Rücktritt, Gewährleistung, Kündigung und Schlichtung in Österreich

Vom Online- oder Haustürgeschäft treten Verbraucher binnen 14 Tagen zurück, ohne Form und rechtzeitig, wenn die Erklärung in der Frist abgeschickt wird (§§ 11, 13 FAGG); Österreich sagt Rücktritt, nicht Widerruf. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular ist kostenlos, der Rücktritt ist der eigene Brief dazu. Bei einem Mangel gilt zuerst Verbesserung oder Austausch (Mängelrüge), dann Preisminderung oder Vertragsauflösung, bei einem geringfügigen Mangel keine Auflösung. Die Rechte müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist und weiterer drei Monate gerichtlich geltend gemacht werden (§ 28 VGG, § 933 ABGB); ein Brief hält diese Frist nicht an.

Telekomverträge binden höchstens 24 Monate (TKG 2021), und vor einer nachteiligen Änderung kann kostenlos gekündigt werden (§ 135 TKG 2021; Kündigung des Handy- oder Internetvertrags). Die Bindung an ein Fitnessstudio wird im Einzelfall beurteilt, eine stillschweigende Verlängerung bindet nur nach einem Hinweis (§ 6 Abs 1 Z 1 und 2 KSchG; Kündigung). Einen langen Versicherungsvertrag kann ein Verbraucher nach drei Jahren beenden (§ 8 Abs 3 VersVG; Kündigung der Versicherung). Einer Strompreisänderung können Haushalte binnen vier Wochen kostenlos widersprechen (§ 21 ElWG).

Jede Beschwerde wirkt erst mit dem Zugang, den der Absender beweist – deshalb eingeschrieben schicken und den Beleg aufheben. Die anerkannten Schlichtungsstellen nehmen einen Fall nur, wenn er zuerst beim Unternehmen vorgebracht wurde, und lehnen ihn ab, wenn seither mehr als ein Jahr vergangen ist: zuerst die Beschwerde an das Unternehmen, dann der Antrag an die Verbraucherschlichtung, an die RTR für Telekom oder an die E-Control für Energie. Bei Verspätung oder Annullierung eines Flugs hilft nach sechs Wochen ohne zufriedenstellende Antwort die apf (Fluggastrechte). Die Vorlagen sind keine Rechtsberatung.

Die Dokumente

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Beschwerde an ein Unternehmen mit Frist vor der Schlichtung (Österreich)

Ihr schriftlicher Einigungsversuch mit einem Unternehmen in Österreich, bevor Sie eine Schlichtungsstelle anrufen: welcher Vertrag, was schiefgelaufen ist, was Sie verlangen und bis wann. Die anerkannten Schlichtungsstellen – Verbraucherschlichtung Austria, Internet Ombudsstelle und die Stellen der Branchen – können einen Fall ablehnen, der nicht zuerst beim Unternehmen vorgebracht oder später als ein Jahr danach eingebracht wurde (AStG). Diese Beschwerde ist dieser erste Schritt und Ihr Nachweis dafür. Unterschreiben und eingeschrieben senden.

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Beschwerde und Widerspruch
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Kündigung Versicherungsvertrag – Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz (Österreich)

Kündigungsschreiben für Ihre Haushalts-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung in Österreich: zum Ablauf der Versicherungsperiode oder Vertragsdauer, nach § 8 Abs 3 VersVG bei einem Vertrag über mehr als drei Jahre mit einem Monat Frist zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres, oder nach einem Versicherungsfall. Mit Polizzennummer, Art der Versicherung, Versicherungsbeginn, dem Widerruf des Einziehungsauftrags und der Bitte um schriftliche Bestätigung. Für die Kfz-Versicherung gibt es ein eigenes Dokument. Unterschreiben und eingeschrieben senden.

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Mitteilung und Aufforderung
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Schlichtungsantrag bei der Verbraucherschlichtung Austria oder der Internet Ombudsstelle (Österreich)

Beide Schlichtungsstellen bieten ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Vertrag, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der Betrag, mit den Erklärungen, die eine Schlichtungsstelle braucht. Die Internet Ombudsstelle ist für online geschlossene Verträge da, die Verbraucherschlichtung Austria für die übrigen Verbrauchergeschäfte. Kostenlos; die Teilnahme ist für das Unternehmen freiwillig (AStG).

