Sozialversicherung, Pflegegeld und Patientenrechte in Österreich
Wer zu einem Wahlarzt oder Wahltherapeuten ohne Kassenvertrag geht, zahlt die Rechnung selbst und bekommt 80 % dessen zurück, was die Krankenversicherung einem Vertragspartner bezahlt hätte (§ 131 ASVG), wenn der Antrag auf Kostenerstattung binnen 42 Monaten nach der Behandlung einlangt (§ 102 ASVG). Meist geht das über MeineSV oder die App der Kasse; der Brief ist für den Weg auf Papier. Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach dem Einlangen des Antrags auf Pflegegeld (§ 9 BPGG), und das Formular des Trägers ist nicht vorgeschrieben.
Gegen ein Nein der Sozialversicherung gibt es keinen Einspruch beim Träger: In Leistungssachen wird zuerst ein Bescheid verlangt (§ 367 ASVG), dann beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt, binnen vier Wochen, bei Pension und Pflegegeld binnen drei Monaten (§ 67 Abs 2 ASGG). In erster Instanz braucht es keinen Anwalt, und der Versicherte muss dem Träger keine Kosten ersetzen (§ 77 ASGG). Die Kontomitteilung zum Pensionskonto kommt auf Wunsch per Post (§ 13 APG); bindend sind die Zeiten erst, wenn sie mit Bescheid festgestellt sind (§ 247 ASVG).
Die erste Kopie der eigenen Krankengeschichte ist beim Arzt seit 30.07.2026 kostenlos (§ 51 Abs 1 ÄrzteG 1998), im Krankenhaus nach Art 15 Abs 3 DSGVO (Ersuchen um Einsicht und Kopie). Eine Beschwerde über eine ärztliche Behandlung geht an die Patientenanwaltschaft des Landes; schriftlich eingebracht, hemmt sie die Verjährung bis zu 18 Monate (§ 58a ÄrzteG 1998). Die nicht verbindliche Patientenverfügung hilft den Ärzten, den Willen zu ermitteln (§§ 8, 9 PatVG); die verbindliche wird nach ärztlicher Aufklärung vor Anwalt, Notar, Patientenvertretung oder Erwachsenenschutzverein errichtet (§ 6 PatVG). Die Vorlagen sind keine Rechtsberatung.
Die Dokumente
11 Vorlagen zum Ausfüllen oder Herunterladen.
Antrag auf Pflegegeld (Österreich)
Der Antrag auf Pflegegeld oder auf eine höhere Pflegegeldstufe an PVA, SVS, BVAEB oder AUVA nach dem Bundespflegegeldgesetz – mit Versicherungsnummer, bezogener Pension, behandelndem Arzt, dem Hilfebedarf in eigenen Worten, einer Vertrauensperson für die Begutachtung und IBAN. Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach Einlangen des Antrags (§ 9 BPGG): Es zählt der Tag, an dem er ankommt. Die Versicherungsträger stellen kostenlos ein eigenes Formular zur Verfügung; der Antrag ist aber auch ohne es gültig. Ausdrucken, unterschreiben und rasch einbringen.
Ersuchen um Einsicht in die Krankengeschichte und um eine Kopie (Österreich)
Das Schreiben an die Ordination oder die Krankenanstalt, mit dem Sie Einsicht in Ihre ärztliche Dokumentation oder Krankengeschichte und eine vollständige Kopie verlangen – Befunde, Arztbriefe, Bildgebung, OP- und Pflegeberichte. Seit 30.07.2026 ist die erste Kopie nach § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998 unentgeltlich; für Spitäler stützt sich das Schreiben auf § 10 KAKuG, das Krankenanstaltengesetz des Landes und Art 15 DSGVO, nach dem die erste Kopie ebenfalls nichts kostet. Antwortfrist: ein Monat (Art 12 Abs 3 DSGVO). Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung.
Antrag auf Erlassung eines Bescheides an die Sozialversicherung (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Sie von ÖGK, SVS, BVAEB, PVA oder AUVA ausdrücklich einen Bescheid über eine abgelehnte Leistung verlangen (§ 367 Abs 1 ASVG; für SVS und BVAEB über § 194 GSVG, § 182 BSVG und § 129 B-KUVG). Beim Versicherungsträger selbst gibt es kein Rechtsmittel: Eine Ablehnung per Brief oder Telefon wird erst durch den Bescheid anfechtbar, mit der Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Mit beantragter Leistung, Datum des Antrags, Art der Ablehnung und Ihrer Begründung – etwa nach einer abgelehnten Kostenerstattung oder Rehabilitation.
Antrag auf Kostenerstattung für Wahlarzt oder Wahltherapeut (Österreich)
Das Begleitschreiben, mit dem Sie bezahlte Honorarnoten eines Wahlarztes oder Wahltherapeuten – ohne Vertrag mit der Kasse – bei ÖGK, SVS oder BVAEB einreichen: mit Versicherungsnummer, behandelter Person, Behandlungszeitraum, Honorarnoten und IBAN, auch für den Kostenzuschuss zur Psychotherapie. Die ÖGK erstattet 80 % des Kassentarifs, nicht der Rechnung (§ 131 ASVG), wenn der Antrag binnen 42 Monaten nach der Behandlung einlangt (§ 102 ASVG). Kostenlos und meist einfacher geht es online über MeineSV oder die App Ihres Versicherungsträgers; dieses Schreiben ist für die Einreichung auf Papier.
Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten (Österreich)
Der Antrag an PVA, SVS oder BVAEB, Ihre Versicherungszeiten verbindlich mit Bescheid festzustellen (§ 247 ASVG, für Versicherte der SVS § 117a GSVG) – der Weg, fehlende Zeiten wie Kindererziehung, Präsenz- oder Zivildienst oder eine Beschäftigung schon vor dem Pensionsantrag zu klären, statt sich auf die unverbindliche Kontomitteilung zu verlassen. Mit Versicherungsnummer, Geburtsdatum, früheren Familiennamen und den Zeiten, um die es geht; Nachweise legen Sie bei. Gegen den Bescheid steht die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offen.
Antrag auf Kostenerstattung an die private Krankenversicherung (Österreich)
Das Schreiben, mit dem Sie Arzt-, Therapie- oder Spitalsrechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen, etwa für einen Wahlarzt- oder Sonderklasse-Tarif: mit Polizzennummer, behandelter Person, Behandlung, Rechnungen, dem schon von ÖGK, SVS oder BVAEB erstatteten Betrag und IBAN, ohne Diagnose im Brief. Lehnt der Versicherer ab, verlangt es eine schriftliche Begründung mit der Vertragsbestimmung, auf die er sich stützt. Viele Versicherer bieten eine App oder ein Kundenportal zum Hochladen der Rechnungen; welche Belege nötig sind, sagen Ihre Versicherungsbedingungen.
Klage gegen einen Bescheid der Sozialversicherung (Österreich)
Die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen einen Bescheid von ÖGK, SVS, BVAEB, PVA oder AUVA – etwa über Pflegegeld, eine Kostenerstattung oder Versicherungszeiten: mit klagender und beklagter Partei, Bescheid, Sachverhalt, Beweisen und Klagebegehren. Sie ist binnen vier Wochen ab Zustellung einzubringen, in Pensions- und Pflegegeldsachen binnen drei Monaten (§ 67 Abs 2 ASGG); eine rechtzeitige Klage setzt den Bescheid im Umfang des Begehrens außer Kraft. In erster Instanz ohne Anwalt und ohne Prozesskostenrisiko für Versicherte (§ 77 ASGG). Ausdrucken, unterschreiben und per Post oder über JustizOnline einbringen.
Beschwerde über eine ärztliche Behandlung (Österreich)
Ein Schreiben für fünf Wege nach einer ärztlichen Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind: die Beschwerde an die Ordination oder Krankenanstalt; das Ersuchen an die Patientenanwaltschaft des Landes, in dem die Einrichtung liegt, zu prüfen und zu vermitteln; der Antrag an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer; der Antrag an den Patientenentschädigungsfonds bei Schäden im Spital; die Mitteilung an den Disziplinaranwalt bei der Österreichischen Ärztekammer. Ein schriftliches Ersuchen an Patientenanwaltschaft oder Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung ab Einlangen, höchstens 18 Monate (§ 58a ÄrzteG 1998).
Ersuchen um Kontomitteilung zum Pensionskonto (Österreich)
Das Schreiben an PVA, SVS oder BVAEB, mit dem Sie auf Papier eine Kontomitteilung zu Ihrem Pensionskonto, einen Versicherungsdatenauszug oder beides anfordern – mit Versicherungsnummer, Geburtsdatum, früheren Familiennamen und den Zeiten, die Ihnen fehlen oder fraglich erscheinen. Der Pensionsversicherungsträger muss die Kontomitteilung auf Verlangen übermitteln (§ 13 APG). Online geht es jederzeit kostenlos mit ID Austria, auch über FinanzOnline, und den Versicherungsdatenauszug gibt es auch in MeineSV; dieses Schreiben dient allen ohne ID Austria, etwa im Ausland.
Nicht verbindliche Patientenverfügung (früher „beachtliche“) (Österreich)
Nicht verbindliche („beachtliche“) Patientenverfügung nach dem österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG): Sie lehnen für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, bestimmte Behandlungen ab – Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, lebensverlängernde Antibiotika – und nennen eine Vertrauensperson. Sie ist der Ermittlung Ihres Willens zugrunde zu legen (§§ 8, 9 PatVG). Die verbindliche errichten Sie nach ärztlicher Aufklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar, der Patientenvertretung oder einem Erwachsenenschutzverein; die Patientenanwaltschaften, etwa in Wien, Tirol und der Steiermark, tun das kostenlos und bieten auch kostenlose Formulare an.
Vollmacht zur Pflege und Erziehung und für ärztliche Behandlungen eines Kindes (Österreich)
Die Vollmacht, mit der Eltern Großeltern, Verwandten, einer Gastfamilie oder einem Ferienlager für eine bestimmte Zeit die Pflege und Erziehung ihres Kindes überlassen und die Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen erlauben – für Routine, Notfälle oder eine beschriebene Behandlung. Sie beachtet die österreichische Altersgrenze: Ab 14 wird vermutet, dass das Kind selbst entscheiden kann (§ 173 ABGB); die Vollmacht dient dann nur der zusätzlichen Zustimmung bei schweren Behandlungen. Die Obsorge bleibt bei den Eltern. Mit e-card-Nummer und Gesundheitshinweisen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
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Die Anfrage ist kostenlos. Sagen Sie uns, welches Formular oder Schreiben Sie brauchen, für welches Land und in welcher Sprache. Wir schreiben die Dokumente, nach denen gefragt wird – mit Ihrer E-Mail-Adresse sagen wir Ihnen Bescheid, sobald Ihres fertig ist.