Beschwerde nach einer Pauschalreise (Frankreich)
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Für Reisende, deren in Frankreich gebuchte Pauschalreise (Flug und Hotel, Rundreise, Club) nicht wie vereinbart verlief: anderes Hotel, fehlende Leistungen, ausgefallene Transfers. Veranstalter und Vermittler haften verschuldensunabhängig für die Durchführung der Reise (Artikel L. 211-16 des französischen Tourismusgesetzbuchs); Sie verlangen eine Preisminderung für die Zeit der Vertragswidrigkeit und Schadenersatz (Artikel L. 211-17). Der Brief gibt an, ob Sie die Mängel vor Ort gemeldet haben. Auf Französisch, nach der Rückkehr per Einschreiben mit Rückschein zu senden.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie sind von einer in Frankreich gebuchten Pauschalreise zurück, die nicht wie versprochen verlief.
- Das Hotel war ein anderes als gebucht oder im Preis enthaltene Leistungen fehlten.
- Transfers oder Ausflüge wurden gestrichen und Sie hatten die Mängel schon vor Ort gemeldet.
- Sie möchten vom Reiseveranstalter oder Reisebüro eine Preisminderung und Schadensersatz verlangen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Reisender
- Anschrift des Reisenden
- Reiseveranstalter
- Postanschrift des Reiseveranstalters
- Ort
- Datum
- Buchungsnummer
- Reise (Land, Ort, Hotel)
- Reisebeginn
- Reiseende
- Preis
- Beschreibung des Problems
- Wurden die Mängel vor Ort gemeldet
- Einzelheiten der Meldung vor Ort oder warum sie unterblieb
- Verlangte Preisminderung in Euro (nur Ziffern)
- Aufwendungen und Schäden (Posten und Beträge, sonst „keine“)
Vorschau
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Häufige Fragen
- Meldet man Mängel einer in Frankreich gebuchten Pauschalreise während der Reise oder danach?
- Während der Reise, ohne unangemessene Verzögerung: Artikel L. 211-16 des französischen Tourismusgesetzbuchs verlangt, dass der Reisende dem Unternehmen jede festgestellte Vertragswidrigkeit mitteilt, meist an der im Vertrag oder in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle. Das Unternehmen muss dann Abhilfe schaffen. Eine verspätete Meldung kann die Entschädigung mindern, wenn eine rasche Meldung das Problem begrenzt hätte. Halten Sie die Meldung schriftlich fest und senden Sie diese Beschwerde nach der Rückkehr.
- Reklamiert man eine in Frankreich gebuchte Pauschalreise beim Reisebüro oder beim Veranstalter?
- Bei beiden, nach Wahl: Das Unternehmen, das Ihnen die Reise verkauft hat, Veranstalter oder Vermittler, haftet verschuldensunabhängig für ihre Durchführung, auch wenn ein Hotel oder eine Airline die Leistungen erbringt (Artikel L. 211-16 des französischen Tourismusgesetzbuchs). Richten Sie den Brief an Ihren Vertragspartner, meist das Reisebüro auf der Rechnung. War ein Flug der Reise verspätet oder annulliert, verlangen Sie die Ausgleichsleistung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zusätzlich von der Airline.
- Wie berechnet man in Frankreich die Preisminderung für eine mangelhafte Pauschalreise?
- Die Minderung muss der Dauer und Schwere der Vertragswidrigkeit angemessen sein (Artikel L. 211-17 des französischen Tourismusgesetzbuchs): etwa ein Teil des Preises der Nächte in einem Hotel niedrigerer Kategorie oder der Wert eines ausgefallenen Ausflugs. Sie ist auch geschuldet, wenn die Ursache außerhalb des Einflusses des Unternehmens liegt. Schadenersatz deckt zusätzlich Auslagen und erlittenen Schaden gegen Nachweis. Nennen Sie genaue Beträge und legen Sie die Belege bei.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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