Widerruf eines Online-Kaufs oder Fernabsatzvertrags

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Widerrufserklärung für einen Online-Kauf, eine Bestellung per Telefon oder Katalog oder einen an der Haustür geschlossenen Vertrag: Sie widerrufen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung (§§ 312g, 355 BGB) und fordern Ihr Geld zurück. Der Brief enthält alles, was das Muster-Widerrufsformular abfragt – Bestelldatum, Erhalt der Ware, Bestellnummer, Waren, Ihren Namen und Ihre Anschrift – in eigenem Wortlaut, dazu die Erstattung binnen 14 Tagen, die Rücksendung und die Bitte um Eingangsbestätigung. Bietet der Shop seit dem 19.06.2026 den Button „Vertrag widerrufen“, genügt auch dieser.

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Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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Häufige Fragen

Bis wann kann ich einen Online-Kauf widerrufen?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei Waren beginnt sie, sobald Sie die Ware erhalten haben, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss (§ 356 BGB). Es genügt, den Widerruf am letzten Tag abzusenden. Hat der Händler Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, erlischt es erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn.
Muss ich den Button „Vertrag widerrufen“ im Onlineshop benutzen?
Nein, aber er ist der einfachste Weg. Seit dem 19.06.2026 muss ein Onlineshop eine Widerrufsfunktion mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertig anbieten, die während der ganzen Frist erreichbar ist; nach Ihrer Bestätigung im zweiten Schritt muss der Händler den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen (§ 356a BGB). Speichern Sie diese Bestätigung. Ein Brief oder eine E-Mail mit diesem Dokument bleibt daneben wirksam – etwa wenn der Shop keinen Button hat, beim Haustürgeschäft oder als zusätzlicher Nachweis.
Wie sende ich den Widerruf so, dass ich ihn beweisen kann?
Der Widerruf braucht keine bestimmte Form; eine E-Mail mit diesem Dokument als PDF genügt, eine Unterschrift ist nur auf Papier üblich. Wirksam wird er erst, wenn er beim Händler ankommt (§ 130 BGB), und das müssen Sie im Streitfall beweisen. Bewahren Sie deshalb die gesendete E-Mail auf und senden Sie den Brief zusätzlich per Post. Der Sendungsverlauf eines Einwurf-Einschreibens allein beweist den Zugang nicht (BAG, 2 AZR 68/24); sicherer ist ein Bote, der den Brief liest und den Einwurf bezeugen kann.
Wer zahlt die Rücksendung, und wann bekomme ich mein Geld zurück?
Der Händler muss alle Zahlungen einschließlich der Kosten der Standardlieferung binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs erstatten, und zwar über dasselbe Zahlungsmittel (§ 357 BGB). Er darf die Erstattung zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten oder Sie die Absendung nachgewiesen haben (§ 357 Abs. 4 BGB). Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie nur, wenn der Händler Sie vorher darüber unterrichtet hat und sie nicht selbst übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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