Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung
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Anspruchsschreiben an die Fluggesellschaft nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: 250 €, 400 € oder 600 € Ausgleichszahlung je Person, wenn Sie Ihr Ziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung erreicht haben, der Flug kurzfristig annulliert oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Mit Flugdaten, Betrag nach Entfernung, Ablehnung von Gutscheinen, Erstattung von Auslagen, Zahlungsfrist und dem Hinweis auf die Schlichtung. Auch für Mitreisende derselben Buchung. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach dem Ende des Flugjahres.
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- Ausgleichszahlung pro Person (250, 400 oder 600)
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Häufige Fragen
- Wann steht mir eine Ausgleichszahlung für meinen Flug zu, und in welcher Höhe?
- Wenn Sie Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht haben, der Flug annulliert wurde, ohne dass man Sie mindestens zwei Wochen vorher informiert hat, oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung: 250 € bis 1.500 km; 400 € für EU-Flüge über 1.500 km und andere Flüge bis 3.500 km; 600 € für alle übrigen (Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004). Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie unvermeidbare außergewöhnliche Umstände nachweist.
- Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft ablehnt oder nicht antwortet?
- Hat die Airline abgelehnt oder zwei Monate nicht geantwortet, können Sie bei Ansprüchen bis 5.000 € kostenlos die Schlichtung beantragen: bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V., wenn die Airline dort Mitglied ist, sonst bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (§§ 57 bis 57b LuftVG). Das Luftfahrt-Bundesamt überwacht die Airlines, setzt aber keine einzelnen Ansprüche durch. Daneben bleibt die Klage beim Amtsgericht.
- Wie lange habe ich für den Anspruch Zeit, und wie schicke ich das Schreiben am besten?
- Der Anspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB; BGH, X ZR 62/23). Eine Form ist nicht vorgeschrieben: Sie können das Schreiben per E-Mail, über das Formular der Airline oder per Post senden. Bewahren Sie einen Nachweis über Absendung und Eingang auf – er zählt später für die zwei Monate bis zur Schlichtung und für die Verjährung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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