Schlichtungsantrag bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, mit Beschwerde an die Verbraucherzentrale
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Die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl bietet ein eigenes, kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag dazu: Sachverhalt, Anspruch, Streitwert, der vorherige Versuch beim Unternehmer und die nötigen Erklärungen – zum Hochladen, Mailen oder Versenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, gilt für Streitwerte von 10 € bis 50.000 €, wenn keine Branchenschlichtung zuständig ist, und setzt voraus, dass der Unternehmer teilnimmt. Dazu eine kurze Beschwerde an die Verbraucherzentrale Ihres Landes.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Schlichtungsstelle (z. B. Universalschlichtungsstelle des Bundes)
- Anschrift der Schlichtungsstelle
- Ort
- Datum
- Unternehmer
- Vertragsnummer
- Anschrift des Unternehmers
- Datum des Vertrags
- Telefon
- Beschreibung des Problems
- Gewünschtes Ergebnis
- Geforderter Betrag
- Bisheriger Verlauf der Beschwerde
- Anlagen
- Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes
- Anschrift der Verbraucherzentrale
- Gegenstand der Beschwerde
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Brauche ich dieses Dokument, wenn die Universalschlichtungsstelle ein eigenes Formular hat?
- Nicht zwingend: Die Universalschlichtungsstelle des Bundes bietet auf ihrer Website ein kostenloses Online-Formular an und nimmt Anträge auch per E-Mail, Fax, Post oder persönlich entgegen. Dieses Dokument ordnet Ihren Fall vorab – Sachverhalt, Anspruch, Streitwert und bisheriger Verlauf – und kann dem Online-Formular als Anlage beigefügt oder an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein geschickt werden.
- Wann ist die Universalschlichtungsstelle zuständig, und was kostet das Verfahren?
- Sie ist die Auffangstelle: zuständig für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit einem Streitwert von 10 € bis 50.000 €, wenn keine Branchenschlichtungsstelle zuständig ist (§ 30 VSBG) – für Strom und Gas, Telekommunikation, Flüge, Banken und Versicherungen gibt es eigene Stellen. Für Sie ist das Verfahren kostenlos; die Gebühr trägt der Unternehmer, der freiwillig teilnimmt. Lehnt er ab, endet das Verfahren, und der Weg zum Gericht bleibt offen.
- Muss ich mich vorher beim Unternehmer beschweren, und was bringt die Verbraucherzentrale?
- Ja: Eine Schlichtungsstelle lehnt den Antrag ab, wenn Sie den Anspruch nicht zuvor beim Unternehmer geltend gemacht haben (§ 14 Abs. 1 VSBG); fügen Sie deshalb Ihr Beschwerdeschreiben und die Antwort bei. Die Verbraucherzentralen nehmen Beschwerden über ein Online-Formular entgegen und werten sie für ihre Beobachtung des Marktes aus, antworten aber nicht einzeln; den Text des zweiten Schreibens in diesem Dokument können Sie in dieses Formular übernehmen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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