Entschuldigung, Beurlaubung und Anträge an Schule, Kita und Hochschule
Schule ist in Deutschland Sache der Länder: Jedes hat ein eigenes Schulgesetz, und schon der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht liegt je nach Land zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Auch die Entschuldigung für die Schule folgt dem Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen benachrichtigen die Eltern die Schule unverzüglich und teilen den Grund schriftlich mit; in Baden-Württemberg ist die Schule spätestens am zweiten Tag zu benachrichtigen, und war das nicht schriftlich, folgt die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen. Für ein absehbares Fehlen gibt es den Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht; wer entscheidet und wie früh er gestellt wird, regelt ebenfalls das Land. Unentschuldigtes Fehlen, auch zur Verlängerung der Ferien, kann nach Landesrecht ein Bußgeld kosten.
Den Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt dagegen das Bundesrecht: ab dem ersten Geburtstag auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII); das Landesrecht kann eine Frist für die Anmeldung beim Jugendamt setzen. Seit dem 01.08.2026 haben Kinder der ersten Klasse zudem Anspruch auf ganztägige Förderung von acht Stunden an Werktagen, der bis 2029/2030 auf alle vier Grundschuljahre wächst; einen kostenlosen Platz oder eine bestimmte Form sichert er nicht. Weist das Jugendamt trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Platz nach, können Eltern ihren Verdienstausfall ersetzt verlangen (BGH, 20.10.2016, III ZR 278/15). Deshalb ist der Antrag auf einen Kitaplatz oder Ganztagsplatz datiert und bittet um Eingangsbestätigung. Zur Grundschule meldet man ein Kind auf dem Formular der Schule an.
Die Schulbescheinigung bestätigt den Schulbesuch, etwa für die Familienkasse; hat die Stelle einen eigenen Vordruck, füllt die Schule diesen aus. Die Zweitschrift eines Zeugnisses stellt die Schule aus, nach ihrer Schließung die Schule, die ihre Unterlagen verwahrt, oder die Schulverwaltung des Schulträgers; in Brandenburg haben die Schulämter dafür ein eigenes Formular. Ein Nachteilsausgleich ändert die Bedingungen einer Prüfung, nicht die fachlichen Anforderungen, und wird rechtzeitig vorher mit einer ärztlichen oder fachlichen Stellungnahme zu den Auswirkungen beantragt: in der Schule nach den Regeln des Landes (Antrag an die Schule), an der Hochschule nach der Prüfungsordnung, die die Belange behinderter Studierender berücksichtigen muss (Antrag an den Prüfungsausschuss).
Die Dokumente
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Antrag auf Nachteilsausgleich bei Hochschulprüfungen
Der Antrag an den Prüfungsausschuss auf einen Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: mehr Bearbeitungszeit, Pausen, ein eigener Raum, technische Hilfsmittel oder eine andere Prüfungsform, ohne dass die fachlichen Anforderungen sinken. Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender berücksichtigen (§ 16 Satz 4 HRG). Mit Matrikelnummer, Studiengang, den betroffenen Prüfungen, den Auswirkungen der Beeinträchtigung, den beantragten Maßnahmen und einem ärztlichen Attest als Anlage. Hat Ihre Hochschule ein eigenes Antragsformular, verwenden Sie es oder fügen Sie dieses Schreiben als Begründung bei.
Entschuldigung für die Schule
Die schriftliche Entschuldigung, mit der Eltern – oder volljährige Schüler selbst – ein Fehlen im Unterricht bei der Klassenleitung entschuldigen: mit Name und Klasse, den Tagen der Fehlzeit, dem Grund ohne Diagnose und dem Tag, an dem die Schule benachrichtigt wurde. Für Fehlzeiten wegen Krankheit, eines unaufschiebbaren Arzttermins oder eines dringenden Familienanlasses. Wann und wie zu entschuldigen ist, regelt das Schulrecht des Landes: in Nordrhein-Westfalen unverzüglich und schriftlich, in Baden-Württemberg Benachrichtigung bis zum zweiten Tag und, wenn sie nicht schriftlich war, die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen. Hat die Schule ein Entschuldigungsheft, nutzen Sie es.
