Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle (Frankreich)

Verbraucher
Français
Frankreich
Antrag
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Dieses Dokument ist auf Französisch

Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Französisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.

Für Verbraucher in Frankreich, deren schriftliche Beschwerde bei einem Unternehmen ohne Antwort oder Lösung blieb. Zwei Wege sind kostenlos: die Meldung bei SignalConso, dem Dienst der französischen Verbraucherschutzbehörde DGCCRF, der Ihren Streit nicht entscheidet, und das Onlineformular, das viele Schlichtungsstellen für den Antrag anbieten. Die Verbraucherschlichtungsstelle schlägt kostenlos eine Lösung vor (Artikel L. 612-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs). Dieser Brief ruft sie per Post an: Er schildert den Streit, die vorherige Beschwerde und Ihr Anliegen. Senden Sie ihn binnen eines Jahres nach der Beschwerde (Artikel L. 612-2). Auf Französisch.

  • Für die Verwendung in Frankreich
  • Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ein Unternehmen in Frankreich hat Ihre schriftliche Beschwerde ignoriert.
  • Ein Verkäufer oder Handwerker weigert sich trotz Ihrer Beschwerde, das Problem zu lösen.
  • Sie möchten, dass ein kostenloser Schlichter eine Lösung für Ihren Streit mit einer Firma vorschlägt.
  • Sie möchten die Verbraucherschlichtung per Post anrufen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
  • Anschrift des Kunden
  • Verbraucherschlichtungsstelle
  • Postanschrift der Schlichtungsstelle
  • Ort
  • Datum
  • Unternehmer
  • Anschrift des Unternehmers
  • Kundennummer
  • Gegenstand der Streitigkeit
  • Datum der Beschwerde
  • Antwort des Unternehmens
  • Verlangte Abhilfe

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

SignalConso oder Verbraucherschlichtung in Frankreich: Was ist der Unterschied?
SignalConso (signal.conso.gouv.fr) ist der kostenlose Dienst der DGCCRF: Ihre Meldung geht an das Unternehmen, das antworten kann, und hilft, Kontrollen zu lenken, aber niemand entscheidet Ihren Streit. Die Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihren Fall und schlägt eine Lösung vor; für Sie ist das kostenlos (Artikel L. 612-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs), und der Weg zum Gericht bleibt danach offen. Beides kann gleichzeitig geschehen.
Wie findet man in Frankreich die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle eines Unternehmens?
Das Unternehmen muss die Schlichtungsstelle nennen, der es angehört, meist in den AGB, auf der Website oder auf den Rechnungen (Artikel L. 616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs). Die amtliche Liste der gemeldeten Schlichtungsstellen veröffentlicht die Aufsichtskommission für Verbraucherschlichtung (CECMC) auf economie.gouv.fr. Manche Branchen haben einen öffentlichen oder Branchenschlichter: Energie, elektronische Kommunikation, Wasser, Tourismus und Reisen, Versicherung, Banken.
Wann darf die Schlichtungsstelle in Frankreich ablehnen, und wie schnell entscheidet sie?
Sie lehnt ab, wenn Sie nicht zuerst eine schriftliche Beschwerde an das Unternehmen gerichtet haben, das Anliegen offensichtlich unbegründet ist, der Streit schon geprüft wurde oder bei einer anderen Stelle oder einem Gericht anhängig ist, der Antrag mehr als ein Jahr nach der schriftlichen Beschwerde kommt oder der Streit nicht in ihren Bereich fällt (Artikel L. 612-2 des französischen Verbrauchergesetzbuchs). Sie schlägt binnen 90 Tagen ab der Mitteilung an die Parteien, dass sie angerufen wurde, eine Lösung vor und kann diese Frist bei einem komplexen Streit verlängern (Artikel R. 612-5); jede Seite kann sie annehmen oder nicht.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Beschwerde oder Kündigung beim Telekomanbieter, Internet oder Mobilfunk (Frankreich)

    Für Internet-, Festnetz- oder Mobilfunkkunden in Frankreich, die sich über einen gestörten Dienst oder eine Rechnung beschweren oder den Vertrag kündigen wollen. Wahlweise: eine Beschwerde, eine Kündigung, die spätestens zehn Tage nach Eingang wirkt (Artikel L. 224-39 des französischen Verbrauchergesetzbuchs), oder eine Kündigung ohne Vertragsstrafe nach einer Vertragsänderung, binnen vier Monaten (Artikel L. 224-33). Wechseln Sie den Anbieter unter Mitnahme der Nummer, kündigt der neue Anbieter für Sie. Auf Französisch, per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

