Widerruf, Reklamation und Kündigung – Vorlagen für Verbraucher
Die Schreiben hier brauchen keine Unterschrift auf Papier; Vertragsbedingungen dürfen nicht mehr als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB), eine E-Mail genügt. Wirksam wird ein Schreiben mit dem Zugang (§ 130 BGB), den der Absender beweisen muss; für die Widerrufsfrist zählt die Absendung. Einen Online-Kauf oder Haustürvertrag widerrufen Sie binnen 14 Tagen ohne Begründung (§§ 312g, 355 BGB) mit dem Widerrufsschreiben, dem Muster-Widerrufsformular, das der Händler mitliefern muss, oder über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, die Onlineshops seit dem 19.06.2026 bieten müssen. Bei mangelhafter Ware verlangt die Mängelrüge nach Ihrer Wahl Reparatur oder Ersatz; zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB).
Bleibt die Nacherfüllung in angemessener Frist aus oder schlägt sie fehl, folgen Rücktritt oder Minderung ohne weitere Frist (§ 475d BGB). Ein Handy- oder Internetvertrag läuft anfangs höchstens 24 Monate und ist danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG; Kündigungsschreiben). Fitnessstudio-Verträge und Abos seit dem 01.03.2022 sind nach der Erstlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB); eine dauerhafte Krankheit mit Attest ist ein wichtiger Grund, ein Umzug nicht (Fitnessstudio-Kündigung). Nach angekündigter Preiserhöhung können Sie Strom oder Gas ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen (Sonderkündigung). Eine Versicherung ist nach einer Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel binnen eines Monats kündbar (§ 40 VVG).
Schlichtungsstellen prüfen nur Ansprüche, die zuvor beim Unternehmen geltend gemacht wurden (§ 14 Abs. 1 VSBG). Der Energieversorger muss eine Beschwerde binnen vier Wochen beantworten; danach ist der Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie kostenlos, das Unternehmen muss teilnehmen. Ohne zuständige Branchenstelle schlichtet die Universalschlichtungsstelle des Bundes Streitwerte von 10 € bis 50.000 €, wenn der Unternehmer mitwirkt (Antrag). Ab drei Stunden Ankunftsverspätung, bei Annullierung oder Nichtbeförderung sieht die Fluggastrechte-Verordnung 250 €, 400 € oder 600 € je Person vor (Fluggastrechte). Mängel einer Pauschalreise zeigen Sie unverzüglich vor Ort an (Mängelanzeige), sonst entfallen Minderung und Schadensersatz, soweit Abhilfe möglich war; Ansprüche aus der Reklamation verjähren zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende.
Die Dokumente
13 Vorlagen zum Ausfüllen oder Herunterladen.
Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung
Anspruchsschreiben an die Fluggesellschaft nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: 250 €, 400 € oder 600 € Ausgleichszahlung je Person, wenn Sie Ihr Ziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung erreicht haben, der Flug kurzfristig annulliert oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Mit Flugdaten, Betrag nach Entfernung, Ablehnung von Gutscheinen, Erstattung von Auslagen, Zahlungsfrist und dem Hinweis auf die Schlichtung. Auch für Mitreisende derselben Buchung. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach dem Ende des Flugjahres.
Reklamation der Pauschalreise nach der Rückkehr – Minderung und Schadensersatz
Das Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie benennen die Mängel und Ihre Anzeige vor Ort, berechnen die Minderung des Reisepreises (§ 651m BGB), verlangen Ersatz für selbst geschaffene Abhilfe und weitere Schäden, bei erheblicher Beeinträchtigung auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (§ 651n BGB), und setzen eine Zahlungsfrist. Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende (§ 651j BGB); eine Monatsfrist für die Anmeldung gibt es nicht mehr.
Beschwerde an den Strom- oder Gasversorger
Verbraucherbeschwerde an Ihren Strom- oder Gasanbieter, etwa wegen einer falschen Abrechnung, zu hoher Abschläge, eines nicht übernommenen Zählerstands, eines fehlenden Bonus oder einer nicht bestätigten Kündigung. Der Brief nennt Kundennummer, Zählernummer und Lieferanschrift, beschreibt das Problem, fordert Abhilfe und weist auf die gesetzliche Antwortfrist von vier Wochen hin (§ 111a EnWG). Bleibt die Beschwerde erfolglos, ist sie die Voraussetzung für den kostenlosen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie (§ 111b EnWG). Nicht für Wasser und Fernwärme.
Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie
Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin, wenn Ihr Strom- oder Gasversorger, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht binnen vier Wochen beantwortet hat (§§ 111a, 111b EnWG). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, das Unternehmen muss teilnehmen. Der Antrag fasst den Streit, die vorherige Beschwerde, die Antwort des Unternehmens und Ihr Ziel zusammen und erklärt, dass kein Gericht befasst ist. Die Schlichtungsstelle bietet selbst ein kostenloses Online- und Papierformular an; dieser Brief ist die formlose Alternative per Post oder E-Mail.
Mängelanzeige bei der Pauschalreise – Reisemängel vor Ort melden
Die schriftliche Mängelanzeige, die Sie noch im Urlaub der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter übergeben: Sie listet die Reisemängel mit Datum auf, verlangt Abhilfe bis zu einer Frist und kündigt an, dass Sie sonst selbst Abhilfe schaffen und die Kosten verlangen (§ 651k BGB). Ohne rechtzeitige Anzeige verlieren Sie Minderung und Schadensersatz, soweit Abhilfe möglich gewesen wäre (§ 651o BGB). Mit Feld für die Empfangsbestätigung der Reiseleitung. Die Reklamation nach der Rückkehr ist ein eigenes Dokument.
