Mängelanzeige bei der Pauschalreise vor Ort (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Die schriftliche Mängelanzeige, die Sie noch im Urlaub der Reiseleitung oder Kontaktstelle des Reiseveranstalters übergeben: Sie listet die Vertragswidrigkeiten mit Datum auf, fordert Abhilfe bis zu einer Frist und behält Preisminderung, Schadenersatz und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude vor. Nach § 11 Abs 2 Pauschalreisegesetz (PRG) informieren Sie den Veranstalter unverzüglich; eine unterlassene Mitteilung kann Ihnen als Mitverschulden angerechnet werden. Unten bestätigt die Reiseleitung den Eingang mit Datum und Uhrzeit.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Reisender
- Anschrift des Reisenden
- Telefon
- Reiseveranstalter
- Örtliche Reiseleitung oder Kontaktstelle (Anschrift oder E-Mail)
- Ort
- Datum
- Buchungsnummer
- Reise (Land, Ort, Hotel)
- Reisebeginn
- Reiseende
- Von der Beschwerde erfasste Reisende
- Leistungsmängel und Tage, an denen sie auftraten
- Frist für die Abhilfe (Datum und Uhrzeit)
- Eingang bei der Reiseleitung (Datum, Uhrzeit – trägt die Reiseleitung ein)
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Warum muss ich Mängel einer Pauschalreise in Österreich schon vor Ort melden?
- Weil der Reiseveranstalter Gelegenheit zur Abhilfe haben soll: Sie müssen ihn über jede Vertragswidrigkeit unverzüglich informieren (§ 11 Abs 2 PRG). Unterlassen Sie das, verlieren Sie Ihre Ansprüche nicht automatisch; die Unterlassung kann Ihnen aber beim Schadenersatz als Mitverschulden angerechnet werden und ihn kürzen (§ 12 Abs 2 PRG, § 1304 ABGB). Halten Sie Fotos, Videos und die Namen von Zeugen fest.
- Wem übergebe ich die Mängelanzeige nach dem PRG – dem Hotel oder der Reiseleitung?
- Dem Reiseveranstalter: vor Ort seiner Reiseleitung oder der Kontaktstelle, die in den Reiseunterlagen genannt ist, notfalls per E-Mail dem Veranstalter selbst. Haben Sie über ein Reisebüro gebucht, können Sie sie auch dorthin richten; es muss sie unverzüglich weiterleiten (§ 13 PRG). Eine Beschwerde allein an der Hotelrezeption erreicht den Veranstalter nicht sicher. Lassen Sie sich den Eingang unten auf dem Blatt mit Datum und Uhrzeit bestätigen oder bewahren Sie die gesendete E-Mail auf.
- Was kann ich in Österreich tun, wenn der Veranstalter die Mängel nicht behebt?
- Der Veranstalter muss die Vertragswidrigkeit beheben, außer das ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden (§ 11 PRG). Behebt er sie nicht in der von Ihnen gesetzten angemessenen Frist, können Sie selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der notwendigen Ausgaben verlangen; einer Frist bedarf es nicht, wenn er die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe nötig ist. Nach der Reise fordern Sie Preisminderung, Schadenersatz und bei erheblichen Mängeln Ersatz für entgangene Urlaubsfreude mit einer Reklamation (§ 12 PRG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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