Fluggastrechte: Ausgleichsleistung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Das Anspruchsschreiben an die Fluglinie, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankam, kurzfristig annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden: Sie fordern die Ausgleichsleistung von € 250, € 400 oder € 600 je Fluggast nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, dazu ausgelegte Kosten für Verpflegung und Unterkunft, mit Zahlungsfrist und Konto. Antwortet die Fluglinie binnen sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend, hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos; dieses Schreiben ist der erste Schritt dorthin.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Passagier
- Anschrift des Passagiers
- Fluggesellschaft
- Postanschrift der Fluggesellschaft (Kundenservice)
- Ort
- Datum
- Buchungsnummer
- Flugnummer
- Flugdatum
- Abflughafen
- Zielflughafen
- Planmäßige Ankunft (Datum und Uhrzeit)
- Tatsächliche Ankunft (Datum und Uhrzeit)
- Art der Flugstörung
- Ausgleichszahlung pro Person (250, 400 oder 600)
- Mitreisende derselben Buchung, die Sie ermächtigt haben (sonst „keine“)
- Ausgelegte Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Beförderung (sonst „keine“)
- Geforderter Betrag
- Zahlungsfrist
- IBAN
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Welche Ausgleichsleistung kann ich mit diesem Schreiben in Österreich fordern?
- Kamen Sie mindestens drei Stunden verspätet am Endziel an, wurde der Flug ohne Mitteilung mindestens zwei Wochen vorher annulliert oder wurden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert, zahlt die ausführende Fluglinie je Fluggast € 250 bei Flügen bis 1.500 km, € 400 bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei anderen von 1.500 bis 3.500 km sowie € 600 bei allen übrigen (Art 7 VO (EG) 261/2004). Sie muss nicht zahlen, wenn sie unvermeidbare außergewöhnliche Umstände nachweist (Art 5 Abs 3).
- Wann kann ich mich in Österreich an die apf wenden?
- Wenn die Fluglinie binnen sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend antwortet. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist die anerkannte Schlichtungsstelle für Flug, Bahn, Bus und Schiff; das Verfahren ist kostenlos und ohne Provision, und Fluglinien müssen daran teilnehmen. Zuständig ist sie für Flüge mit Bezug zu Österreich – Abflug oder Ankunft in Österreich oder eine österreichische Fluglinie. Legen Sie Ihrem Antrag dieses Schreiben und die Antwort der Fluglinie bei.
- Wie bald sollte ich die Ausgleichsleistung in Österreich fordern?
- Bald nach dem Flug. Die Verordnung selbst nennt keine Frist; wie lange der Anspruch durchsetzbar ist, richtet sich nach nationalem Verjährungsrecht (EuGH C-139/11). Fällig wird die Ausgleichsleistung mit der Geltendmachung, also mit diesem Schreiben (LG Korneuburg 22 R 138/23h). Senden Sie es per E-Mail oder über das Formular der Fluglinie und bewahren Sie Buchung, Bordkarte und Ihre Nachricht auf. Gutscheine statt Geld müssen Sie nicht annehmen (Art 7 Abs 3).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Beschwerde an ein Unternehmen mit Frist vor der Schlichtung (Österreich)
Ihr schriftlicher Einigungsversuch mit einem Unternehmen in Österreich, bevor Sie eine Schlichtungsstelle anrufen: welcher Vertrag, was schiefgelaufen ist, was Sie verlangen und bis wann. Die anerkannten Schlichtungsstellen – Verbraucherschlichtung Austria, Internet Ombudsstelle und die Stellen der Branchen – können einen Fall ablehnen, der nicht zuerst beim Unternehmen vorgebracht oder später als ein Jahr danach eingebracht wurde (AStG). Diese Beschwerde ist dieser erste Schritt und Ihr Nachweis dafür. Unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Kündigung Versicherungsvertrag – Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz (Österreich)
Kündigungsschreiben für Ihre Haushalts-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung in Österreich: zum Ablauf der Versicherungsperiode oder Vertragsdauer, nach § 8 Abs 3 VersVG bei einem Vertrag über mehr als drei Jahre mit einem Monat Frist zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres, oder nach einem Versicherungsfall. Mit Polizzennummer, Art der Versicherung, Versicherungsbeginn, dem Widerruf des Einziehungsauftrags und der Bitte um schriftliche Bestätigung. Für die Kfz-Versicherung gibt es ein eigenes Dokument. Unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Schlichtungsantrag bei der Verbraucherschlichtung Austria oder der Internet Ombudsstelle (Österreich)
Beide Schlichtungsstellen bieten ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Vertrag, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der Betrag, mit den Erklärungen, die eine Schlichtungsstelle braucht. Die Internet Ombudsstelle ist für online geschlossene Verträge da, die Verbraucherschlichtung Austria für die übrigen Verbrauchergeschäfte. Kostenlos; die Teilnahme ist für das Unternehmen freiwillig (AStG).
- Einspruch gegen die Handyrechnung oder Internetrechnung (Österreich)
Schriftlicher Einspruch gegen eine Rechnung Ihres Handy-, Festnetz- oder Internetbetreibers in Österreich: mit Rechnungsnummer und -datum, dem bestrittenen Betrag und den Gründen, etwa unbekannte Mehrwertdienste, Roaming, Datenvolumen oder doppelt verrechnete Entgelte. Sie verlangen die Überprüfung der Entgelte und eine schriftliche Bestätigung oder Berichtigung (§ 145 TKG 2021) samt Einzelentgeltnachweis und zahlen den unbestrittenen Teil. Erheben Sie den Einspruch binnen drei Monaten ab der Rechnung; er öffnet den Weg zur kostenlosen Schlichtung bei der RTR.
- Widerspruch gegen eine Preisänderung bei Strom oder Gas (Österreich)
Die E-Control stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief bereit. Dieses Dokument ist Ihr eigener Widerspruch gegen eine angekündigte Preis- oder Bedingungsänderung Ihres Strom- oder Gaslieferanten in Österreich. Bei Strom können Haushalte binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung kostenlos und ungeachtet einer Bindung widersprechen (§ 21 ElWG); der Vertrag endet dann nach der gesetzlichen Frist, bis dahin zu den bisherigen Bedingungen. Außerhalb einer Bindung können Sie zudem mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 24 ElWG). Für Gas gilt das GWG 2011. Mit Kundennummer, Zählpunkt und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes.
- Schlichtungsantrag an die E-Control – Strom und Gas (Österreich)
Die E-Control bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Zählpunkt, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der strittige Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe an das Unternehmen. Für Streit mit Strom- oder Gasunternehmen über Rechnungen, Wechsel oder Abschaltung (§ 26 E-ControlG). Kostenlos; die Unternehmen müssen mitwirken.