Kündigung eines Versicherungsvertrags – Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz und andere
Kündigungsschreiben für Ihre Hausrat-, Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Wohngebäude-, Unfall- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung: ordentlich zum Ablauf der Versicherungsperiode, nach einer Beitragserhöhung binnen eines Monats (§ 40 VVG), nach einem Schadensfall oder bei Verträgen über mehr als drei Jahre zum Ende des dritten Jahres (§ 11 VVG) – jeweils hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit Widerruf des Lastschriftmandats und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes. Für die Kfz-Versicherung gibt es ein eigenes Dokument.
Widerruf eines Online-Kaufs oder Fernabsatzvertrags
Widerrufserklärung für einen Online-Kauf, eine Bestellung per Telefon oder Katalog oder einen an der Haustür geschlossenen Vertrag: Sie widerrufen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung (§§ 312g, 355 BGB) und fordern Ihr Geld zurück. Der Brief enthält alles, was das Muster-Widerrufsformular abfragt – Bestelldatum, Erhalt der Ware, Bestellnummer, Waren, Ihren Namen und Ihre Anschrift – in eigenem Wortlaut, dazu die Erstattung binnen 14 Tagen, die Rücksendung und die Bitte um Eingangsbestätigung. Bietet der Shop seit dem 19.06.2026 den Button „Vertrag widerrufen“, genügt auch dieser.
Mängelrüge / Reklamation – Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung
Reklamation einer mangelhaften Ware beim Verkäufer: Sie zeigen den Mangel an, verlangen nach Ihrer Wahl Reparatur oder Ersatzlieferung (§§ 437, 439 BGB) und setzen eine Frist. Der Brief folgt dem Kaufrecht seit 2022: Vermutung zu Ihren Gunsten für Mängel, die sich im ersten Jahr zeigen (§ 477 BGB), angemessene Frist ab Ihrer Mitteilung (§ 475 Abs. 5 BGB), Kosten der Nacherfüllung beim Verkäufer – und für Käufe ab dem 31.07.2026 die Verlängerung der Verjährung um zwölf Monate nach einer Reparatur (§ 475e Abs. 5 BGB). Für Käufe beim Händler, online oder im Laden.
Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung nach fehlgeschlagener Nachbesserung
Die zweite Stufe der Reklamation: Hat der Verkäufer die Ware nach Ihrer Mängelanzeige nicht rechtzeitig repariert oder ersetzt, zeigt sich der Mangel nach der Reparatur erneut oder verweigert er die Nacherfüllung, erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Minderung des Kaufpreises (§§ 437, 441 BGB) – beim Kauf vom Händler ohne weitere Frist (§ 475d BGB). Mit Kaufdatum, Mangel, Grund, Erstattungsbetrag, Zahlungsfrist und IBAN. Bei einem geringfügigen Mangel bleibt nur die Minderung; die Fragen unten erklären, warum.
Kündigung Handyvertrag oder Internetvertrag (DSL, Kabel, Glasfaser)
Kündigungsschreiben für Ihren Mobilfunk-, DSL-, Kabel- oder Glasfaservertrag nach dem Telekommunikationsgesetz: ordentlich zum nächstmöglichen Termin, nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist (§ 56 TKG), wegen Umzugs (§ 60 TKG), wegen zu langsamen Internets nach erfolgloser Frist zur Abhilfe, mit Messprotokoll (§ 57 Abs. 4 TKG) oder nach einer einseitigen Vertragsänderung. Mit Kunden- und Vertragsnummer, Rufnummer und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes. Wurde der Vertrag online geschlossen, gibt es zusätzlich den Button „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB).
Kündigung Fitnessstudio-Vertrag oder Abo (Mitgliedschaft, Zeitschrift, Streaming)
Kündigungsschreiben für den Vertrag mit dem Fitnessstudio und für andere laufende Abos – Mitgliedschaft, Zeitschrift, Streaming oder Lieferabo. Sie kündigen ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), etwa bei dauerhafter Krankheit mit Attest, widerrufen das SEPA-Lastschriftmandat zum Vertragsende und verlangen eine Bestätigung des Enddatums in Textform. Für Verträge seit dem 01.03.2022 gilt nach der Erstlaufzeit höchstens ein Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB). Per E-Mail, per Post oder zusätzlich zum Kündigungsbutton.
Schlichtungsantrag bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, mit Beschwerde an die Verbraucherzentrale
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl bietet ein eigenes, kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag dazu: Sachverhalt, Anspruch, Streitwert, der vorherige Versuch beim Unternehmer und die nötigen Erklärungen – zum Hochladen, Mailen oder Versenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, gilt für Streitwerte von 10 € bis 50.000 €, wenn keine Branchenschlichtung zuständig ist, und setzt voraus, dass der Unternehmer teilnimmt. Dazu eine kurze Beschwerde an die Verbraucherzentrale Ihres Landes.
Sonderkündigung Strom- oder Gasvertrag wegen Preiserhöhung
Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags nach einer angekündigten Preiserhöhung, ohne Kündigungsfrist zu dem Tag, an dem der neue Preis gelten soll. Außerhalb der Grundversorgung gilt § 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV oder GasGVV; die Grundversorgung können Sie zudem jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Mit Kunden- und Zählernummer, Lieferanschrift, Datum der Preismitteilung, hilfsweiser Kündigung zum nächstmöglichen Termin und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes in Textform.