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Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch · für Verbraucher
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Für Fluggäste, deren Flug drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde, auf einem Flug nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: jeder Flug ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, und Flüge dorthin mit einer Fluggesellschaft aus einem dieser Staaten. Das Schreiben fordert die pauschale Ausgleichszahlung — EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung — von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft und das EU-Beschwerdeformular sind kostenlos und leisten dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Flug ab Zürich kam stundenlang verspätet an, und Sie wohnen in Liechtenstein.
- Die Fluggesellschaft hat Ihren Ferienflug kurz vor der Abreise aus Liechtenstein annulliert.
- Sie durften auf einem überbuchten Flug nicht mitfliegen und fordern von Liechtenstein aus Entschädigung.
- Die Fluggesellschaft hat auf Ihre Forderung nach einer langen Verspätung nicht geantwortet.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Was mit dem Flug geschah
- Entschädigung je Fluggast nach Flugstrecke
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Häufige Fragen
- Wie viel Entschädigung kann ich in Liechtenstein für einen verspäteten oder annullierten Flug verlangen?
- Je Fluggast: EUR 250 für Flüge bis 1500 km; EUR 400 für längere Flüge innerhalb der EU und für andere Flüge von 1500 bis 3500 km; EUR 600 für alle anderen Flüge über 3500 km. Die Fluggesellschaft darf den Betrag halbieren, wenn sie Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten hat und Sie je nach Entfernung höchstens zwei, drei oder vier Stunden nach der planmässigen Zeit ankamen, ebenso bei einer Verspätung von drei bis vier Stunden auf einem Flug über 3500 km. Keine Ausgleichszahlung schuldet sie bei aussergewöhnlichen Umständen, die sie auch mit allen zumutbaren Massnahmen nicht hätte vermeiden können, etwa schlechtem Wetter oder Beschränkungen der Flugsicherung.
- Welche Flüge erfasst die Verordnung 261/2004 für Fluggäste in Liechtenstein?
- Jeden Flug ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, mit jeder Fluggesellschaft, und Flüge von ausserhalb dorthin mit einer Fluggesellschaft aus einem dieser Staaten; die Verordnung ist Teil des EWR-Abkommens, und Liechtenstein selbst hat keinen Flughafen. Sie richten Ihre Forderung an die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, auch wenn Sie bei einer anderen gebucht haben. Unabhängig von der Entschädigung muss die Fluggesellschaft Ihnen während der Wartezeit Mahlzeiten, Erfrischungen und nötigenfalls ein Hotel stellen; bewahren Sie die Belege für alles auf, was Sie selbst bezahlen mussten.
- Wo kann ich mich in Liechtenstein beschweren, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?
- Zuerst bei der Fluggesellschaft. Lehnt sie ab oder antwortet sie nicht, so behandelt die zuständige nationale Durchsetzungsstelle Beschwerden über Flüge ab den Flughäfen ihres Landes und Flüge aus Drittstaaten dorthin (für Zürich das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, bazl.admin.ch; für deutsche Flughäfen das Luftfahrt-Bundesamt, lba.de; Liechtenstein hat der EU-Kommission keine eigene Durchsetzungsstelle gemeldet). Für eine Geldforderung können Sie das zuständige Gericht anrufen. Eine Klage muss innerhalb der gesetzlichen Frist erhoben werden; lassen Sie nach der Antwort der Fluggesellschaft also nicht zu viel Zeit verstreichen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Die Mängelrüge an den Verkäufer, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat: Sie machen die gesetzliche Gewährleistung geltend, verlangen nach Ihrer Wahl Verbesserung (Reparatur) oder Austausch und setzen eine Frist mit Datum. Beim Kauf als Konsument von einem Unternehmen seit dem 1. März 2026 nach dem Konsumentengewährleistungsgesetz (KonsGG), sonst nach den §§ 922 ff. ABGB. Wichtig: Bei Käufen ab dem 1. März 2026 verjähren die Rechte drei Monate nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist, bei früheren Käufen ist binnen zwei Jahren ab Ablieferung zu klagen; das Schreiben allein hält diese Fristen nicht auf. Eingeschrieben senden.
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