Rücktritt vom Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Die Rücktrittserklärung für einen Online-Kauf, eine Bestellung per Telefon oder Katalog oder einen Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde: Sie treten binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück (§ 11 FAGG) und verlangen Ihr Geld zurück. Der Brief nennt Bestellung, Erhalt und Waren in eigenem Wortlaut. Das Muster-Widerrufsformular im Anhang des FAGG ist kostenlos und genügt ebenso; eine Form ist nicht vorgeschrieben, und die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist (§ 13 Abs 1 FAGG). Bei Verträgen, die ab 01.10.2026 online geschlossen werden, muss der Shop zusätzlich eine Rücktrittsfunktion anbieten (§ 13a FAGG).
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Datum des Erhalts der Ware
- Vom Rücktritt erfasste Waren oder Dienstleistungen
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Häufige Fragen
- Brauche ich für den Rücktritt nach dem FAGG ein bestimmtes Formular?
- Nein. Die Rücktrittserklärung ist an keine Form gebunden (§ 13 Abs 1 FAGG): Ein Brief, eine E-Mail oder das Muster-Widerrufsformular aus Anhang I des FAGG genügen. Das Muster ist kostenlos, und viele Händler legen es der Bestellung bei. Dieser Brief enthält dieselben Angaben in eigenem Wortlaut und dazu die Bitte um Erstattung und um eine Eingangsbestätigung. Wichtig ist nur, dass Ihr Rücktritt eindeutig ist.
- Bis wann kann ich in Österreich von einem Online-Kauf zurücktreten?
- Binnen 14 Tagen (§ 11 FAGG). Bei Waren läuft die Frist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter – nicht der Paketdienst – die Ware erhalten, bei mehreren Lieferungen einer Bestellung ab der letzten; bei Dienstleistungen ab dem Vertragsabschluss. Es genügt, die Erklärung am letzten Tag abzusenden (§ 13 Abs 1 FAGG); senden Sie sie eingeschrieben oder per E-Mail, damit Sie das beweisen können. Ohne Information über das Rücktrittsrecht verlängert sich die Frist um zwölf Monate (§ 12 FAGG).
- Was ändert die Rücktrittsfunktion nach § 13a FAGG ab 01.10.2026?
- Für Verträge, die nach dem 30.09.2026 in einem Onlineshop oder einer App geschlossen werden, muss der Unternehmer eine gut sichtbare Funktion anbieten, mit der Sie den Rücktritt online erklären; den Eingang muss er Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Nutzen Sie sie und speichern Sie die Bestätigung. Brief und E-Mail bleiben daneben wirksam – etwa wenn die Funktion fehlt, nicht funktioniert oder der Vertrag älter ist.
- Habe ich in Österreich auch bei einem Haustürgeschäft bis € 50 ein Rücktrittsrecht?
- Das FAGG gilt nicht für Verträge außerhalb der Geschäftsräume mit einem Entgelt von höchstens € 50 (§ 1 Abs 2 Z 1 FAGG). Für sie kann § 3 KSchG ein eigenes Rücktrittsrecht geben: binnen 14 Tagen ab Erhalt einer Urkunde mit Namen und Anschrift des Unternehmers und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht, ohne Formvorschrift; auch hier genügt die rechtzeitige Absendung, und ohne diese Urkunde ist die Frist länger. Der Brief bietet diese Grundlage zur Auswahl an. Im FAGG schließt § 18 den Rücktritt etwa aus bei Maßanfertigungen, schnell verderblichen Waren, entsiegelten Hygieneartikeln und vollständig erbrachten Dienstleistungen, denen Sie ausdrücklich zugestimmt haben.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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