Kündigung Fitnessstudio-Vertrag oder Abo (Mitgliedschaft, Zeitschrift, Streaming)

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Kündigungsschreiben für den Vertrag mit dem Fitnessstudio und für andere laufende Abos – Mitgliedschaft, Zeitschrift, Streaming oder Lieferabo. Sie kündigen ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), etwa bei dauerhafter Krankheit mit Attest, widerrufen das SEPA-Lastschriftmandat zum Vertragsende und verlangen eine Bestätigung des Enddatums in Textform. Für Verträge seit dem 01.03.2022 gilt nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB). Per E-Mail, per Post oder zusätzlich zum Kündigungsbutton.

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Fitnessstudio-Vertrag?
Das hängt vom Vertragsdatum ab. Bei Verträgen mit AGB, die seit dem 01.03.2022 geschlossen wurden, darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen und die Kündigungsfrist zu ihrem Ende höchstens einen Monat; danach verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Ältere Verträge können noch bis zu drei Monate Frist und Verlängerungen um bis zu ein Jahr vorsehen.
Reicht eine Kündigung per E-Mail oder über den Kündigungsbutton?
Ja. Für Verträge seit dem 01.10.2016 dürfen AGB für die Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB), eine E-Mail genügt also. Wurde der Vertrag über eine Website geschlossen, muss der Anbieter den Button „Verträge hier kündigen“ bereithalten und den Eingang sofort in Textform bestätigen (§ 312k BGB); fehlt der Button, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Dieses Schreiben dient allen anderen Wegen und belegt Datum und Inhalt.
Kann ich das Fitnessstudio wegen Krankheit oder Umzug vorzeitig kündigen?
Wegen Krankheit ja, wenn sie Ihnen das Training auf Dauer unmöglich macht: Das ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung ohne Frist (§ 314 BGB), den Sie mit einem ärztlichen Attest belegen (BGH, XII ZR 42/10). Ein Umzug genügt dagegen nicht, auch nicht aus beruflichen Gründen (BGH, XII ZR 62/15); dann bleibt die ordentliche Kündigung. Kündigen Sie aus wichtigem Grund zeitnah, nachdem Sie von ihm erfahren haben.
Wie beweise ich, dass meine Kündigung rechtzeitig beim Anbieter angekommen ist?
Die Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Anbieter zugeht (§ 130 BGB), und das müssen Sie im Streitfall beweisen. Senden Sie sie per E-Mail und zusätzlich per Post, und heben Sie alle Bestätigungen auf. Der Online-Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens beweist den Zugang nicht sicher (BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Am sichersten ist ein Bote, der das Schreiben liest und den Einwurf in den Briefkasten bezeugt, oder die Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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