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Antrag
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Einspruch gegen die Handyrechnung oder Internetrechnung (Österreich)

Schriftlicher Einspruch gegen eine Rechnung Ihres Handy-, Festnetz- oder Internetbetreibers in Österreich: mit Rechnungsnummer und -datum, dem bestrittenen Betrag und den Gründen, etwa unbekannte Mehrwertdienste, Roaming, Datenvolumen oder doppelt verrechnete Entgelte. Sie verlangen die Überprüfung der Entgelte und eine schriftliche Bestätigung oder Berichtigung (§ 145 TKG 2021) samt Einzelentgeltnachweis und zahlen den unbestrittenen Teil. Erheben Sie den Einspruch binnen drei Monaten ab der Rechnung; er öffnet den Weg zur kostenlosen Schlichtung bei der RTR.

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Beschwerde und Widerspruch
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Widerspruch gegen eine Preisänderung bei Strom oder Gas (Österreich)

Die E-Control stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief bereit. Dieses Dokument ist Ihr eigener Widerspruch gegen eine angekündigte Preis- oder Bedingungsänderung Ihres Strom- oder Gaslieferanten in Österreich. Bei Strom können Haushalte binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung kostenlos und ungeachtet einer Bindung widersprechen (§ 21 ElWG); der Vertrag endet dann nach der gesetzlichen Frist, bis dahin zu den bisherigen Bedingungen. Außerhalb einer Bindung können Sie zudem mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 24 ElWG). Für Gas gilt das GWG 2011. Mit Kundennummer, Zählpunkt und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes.

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Schlichtungsantrag an die E-Control – Strom und Gas (Österreich)

Die E-Control bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Zählpunkt, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der strittige Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe an das Unternehmen. Für Streit mit Strom- oder Gasunternehmen über Rechnungen, Wechsel oder Abschaltung (§ 26 E-ControlG). Kostenlos; die Unternehmen müssen mitwirken.

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Schlichtungsantrag bei der RTR – Handy, Internet, Telefon (Österreich)

Die RTR bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Betreiber, Kunden- und Rufnummer, Sachverhalt, Ihr Einspruch beim Betreiber und dessen Antwort, Ihr Anliegen und der bestrittene Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe. Für Streit über Rechnungen, Verträge, Kündigungen oder Leistungsmängel. Ist ein Rechnungseinspruch bei der RTR eingebracht, ist der bestrittene Betrag bis zum Ende des Verfahrens nicht fällig (§ 145 TKG 2021).

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Antrag
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Kündigung Fitnessstudio-Vertrag oder Abo – Zeitschrift, Mitgliedschaft, Streaming (Österreich)

Kündigungsschreiben für den Vertrag mit dem Fitnessstudio und für laufende Abos in Österreich – Zeitschrift, Mitgliedschaft, Streaming oder Lieferabo. Sie kündigen ordentlich zum nächstmöglichen Termin, bei einem Zeitschriften- oder Lieferabo nach § 15 KSchG mit zwei Monaten Frist zum Ende des ersten Jahres und danach jedes Halbjahres, aus wichtigem Grund wie Krankheit oder Schwangerschaft, oder zum ursprünglichen Vertragsende, wenn Sie vor einer automatischen Verlängerung nicht erinnert wurden (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Mit Widerruf des Einziehungsauftrags und Bitte um Bestätigung des Endtermins.

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Kündigung Handyvertrag oder Internetvertrag (Österreich)

Kündigungsschreiben für Ihren Handy-, Festnetz- oder Internetvertrag bei einem Betreiber in Österreich: ordentlich zum nächstmöglichen Termin, zum Ende der Mindestvertragsdauer oder außerordentlich nach einer Vertrags- oder Entgeltänderung, die nicht nur zu Ihren Gunsten ist – dann ohne Restentgelt (§ 135 TKG 2021). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt höchstens ein Monat Kündigungsfrist. Mit Kunden-, Vertrags- und Rufnummer, dem Widerruf des Einziehungsauftrags und der Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes. Unterschreiben und eingeschrieben senden.

