ihrer Anfrage auf, etwa die Eingangsbestätigung oder einen Rückschein.
- Darf ich die Anfrage per E-Mail schicken, ohne das Formular des Versicherers?
- Ja. Die Kostenvoranfrage verlangt Textform; eine E-Mail mit diesem Schreiben als PDF, ein Fax oder ein Brief genügen (§ 192 Abs. 8 VVG). Für den Leistungsantrag nach der Behandlung bieten viele Versicherer eigene Formulare oder eine App an; dieses Schreiben ist dann das Begleitschreiben zu den Rechnungen. Für die Frist zählt der Eingang beim Versicherer, deshalb lohnt sich eine Eingangsbestätigung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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