Schlichtungsantrag an die E-Control – Strom und Gas (Österreich)

Österreich
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Verbraucher
Antrag
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Die E-Control bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Zählpunkt, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der strittige Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe an das Unternehmen. Für Streit mit Strom- oder Gasunternehmen über Rechnungen, Wechsel oder Abschaltung (§ 26 E-ControlG). Kostenlos; die Unternehmen müssen mitwirken.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Antragsteller
  • Anschrift des Antragstellers
  • Schlichtungsstelle (Name, wie auf ihrer Website)
  • Anschrift der Schlichtungsstelle
  • Ort
  • Datum
  • Strom- oder Gasunternehmen (Lieferant oder Netzbetreiber)
  • Kundennummer
  • Strom oder Erdgas
  • Anschrift des Strom- oder Gasunternehmens
  • Zählpunktnummer (steht auf der Rechnung)
  • Lieferanschrift (Verbrauchsstelle)
  • E-Mail
  • Telefon
  • Gegenstand der Beschwerde
  • Datum der Beschwerde
  • Antwort des Unternehmens auf Ihre Beschwerde
  • Verlangte Abhilfe
  • Geforderter Betrag
  • Beilagen

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Brauche ich dieses Dokument, wenn die E-Control in Österreich ein eigenes Online-Formular hat?
Nicht zwingend. Die Schlichtungsstelle der E-Control bietet auf ihrer Website ein kostenloses Online-Formular an, und das Verfahren selbst ist kostenlos. Dieses Dokument ordnet Ihren Fall vorab – Unternehmen, Zählpunkt, Sachverhalt, Ihre Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der Betrag. Sie können die Abschnitte in das Formular einfügen oder den unterschriebenen Antrag an die Anschrift senden, die die E-Control auf ihrer Website nennt.
Welche Streitigkeiten nimmt die Schlichtungsstelle der E-Control in Österreich an?
Streit zwischen Kunden und Strom- oder Gasunternehmen – Lieferanten und Netzbetreibern –, etwa über Rechnungen, Teilbeträge, Zählerstände, den Lieferantenwechsel, Abschaltungen oder die Qualität der Leistung (§ 26 E-ControlG). Fernwärme gehört nicht dazu: Dafür ist die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte zuständig. Wasser ist eine Gebühr der Gemeinde und wird mit einem Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid bekämpft, nicht mit einem Schlichtungsantrag.
Muss ein Energieunternehmen in Österreich an der Schlichtung der E-Control teilnehmen?
Ja. Strom- und Gasunternehmen müssen am Verfahren mitwirken, alle nötigen Auskünfte geben und bei Bedarf einen Lösungsvorschlag machen (§ 26 E-ControlG). Die E-Control bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung binnen sechs Wochen. Während des Verfahrens ist der strittige Rechnungsbetrag nicht fällig; ein Betrag in Höhe des Durchschnitts der letzten drei Rechnungen kann aber verlangt werden. Der Weg zum Gericht bleibt Ihnen offen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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