Patientenverfügung und weitere Vorlagen für Patienten und Angehörige
Patienten haben Anspruch auf unverzügliche Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte, und seit dem 06.02.2026 ist die erste Kopie kostenlos (§ 630g Abs. 1 BGB). Der Antrag auf Einsicht in die Behandlungsakte stützt sich auch auf Art. 15 DSGVO mit seiner Monatsfrist; er geht an Praxis oder Klinik, nicht an die Krankenkasse mit der elektronischen Patientenakte. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler soll die Krankenkasse Sie unterstützen (§ 66 SGB V), und die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind für Patienten kostenlos; ein Antrag dort hemmt die Verjährung. Die Beschwerde über eine ärztliche Behandlung geht an die Praxis, die Ärztekammer, deren Schlichtungsstelle oder die Krankenkasse.
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Kosten nur, wo das Gesetz es vorsieht (§ 13 SGB V). Über einen Antrag auf Kostenübernahme – nicht zur Reha – entscheidet sie binnen drei Wochen, mit Gutachten binnen fünf; versäumt sie die Frist, ohne rechtzeitig Gründe zu nennen, gilt die Leistung als genehmigt – das berechtigt aber nur zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen. Die private Krankenversicherung beantwortet eine Kostenvoranfrage vor einer Behandlung über 2.000 € binnen vier Wochen, bei dringender binnen zwei (§ 192 Abs. 8 VVG). Der Widerspruch gegen einen Bescheid der Kranken- oder Pflegekasse ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 84 SGG); eine einfache E-Mail genügt nicht. Pflegeleistungen gibt es ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI), deshalb belegt der schriftliche Antrag auf einen Pflegegrad das Datum.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können (§ 1827 BGB); ein Notar ist nicht nötig, und widerrufen können Sie sie jederzeit formlos. Sie muss bestimmte Behandlungssituationen und Maßnahmen benennen: Der bloße Wunsch, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu erhalten, genügt dem Bundesgerichtshof nicht. Das Bundesjustizministerium veröffentlicht dafür kostenlose Textbausteine. In die Behandlung eines minderjährigen Kindes willigen beide Sorgeberechtigten ein; im Routinefall darf der Arzt auf den anwesenden Elternteil vertrauen. Mit der Sorgerechtsvollmacht ermächtigen Eltern etwa Großeltern oder die Leitung einer Klassenfahrt auf Zeit; die elterliche Sorge bleibt bei ihnen.
Die Dokumente
8 Vorlagen zum Ausfüllen oder Herunterladen.
Antrag auf Einsicht in die Behandlungsakte und Herausgabe einer Kopie
Das Schreiben an die Arztpraxis, das Krankenhaus oder die Therapiepraxis, mit dem Sie Einsicht in Ihre Behandlungsakte – früher Patientenakte oder Krankenakte – und eine vollständige Kopie verlangen. Es stützt sich auf § 630g BGB in der seit 06.02.2026 geltenden Fassung, nach der die erste Kopie kostenlos ist, auch elektronisch, und auf Art. 15 DSGVO mit der Monatsfrist. Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung. Nicht gemeint ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse.
Kostenvoranfrage und Leistungsantrag an die private Krankenversicherung
Das Schreiben an die private Krankenversicherung für zwei Fälle: vor einer teuren Behandlung als Kostenvoranfrage nach § 192 Abs. 8 VVG – liegen die Kosten voraussichtlich über 2.000 €, muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen (bei dringlicher Behandlung) oder vier Wochen begründet antworten, sonst wird die Notwendigkeit vermutet – oder nach der Behandlung als Begleitschreiben zum Leistungsantrag mit den Rechnungen. Mit Versicherungsnummer, Behandlung, Kosten und IBAN, ohne Diagnose im Brief.
Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades
Der Antrag an die Pflegekasse auf Leistungen der Pflegeversicherung und die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades – für sich selbst oder, mit Vollmacht oder Betreuerausweis, für eine andere Person. Ein formloser Antrag genügt, aber nur ein schriftlicher belegt das Datum, ab dem die Leistungen laufen (§ 33 SGB XI). Mit Hinweis auf die verkürzten Fristen bei Krankenhausaufenthalt oder angekündigter Pflegezeit und einem vorbereiteten zweiten Schreiben, mit dem Sie 70 € je begonnene Woche verlangen, wenn die Kasse die 25 Arbeitstage überschreitet.
Antrag auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung bei der Krankenkasse
Der Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, eine Behandlung, ein Hilfsmittel oder eine andere Leistung zu bezahlen – vor der Behandlung als Antrag auf Kostenübernahme, mit der Entscheidungsfrist von drei, fünf oder sechs Wochen nach § 13 Abs. 3a SGB V, oder danach als Antrag auf Kostenerstattung, wenn die Kasse nicht fristgerecht entschieden, eine dringende Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder sie zu Unrecht abgelehnt hat. Ohne Diagnose im Brief: Die Begründung liefert die beigefügte ärztliche Verordnung.
Beschwerde über eine ärztliche Behandlung
Ein Schreiben für vier Wege nach einer Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind oder hinter der Sie einen Behandlungsfehler vermuten: die Beschwerde an die Praxis oder Klinik selbst, die berufsrechtliche Beschwerde bei der Landesärztekammer, der Antrag an die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer und die Bitte an die Krankenkasse um Unterstützung nach § 66 SGB V. Mit Sachverhalt, gewähltem Weg und auf Wunsch der Entbindung von der Schweigepflicht. Für alle Bundesländer.
Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse oder Pflegekasse
Der Widerspruch gegen einen Bescheid Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse – etwa gegen die Ablehnung einer Behandlung, eines Hilfsmittels, einer Reha oder gegen einen zu niedrigen Pflegegrad. Mit Bescheiddatum, Aktenzeichen, Begründung und der Bitte um Akteneinsicht, damit Sie die Begründung nach Einsicht in das Gutachten ergänzen können. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einwerfen: Eine einfache E-Mail ist nach § 84 SGG kein wirksamer Widerspruch. Frist: ein Monat ab Bekanntgabe.
Sorgerechtsvollmacht für Betreuung und ärztliche Behandlung eines Kindes
Die Vollmacht, mit der Eltern Großeltern, Babysitter, eine Tagesmutter oder die Leitung einer Klassenfahrt für eine bestimmte Zeit ermächtigen, das Kind zu betreuen, es zum Arzt zu begleiten und in ärztliche Behandlungen einzuwilligen – oder mit der ein Elternteil dem anderen vorab zustimmt. Wählbar: Routinebehandlungen und Notfälle, nur Notfälle oder eine bestimmte Behandlung. Mit Krankenkasse, Gesundheitshinweisen und Schweigepflichtentbindung. Die elterliche Sorge bleibt bei den Eltern. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Sorgeberechtigten unterschreiben.
Patientenverfügung nach § 1827 BGB
Kostenlose Textbausteine für eine Patientenverfügung bietet das Bundesjustizministerium an; dieses Dokument ist eine eigene Fassung. Sie bestimmen, für welche Situationen Ihre Festlegungen gelten – Sterbephase, unheilbare Krankheit im Endstadium, schwere Hirnschädigung, fortgeschrittene Demenz –, und entscheiden für jede Maßnahme einzeln: lebenserhaltende Behandlung, Schmerzlinderung, künstliche Ernährung und Flüssigkeit, Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse, Antibiotika, Blut und Organspende. Situationen und Maßnahmen sind konkret benannt, weil der Bundesgerichtshof das verlangt. Eigenhändig unterschrieben, ohne Notar.