Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Das schriftliche Ansuchen, mit dem Eltern – oder eigenberechtigte Schüler selbst – vorab um eine Freistellung vom Unterricht ersuchen, etwa für eine Hochzeit oder ein Begräbnis in der Familie, eine Therapie oder einen Wettkampf. Bei schulpflichtigen Kindern wird sie nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erteilt: einzelne Stunden bis zu einem Tag vom Klassenvorstand, bis zu einer Woche von der Schulleitung, länger von der Bildungsdirektion (§ 9 Abs 6 SchPflG); nach der Schulpflicht über einen Tag hinaus von der Schulleitung (§ 45 Abs 4 SchUG). Viele Schulen stellen dafür ein eigenes Formular kostenlos auf ihre Website – verlangt Ihre Schule es, verwenden Sie dieses.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Absender
- Anschrift des Absenders
- Telefon
- Schule
- Wer entscheidet (bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber die Schulleitung; für ein schulpflichtiges Kind über eine Woche die Bildungsdirektion)
- Anschrift der Schule (Straße, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Schüler
- Klasse
- Abwesenheit ab
- Abwesenheit bis
- Nur einzelne Stunden: welche (zB 3. bis 5. Stunde)
- Grund
- Beilagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wer entscheidet in Österreich über die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht?
- Bei schulpflichtigen Kindern erteilt sie für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, für mehrere Tage bis zu einer Woche die Schulleitung und für längere Zeit die Bildungsdirektion (§ 9 Abs 6 SchPflG). Nach der Schulpflicht entscheidet bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus die Schulleitung (§ 45 Abs 4 SchUG). Im Formular wählen Sie, an wen das Ansuchen geht; viele Schulen leiten ein Ansuchen über eine Woche an die Bildungsdirektion weiter.
- Aus welchem Anlass wird in Österreich eine Freistellung vom Unterricht erteilt?
- Das Gesetz zählt die Anlässe nicht abschließend auf. Gemeint sind vorhersehbare Anlässe, die sich nicht in die unterrichtsfreie Zeit verlegen lassen – etwa eine Hochzeit oder ein Begräbnis in der Familie, eine Therapie, ein religiöser Feiertag oder ein Wettkampf –, und die Erlaubnis wird nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erteilt. Wer ohne Erlaubnis fehlt, etwa um die Ferien zu verlängern, fehlt unentschuldigt; bei schulpflichtigen Kindern kann das als Verletzung der Schulpflicht bestraft werden (§ 24 SchPflG).
- Kann man sich in Österreich gegen die Ablehnung einer Freistellung vom Unterricht wehren?
- Bei schulpflichtigen Kindern gibt es gegen die Entscheidung des Klassenvorstands oder der Schulleitung kein Rechtsmittel (§ 9 Abs 6 SchPflG); fragen Sie nach, ob ein kürzerer Zeitraum möglich ist. Über eine längere Freistellung entscheidet die Bildungsdirektion mit Bescheid, gegen den eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich ist; die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung. Stellen Sie das Ansuchen deshalb früh – manche Schulen verlangen es mehrere Wochen im Voraus.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Ansuchen um sprengelfremden Schulbesuch (Österreich)
Das Ansuchen der Eltern, ihr Kind eine öffentliche Pflichtschule – etwa Volksschule oder Mittelschule – außerhalb seines Schulsprengels besuchen zu lassen. Den Rahmen setzt der Bund (§ 13 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz), die Regeln trifft jedes Land: In manchen Ländern entscheidet die Wohnsitzgemeinde, die Zustimmung des Erhalters der gewünschten Schule ist Voraussetzung, und die Frist endet früh im Jahr. Mit Bundesland, Kind, Hauptwohnsitz, gewünschter Schule, Gründen und der Zustimmung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und rechtzeitig einbringen.
- Ansuchen um Nachteilsausgleich in der Schule (Österreich)
Das Ansuchen an die Schulleitung, bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung eines Schülers zu berücksichtigen – etwa mit mehr Zeit, einem eigenen Raum oder einer mündlichen statt einer schriftlichen Form, ohne dass die Anforderungen des Lehrplans sinken. Es stützt sich auf § 18 Abs 6 SchUG, gilt in allen Bundesländern und beschreibt die Auswirkungen, nicht die Diagnose; eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme liegt bei. Für die Reifeprüfung und für eine Legasthenie gelten eigene Vorgaben. Für Eltern und volljährige Schüler.
- Ersuchen um eine Zeugnisabschrift oder ein Zeugnisduplikat (Österreich)
Das schriftliche Ersuchen an die Schule um eine Abschrift oder ein Duplikat eines Zeugnisses – etwa des Jahreszeugnisses, eines Abschlusszeugnisses oder des Reifeprüfungszeugnisses (Matura) –, wenn das Original verloren, beschädigt oder zerstört ist oder eine weitere Ausfertigung gebraucht wird. Mit Zeugnis, Schuljahr, Jahren des Schulbesuchs, Geburtsdatum und dem Namen während der Schulzeit, damit die Schule die Unterlagen findet. Ob Kosten anfallen, sagt Ihnen die Schule; das Schreiben fragt danach und, falls die Schule die Unterlagen nicht mehr hat, wer sie verwahrt.
- Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht (Österreich)
Die schriftliche Entschuldigung, mit der Eltern – oder eigenberechtigte Schüler selbst – dem Klassenvorstand den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht bekanntgeben: mit Name und Klasse, den Tagen, dem Grund ohne Diagnose und dem Tag, an dem die Schule verständigt wurde. Nach § 9 Schulpflichtgesetz und § 45 Schulunterrichtsgesetz ist die Schule ohne Verzug zu verständigen, auf Verlangen schriftlich – in allen Bundesländern gleich. Für Krankheit, einen unaufschiebbaren Arzttermin oder einen dringenden Familienanlass. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
- Ersuchen um eine Schulbesuchsbestätigung (Österreich)
Das schriftliche Ersuchen an das Sekretariat der Schule um eine Schulbesuchsbestätigung – etwa für die Familienbeihilfe eines volljährigen Kindes in Ausbildung, für die das Finanzamt Österreich einen Nachweis verlangt, oder für eine Stelle im Ausland. Mit Name und Geburtsdatum des Schülers, Klasse, Schuljahr, der Stelle, der die Bestätigung vorgelegt wird, der Anzahl der Ausfertigungen und dem Tag, bis zu dem sie gebraucht wird. Für Eltern minderjähriger Schüler und für volljährige Schüler selbst, in allen Bundesländern verwendbar. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
- Ersuchen um Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes in Tirol (Österreich)
Das schriftliche Ersuchen an die Wohnsitzgemeinde, einem in Tirol angemeldeten Kind ab dem zweiten Geburtstag einen Kinderbetreuungsplatz zu vermitteln. Seit dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 muss die Gemeinde nach dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz jedem rechtzeitig angemeldeten Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde einen Platz in der Gemeinde oder in angemessener Entfernung vermitteln. Die Anmeldung selbst erfolgt kostenlos über die Plattform FRIDA des Landes; dieses Schreiben ersetzt sie nicht, sondern hält datiert fest, dass Sie den Platz beanspruchen. Nur Tirol kennt diesen Anspruch.