Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie
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Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin, wenn Ihr Strom- oder Gasversorger, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht binnen vier Wochen beantwortet hat (§§ 111a, 111b EnWG). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, das Unternehmen muss teilnehmen. Der Antrag fasst den Streit, die vorherige Beschwerde, die Antwort des Unternehmens und Ihr Ziel zusammen und erklärt, dass kein Gericht befasst ist. Die Schlichtungsstelle bietet selbst ein kostenloses Online- und Papierformular an; dieser Brief ist die formlose Alternative per Post oder E-Mail.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Kunde
- Anschrift des Kunden
- Name der Schlichtungsstelle (Schlichtungsstelle Energie e.V.)
- Ort
- Datum
- Kundennummer
- Strom- oder Gasversorger
- Anschrift des Strom- oder Gasversorgers
- Zählernummer
- Lieferanschrift (Verbrauchsstelle)
- Strom oder Erdgas
- Gegenstand der Beschwerde
- Datum der Beschwerde
- Ergebnis der Beschwerde beim Versorger
- Verlangte Abhilfe
- Geforderter Betrag
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wann kann ich die Schlichtungsstelle Energie anrufen?
- Wenn Sie sich zuvor beim Unternehmen beschwert haben und es Ihre Beschwerde abgelehnt oder ihr nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen hat (§§ 111a, 111b EnWG). Den Antrag können nur Verbraucher stellen, die Strom oder Gas für den privaten Haushalt beziehen, und nur solange kein Gericht mit der Sache befasst ist. Erfasst sind etwa Streitigkeiten über Abrechnung, Abschläge, Zählerstände, den Lieferantenwechsel oder den Netzanschluss.
- Ist die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie verbindlich?
- Nein. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall schriftlich und schlägt eine Lösung vor; Sie können sie annehmen oder ablehnen und danach immer noch vor Gericht gehen. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, das Unternehmen muss daran teilnehmen (§ 111b EnWG). Ein Verfahren dauert nach Angaben der Schlichtungsstelle in der Regel etwa drei Monate.
- Muss ich das Formular der Schlichtungsstelle Energie benutzen?
- Nein. Die Schlichtungsstelle Energie bietet ein kostenloses Online-Formular und ein Formular zum Ausdrucken an, nimmt aber auch einen formlosen Antrag per Post, Fax oder E-Mail an – ein solcher Antrag ist dieses Dokument. Legen Sie Ihre Beschwerde an das Unternehmen, dessen Antwort und die strittigen Rechnungen bei; ohne Nachweis der vorherigen Beschwerde wird der Antrag abgelehnt (§ 14 Abs. 1 VSBG). Anschrift: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin.
- Gibt es neben der Schlichtung eine Behörde, die bei Energiestreit hilft?
- Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur informiert über Ihre Rechte gegenüber Energieversorgern, entscheidet aber keinen Einzelfall und ist keine Schlichtungsstelle. Rat geben auch die Verbraucherzentralen der Länder. Die Schlichtungsstelle Energie ist dagegen die Stelle, die den Streit mit dem Unternehmen klärt; ihre Empfehlung ist der nächste Schritt vor einem Gericht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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