Ersuchen um Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes in Tirol (Österreich)

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Das schriftliche Ersuchen an die Wohnsitzgemeinde, einem in Tirol angemeldeten Kind ab dem zweiten Geburtstag einen Kinderbetreuungsplatz zu vermitteln. Seit dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 muss die Gemeinde nach dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz jedem rechtzeitig angemeldeten Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde einen Platz in der Gemeinde oder in angemessener Entfernung vermitteln. Die Anmeldung selbst erfolgt kostenlos über die Plattform FRIDA des Landes; dieses Schreiben ersetzt sie nicht, sondern hält datiert fest, dass Sie den Platz beanspruchen. Nur Tirol kennt diesen Anspruch.

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Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Anschrift des Gemeindeamts (in Innsbruck: des Stadtmagistrats)
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  • Datum
  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Hauptwohnsitz des Kindes (Anschrift)
  • Angemeldet über die Plattform des Landes am
  • Beginn
  • Betreuungsumfang (Stunden pro Tag)
  • Stand der Vermittlung
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Häufige Fragen

Welches Kind hat in Tirol Anspruch auf Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes?
Jedes rechtzeitig über die Plattform des Landes angemeldete Kind, das seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat und spätestens im kommenden Kinderbetreuungsjahr das zweite Lebensjahr vollendet. Die Gemeinde erfüllt den Vermittlungsauftrag mit einem Platz in der Hauptwohnsitzgemeinde oder in angemessener Entfernung, mit Zustimmung der Eltern auch weiter entfernt. So gilt es seit dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 nach dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
Wie wird ein Kind in Tirol für einen Kinderbetreuungsplatz angemeldet?
Kostenlos über die Plattform FRIDA des Landes Tirol; für das Kinderbetreuungsjahr 2026/27 lief die Anmeldung von 01.12.2025 bis 31.01.2026. Dieses Schreiben ersetzt die Anmeldung nicht. Es hält gegenüber der Gemeinde schriftlich und datiert fest, dass Sie den Platz beanspruchen – etwa wenn kein Platz oder keiner in angemessener Entfernung vermittelt wurde. Fragen Sie die Gemeinde nach der Anmeldefrist für das nächste Jahr.
Gibt es in Österreich außerhalb Tirols einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
Nein. Kinderbetreuung ist Landesrecht, und einen Anspruch auf einen Platz kennt derzeit nur Tirol. Bundesweit verpflichtend – halbtags und kostenlos – ist nur das letzte Kindergartenjahr vor der Schule, nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik, die bis 31.08.2027 läuft. In den anderen Ländern melden Sie Ihr Kind über das Portal des Landes oder der Gemeinde an; dieses Schreiben passt dort nicht.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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