Ausgleichsforderung bei annulliertem oder verspätetem Flug oder Nichtbeförderung (Italien)

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Beschwerde und Widerspruch
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Für Fluggäste, deren Flug mit weniger als 14 Tagen Vorlauf annulliert wurde, mit drei Stunden oder mehr Verspätung ankam oder denen die Beförderung verweigert wurde: Sie verlangen von der ausführenden Fluggesellschaft 250, 400 oder 600 € pro Person je nach Entfernung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004), außer bei außergewöhnlichen Umständen. Das gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen und für Flüge in die EU mit einer europäischen Gesellschaft. Viele Airlines bieten ein kostenloses Onlineformular; ohne Antwort binnen sechs Wochen ist die Beschwerde bei der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC kostenlos und online. Versand auf Italienisch per Einschreiben oder per PEC, falls vorhanden.

  • Für die Verwendung in Italien
  • Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

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Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihr Flug ab Italien wurde in letzter Minute annulliert, und Sie kamen einen Tag später an.
  • Sie landeten in Italien mit vielen Stunden Verspätung, und die Airline schweigt.
  • Man hat Sie wegen Überbuchung nicht an Bord gelassen.
  • Sie wollen von der Airline schriftlich die Ausgleichszahlung für einen annullierten oder verspäteten Flug verlangen.

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  • Tatsächliche Ankunft (Datum und Uhrzeit)
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  • Ausgleichszahlung pro Person (250, 400 oder 600)
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Häufige Fragen

Wie viel steht einem in Italien bei annulliertem oder verspätetem Flug zu, und wann nichts?
250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € über 3.500 km (Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004); der Betrag kann halbiert werden, wenn Ihnen ein Ersatzflug mit nur begrenzter Verspätung angeboten wurde. Bei einer Annullierung gibt es nichts, wenn Sie mindestens zwei Wochen vorher informiert wurden, und in keinem Fall, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände beweist. Erstattung des Tickets oder Ersatzflug sowie Betreuung am Flughafen stehen Ihnen trotzdem zu.
Die Fluggesellschaft antwortet nicht: Kann ich mich in Italien an die ENAC wenden?
Ja. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC überwacht in Italien die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Eine Beschwerde ist kostenlos und online über den Dienst „Tutela dei diritti del passeggero“ möglich, wenn die Airline nicht binnen sechs Wochen nach Eingang Ihrer Forderung antwortet oder verordnungswidrig antwortet; die ENAC nennt eine Frist von zwei Jahren ab dem Flugdatum. Bei einer Airline mit Sitz in einem anderen EU-Land kann auch das Europäische Verbraucherzentrum Italien helfen. Eine Klage vor Gericht bleibt immer möglich.
Was schuldet die Airline außer der Ausgleichszahlung während der Wartezeit an einem italienischen Flughafen?
Bei Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline Ihnen die Wahl zwischen Erstattung des Tickets und einem Ersatzflug anbieten (Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004); bei langer Wartezeit muss sie kostenlos Mahlzeiten und Getränke, zwei Kommunikationsmöglichkeiten und nötigenfalls ein Hotel mit Transfer stellen (Artikel 9). Haben Sie diese Kosten selbst getragen, weil die Airline sie nicht angeboten hat, bewahren Sie die Belege auf und fügen Sie sie der Forderung bei. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt zu diesen Rechten hinzu und ersetzt sie nicht.

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  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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