Reklamation der Pauschalreise: Preisminderung, Schadenersatz, entgangene Urlaubsfreude (Österreich)
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Die Reklamation an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie fordern eine angemessene Preisminderung für jeden betroffenen Zeitraum, Schadenersatz und bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (§ 12 Pauschalreisegesetz, PRG), mit Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Konto. Der Brief verweist auf Ihre Mängelanzeige vor Ort (§ 11 Abs 2 PRG) und kündigt Schlichtung oder Klage an. Belege, Fotos und die Bestätigung der Reiseleitung legen Sie bei. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.
Was Sie ausfüllen
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- Wann und wem die Leistungsmängel vor Ort gemeldet wurden
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- Ersatz für entgangene Urlaubsfreude in Euro (sonst 0)
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Häufige Fragen
- Was kann ich nach einer mangelhaften Pauschalreise in Österreich verlangen?
- Eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Vertragswidrigkeit bestand, außer der Veranstalter beweist, dass sie Ihnen zuzurechnen ist; angemessenen Schadenersatz für die Schäden, die Ihnen dadurch entstanden sind; und bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit auch angemessenen Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (§ 12 PRG). Der Schadenersatz ist unverzüglich zu leisten. Ihre Mitteilung vor Ort stützt die Forderung; fehlt sie, kann das als Mitverschulden zählen.
- Wie bemesse ich die Preisminderung für eine Pauschalreise nach dem PRG?
- Das Gesetz nennt keine Tabelle und keine Prozentsätze: Die Preisminderung muss für jeden betroffenen Zeitraum angemessen sein (§ 12 PRG). Den Betrag setzen Sie selbst ein; das Schreiben übernimmt ihn und nennt daneben Schäden, Ausgaben und gegebenenfalls den Ersatz für entgangene Urlaubsfreude. Belegen Sie jede Position mit Fotos, Rechnungen und der Bestätigung Ihrer Mängelanzeige vor Ort.
- Bis wann sollte ich eine Pauschalreise in Österreich reklamieren?
- Möglichst bald nach der Rückkehr, solange Belege und Erinnerungen frisch sind. Die Ansprüche verjähren; die EU-Richtlinie, die das PRG umsetzt, verlangt dafür eine Frist von mindestens zwei Jahren (Art 14 Abs 6 RL (EU) 2015/2302), die genaue österreichische Frist hängt vom Anspruch ab. Zahlt der Veranstalter nicht bis zur gesetzten Frist, können Sie eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen oder klagen. Schicken Sie die Reklamation eingeschrieben oder per E-Mail und bewahren Sie den Beleg auf.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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