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Reklamation der Pauschalreise: Preisminderung, Schadenersatz, entgangene Urlaubsfreude (Österreich)

Die Reklamation an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie fordern eine angemessene Preisminderung für jeden betroffenen Zeitraum, Schadenersatz und bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (§ 12 Pauschalreisegesetz, PRG), mit Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Konto. Der Brief verweist auf Ihre Mängelanzeige vor Ort (§ 11 Abs 2 PRG) und kündigt Schlichtung oder Klage an. Belege, Fotos und die Bestätigung der Reiseleitung legen Sie bei. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.

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Preisminderung oder Vertragsauflösung wegen eines Mangels (Österreich)

Die Erklärung an den Verkäufer, wenn Verbesserung oder Austausch einer mangelhaften Ware gescheitert sind: Sie verlangen eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags (früher Wandlung) und nennen Grund, Betrag, Zahlungsfrist und Konto. Nach § 12 VGG für Verbraucherkäufe ab 2022 und § 932 ABGB. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Auflösung ausgeschlossen, die Preisminderung bleibt. Nach der Auflösung trägt der Verkäufer die Kosten der Rückgabe. Die Rechte müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Gericht geltend gemacht werden (§ 28 VGG).

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Fluggastrechte: Ausgleichsleistung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Österreich)

Das Anspruchsschreiben an die Fluglinie, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankam, kurzfristig annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden: Sie fordern die Ausgleichsleistung von € 250, € 400 oder € 600 je Fluggast nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, dazu ausgelegte Kosten für Verpflegung und Unterkunft, mit Zahlungsfrist und Konto. Antwortet die Fluglinie binnen sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend, hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos; dieses Schreiben ist der erste Schritt dorthin.

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Beschwerde an den Strom- oder Gaslieferanten oder Netzbetreiber (Österreich)

Beschwerdeschreiben an Ihren Strom- oder Gaslieferanten oder an den Netzbetreiber in Österreich – zu einer falschen Jahresabrechnung, zu hohen Teilbeträgen, einem Zählerstand, dem Lieferantenwechsel oder einer angedrohten Abschaltung. Mit Kundennummer, Zählpunktnummer und Lieferanschrift, dem Problem, der verlangten Abhilfe und einer Antwortfrist. Die Beschwerde beim Unternehmen ist die Voraussetzung für die kostenlose Schlichtung bei der E-Control (§ 26 E-ControlG). Nach dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und dem GWG 2011. Unterschreiben und eingeschrieben senden.

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Mängelanzeige bei der Pauschalreise vor Ort (Österreich)

Die schriftliche Mängelanzeige, die Sie noch im Urlaub der Reiseleitung oder Kontaktstelle des Reiseveranstalters übergeben: Sie listet die Vertragswidrigkeiten mit Datum auf, fordert Abhilfe bis zu einer Frist und behält Preisminderung, Schadenersatz und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude vor. Nach § 11 Abs 2 Pauschalreisegesetz (PRG) informieren Sie den Veranstalter unverzüglich; eine unterlassene Mitteilung kann Ihnen als Mitverschulden angerechnet werden. Unten bestätigt die Reiseleitung den Eingang mit Datum und Uhrzeit.

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Rücktritt vom Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft (Österreich)

Die Rücktrittserklärung für einen Online-Kauf, eine Bestellung per Telefon oder Katalog oder einen Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde: Sie treten binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück (§ 11 FAGG) und verlangen Ihr Geld zurück. Der Brief nennt Bestellung, Erhalt und Waren in eigenem Wortlaut. Das Muster-Widerrufsformular im Anhang des FAGG ist kostenlos und genügt ebenso; eine Form ist nicht vorgeschrieben, und die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist (§ 13 Abs 1 FAGG). Bei Verträgen, die ab 01.10.2026 online geschlossen werden, muss der Shop zusätzlich eine Rücktrittsfunktion anbieten (§ 13a FAGG).

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Mängelrüge: Aufforderung zur Verbesserung oder zum Austausch (Österreich)

Die Mängelrüge an den Verkäufer, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat: Sie machen die gesetzliche Gewährleistung geltend, verlangen nach Ihrer Wahl Verbesserung (Reparatur) oder Austausch und setzen eine Frist mit Datum. Nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für Käufe ab 2022 und den §§ 922 ff ABGB, mit der Vermutung des ersten Jahres (§ 11 VGG). Wichtig: Die Rechte müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Gericht geltend gemacht werden; der Brief allein hält diese Frist nicht auf. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.

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