Schlichtungsantrag bei der Verbraucherschlichtung Austria oder der Internet Ombudsstelle (Österreich)

Österreich
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Verbraucher
Antrag
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Beide Schlichtungsstellen bieten ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Vertrag, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der Betrag, mit den Erklärungen, die eine Schlichtungsstelle braucht. Die Internet Ombudsstelle ist für online geschlossene Verträge da, die Verbraucherschlichtung Austria für die übrigen Verbrauchergeschäfte. Kostenlos; die Teilnahme ist für das Unternehmen freiwillig (AStG).

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Antragsteller
  • Anschrift des Antragstellers
  • Schlichtungsstelle (Name, wie auf ihrer Website)
  • Anschrift der Schlichtungsstelle
  • Ort
  • Datum
  • Unternehmer
  • Vertragsnummer
  • Anschrift des Unternehmers
  • Datum des Vertrags
  • E-Mail
  • Telefon
  • Beschreibung des Problems
  • Datum der Beschwerde
  • Antwort des Unternehmens auf Ihre Beschwerde
  • Gewünschtes Ergebnis
  • Geforderter Betrag
  • Beilagen

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Brauche ich dieses Dokument, wenn die Verbraucherschlichtung Austria ein eigenes Online-Formular hat?
Nicht zwingend. Die Verbraucherschlichtung Austria und die Internet Ombudsstelle nehmen Anträge über ihre kostenlosen Online-Formulare entgegen. Dieses Dokument ordnet Ihren Fall vorab: Unternehmen, Vertrag, Sachverhalt, Ihre Beschwerde und die Antwort, Ihr Anliegen, der Betrag und die nötigen Erklärungen. Sie können die Abschnitte in das Formular einfügen und die Beilagen hochladen oder den unterschriebenen Antrag an die Anschrift senden, die die Stelle auf ihrer Website nennt.
Wann ist in Österreich die Internet Ombudsstelle zuständig und wann die Verbraucherschlichtung Austria?
Die Internet Ombudsstelle schlichtet Streit aus Verträgen, die online geschlossen wurden, etwa einem Kauf im Webshop. Die Verbraucherschlichtung Austria ist die Auffangstelle für alle Verbrauchergeschäfte, für die keine Branchenstelle zuständig ist – Energie gehört zur E-Control, Telefon und Internet zur RTR, Reisen mit Flug, Bahn oder Bus zur apf, Banken zur Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft. Beide sind für Verbraucher kostenlos.
Muss ein Unternehmen in Österreich an der Verbraucherschlichtung teilnehmen?
Bei der Verbraucherschlichtung Austria und der Internet Ombudsstelle nicht: Die Teilnahme ist freiwillig, und ein Lösungsvorschlag bindet nur, wenn beide Seiten zustimmen. Anders ist es bei Strom und Gas (E-Control) und bei Fluglinien (apf), die mitwirken müssen. Lehnt das Unternehmen ab, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht. Die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung gibt es seit 20.07.2025 nicht mehr.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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