  • Kündigung eines Abos: loi Chatel oder berechtigter Grund (Frankreich)

    Für Abonnenten eines Fitnessstudios, einer Zeitschrift, eines Streamingdienstes oder Clubs in Frankreich, die aufhören wollen. Wahlweise: Kündigung zum Laufzeitende mit der vertraglichen Frist; kostenlose Kündigung jederzeit, wenn das Unternehmen Sie nicht ein bis drei Monate vor Laufzeitende an Ihr Recht erinnert hat, nicht zu verlängern (loi Chatel, Artikel L. 215-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs); oder Kündigung aus einem im Vertrag vorgesehenen berechtigten Grund. Bei online abgeschlossenen Abos ist der Kündigungsbutton oft schneller. Auf Französisch, per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

  • Verlangen nach Reparatur oder Ersatz aus der gesetzlichen Konformitätsgarantie (Frankreich)

    Für Verbraucher in Frankreich, deren bei einem Unternehmer gekaufte Ware innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung kaputtgeht oder nicht dem Versprochenen entspricht: Sie verlangen vom Verkäufer, nicht vom Hersteller, kostenlose Reparatur oder Ersatz nach Artikel L. 217-3 und L. 217-8 des französischen Verbrauchergesetzbuchs, binnen dreißig Tagen. Der Brief nennt die Vermutung von 24 Monaten (12 Monate bei Gebrauchtware) und die Verlängerung um sechs Monate nach einer Reparatur. Auf Französisch, per Einschreiben mit Rückschein zu senden, mit dem Kaufbeleg.

  • Beschwerde beim Strom-, Gas- oder Wasserversorger (Frankreich)

    Für Haushaltskunden in Frankreich, die bei ihrem Strom- oder Gaslieferanten oder ihrem Wasserversorger eine Rechnung, einen Zählerstand oder eine Verbrauchsschätzung, eine Sperre, eine Preisänderung oder einen Anschluss beanstanden. Die schriftliche Beschwerde ist der vorgeschriebene Schritt vor der Schlichtung: Gibt es binnen zwei Monaten keine Lösung, können Sie binnen eines Jahres nach der Beschwerde kostenlos den französischen nationalen Energieombudsmann (Médiateur national de l'énergie) oder die Wasserschlichtung (Médiation de l'eau) anrufen. Der Brief nennt Ihre Lieferstelle (PDL, PCE) oder Ihren Zähler. Auf Französisch, per Einschreiben mit Rückschein oder über das Kundenkonto.

  • Beanstandung eines durch Telefonwerbung geschlossenen Vertrags (Frankreich)

    Für Verbraucher in Frankreich, die ohne Einwilligung angerufen wurden und nach Ansicht des Unternehmens an einen Energie-, Telekom-, Handwerker- oder Abovertrag gebunden sind. Seit dem 11. August 2026 ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung verboten, und ein so geschlossener Vertrag ist nichtig (Artikel L. 223-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes Nr. 2025-594 vom 30. Juni 2025). Der Brief beruft sich darauf und stellt wahlweise zudem fest, dass Sie keine Angebotsbestätigung unterschrieben haben (Artikel L. 221-16), oder übt Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht aus. Auf Französisch, per Einschreiben mit Rückschein; melden Sie den Anruf auch bei SignalConso.

  • Beschwerde nach einer Pauschalreise (Frankreich)

    Für Reisende, deren in Frankreich gebuchte Pauschalreise (Flug und Hotel, Rundreise, Club) nicht wie vereinbart verlief: anderes Hotel, fehlende Leistungen, ausgefallene Transfers. Veranstalter und Vermittler haften verschuldensunabhängig für die Durchführung der Reise (Artikel L. 211-16 des französischen Tourismusgesetzbuchs); Sie verlangen eine Preisminderung für die Zeit der Vertragswidrigkeit und Schadenersatz (Artikel L. 211-17). Der Brief gibt an, ob Sie die Mängel vor Ort gemeldet haben. Auf Französisch, nach der Rückkehr per Einschreiben mit Rückschein zu senden.