Antrag auf einen Kitaplatz oder Ganztagsplatz (Rechtsanspruch)

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Das Schreiben an das Jugendamt, mit dem Eltern den Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII geltend machen: einen Platz in der Kita oder in der Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag und – neu seit dem 01.08.2026 – die ganztägige Förderung für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen. Mit gewünschtem Beginn, Betreuungsumfang, den bisherigen Bemühungen um einen Platz und der Bitte um Eingangsbestätigung und schriftlichen Bescheid. Das datierte Schreiben ist der Nachweis, auf den es ankommt, wenn kein Platz bereitsteht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und gegen Eingangsbestätigung abgeben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Elternteil
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • E-Mail
  • Jugendamt (Stadt oder Kreis)
  • Anschrift des Jugendamts
  • Ort
  • Datum
  • Art des Betreuungsanspruchs
  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Beginn
  • Betreuungsumfang (Stunden pro Tag)
  • Grund
  • Bereits angefragte Kitas oder Tagespflegepersonen

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Häufige Fragen

Brauche ich dieses Schreiben, wenn die Stadt ein eigenes Anmeldeportal für Kitaplätze hat?
Viele Städte und Kreise vergeben Plätze über ein eigenes Portal oder Formular, das kostenlos ist; melden Sie Ihr Kind dort ebenfalls an. Der Rechtsanspruch richtet sich aber gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt (§ 24 SGB VIII). Dieses Schreiben meldet den Bedarf dort schriftlich und mit Datum an – der Nachweis, auf den es ankommt, wenn zum gewünschten Beginn kein Platz bereitsteht.
Wie früh muss ich den Betreuungsbedarf beim Jugendamt anmelden?
Das Landesrecht kann verlangen, dass Eltern das Jugendamt eine bestimmte Zeit vor dem gewünschten Beginn informieren (§ 24 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII), und die Frist ist von Land zu Land verschieden. Fragen Sie beim Jugendamt nach und schreiben Sie so früh wie möglich. Es lohnt sich: Der Bundesgerichtshof hat Eltern Ersatz für entgangenen Verdienst zugesprochen, weil das Jugendamt trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Platz nachwies (III ZR 278/15).
Was gilt seit dem 01.08.2026 für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter?
Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen, haben Anspruch auf ganztägige Förderung im Umfang von acht Stunden an Werktagen, auch in den Ferien; das Landesrecht kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr vorsehen. Unterricht und Angebote der Ganztagsschule zählen zu den acht Stunden. Der Anspruch wächst jedes Jahr um eine Klassenstufe, bis 2029/2030 alle vier Grundschuljahre erfasst sind. Einen kostenlosen Platz oder eine bestimmte Form der Betreuung garantiert er nicht.
Wie gebe ich den Antrag so ab, dass ich den Eingang beim Jugendamt beweisen kann?
Am sichersten geben Sie ihn persönlich ab und lassen sich den Eingang auf einer Kopie mit Datum bestätigen, oder Sie schicken ihn per Einschreiben mit Rückschein. Eine E-Mail beweist den Eingang nur, wenn das Jugendamt ihn bestätigt. Das Schreiben bittet deshalb ausdrücklich um eine schriftliche Eingangsbestätigung; bewahren Sie diese mit Ihrer Kopie auf.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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