Antrag auf Nachteilsausgleich in der Schule
Der Antrag an die Schulleitung auf einen Nachteilsausgleich für ein Kind mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung wie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche: angepasste Bedingungen bei Klassenarbeiten und Prüfungen, etwa mehr Zeit, Pausen, ein eigener Raum oder Hilfsmittel, ohne dass die fachlichen Anforderungen sinken. Mit der Beschreibung, wie sich die Beeinträchtigung auswirkt, den beantragten Maßnahmen, dem Zeitraum und einer ärztlichen oder fachlichen Stellungnahme als Anlage. Die Regeln dafür erlässt jedes Land selbst; das Bundesland wählen Sie im Formular. Rechtzeitig vor den Prüfungen stellen.
Antrag auf eine Schulbescheinigung
Das Schreiben an das Sekretariat der Schule, mit dem Eltern oder volljährige Schüler eine Schulbescheinigung anfordern – die Bestätigung, dass ein Kind die Schule besucht, wie sie etwa für das Kindergeld eines volljährigen Kindes, für Ausbildungsförderung oder für eine Schülerfahrkarte verlangt wird. Mit Name, Geburtsdatum, Klasse und Schuljahr, der Stelle, bei der die Bescheinigung vorgelegt wird, der Zahl der Ausfertigungen und dem Datum, bis zu dem sie gebraucht wird. Gibt die anfordernde Stelle einen eigenen Vordruck vor, bittet das Schreiben die Schule, diesen auszufüllen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und in der Schule abgeben.
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Der schriftliche Antrag an die Schulleitung, ein Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht zu beurlauben, etwa für ein Familienereignis, das sich nicht verschieben lässt. Mit Name, Klasse, Zeitraum, Grund und Nachweisen, der Erklärung, dass die Beurlaubung nicht der Verlängerung von Ferien dient, und der Bitte um eine schriftliche Entscheidung vor Beginn. Das Schulrecht des Landes entscheidet, wer zuständig ist und wie früh der Antrag gestellt werden muss; das Bundesland wählen Sie im Formular. Wer ohne Genehmigung fehlt, um Ferien zu verlängern, riskiert ein Bußgeld. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
Antrag auf eine Zweitschrift eines Zeugnisses
Das Schreiben, mit dem Sie bei Ihrer früheren Schule eine Zweitschrift eines verlorenen oder beschädigten Zeugnisses beantragen, etwa des Abiturzeugnisses oder eines Abschlusszeugnisses. Es nennt das Zeugnis, das Jahr der Ausstellung, die Jahre des Schulbesuchs und Ihren Namen zur Schulzeit, bittet nach einer Namensänderung um den heutigen Namen und fragt vorab nach einer Gebühr. Ist die Schule geschlossen, geht es an die Schule, die ihre Unterlagen verwahrt, oder an die Schulverwaltung des Schulträgers. Gebühren und Verfahren regelt jedes Land selbst; in Brandenburg nehmen die Schulämter Anträge auf ihrem eigenen Formular entgegen, das Sie dort erhalten.
Antrag auf einen Kitaplatz oder Ganztagsplatz (Rechtsanspruch)
Das Schreiben an das Jugendamt, mit dem Eltern den Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII geltend machen: einen Platz in der Kita oder in der Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag und – neu seit dem 01.08.2026 – die ganztägige Förderung für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen. Mit gewünschtem Beginn, Betreuungsumfang, den bisherigen Bemühungen um einen Platz und der Bitte um Eingangsbestätigung und schriftlichen Bescheid. Das datierte Schreiben ist der Nachweis, auf den es ankommt, wenn kein Platz bereitsteht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und gegen Eingangsbestätigung abgeben.