Ansuchen um sprengelfremden Schulbesuch (Österreich)
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Das Ansuchen der Eltern, ihr Kind eine öffentliche Pflichtschule – etwa Volksschule oder Mittelschule – außerhalb seines Schulsprengels besuchen zu lassen. Den Rahmen setzt der Bund (§ 13 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz), die Regeln trifft jedes Land: In manchen Ländern entscheidet die Wohnsitzgemeinde, die Zustimmung des Erhalters der gewünschten Schule ist Voraussetzung, und die Frist endet früh im Jahr. Mit Bundesland, Kind, Hauptwohnsitz, gewünschter Schule, Gründen und der Zustimmung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und rechtzeitig einbringen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Elternteil
- Anschrift des Elternteils
- Telefon
- Zuständige Stelle (meist die Wohnsitzgemeinde)
- Anschrift der zuständigen Stelle
- Ort
- Datum
- Bundesland
- Kind
- Geburtsdatum des Kindes
- Hauptwohnsitz des Kindes (Anschrift)
- Schuljahr
- Schulstufe (zB 1. Schulstufe)
- Schule
- Anschrift der Schule
- Sprengelschule (falls bekannt)
- Grund
- Zustimmung des Erhalters der gewünschten Schule
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wer entscheidet in Österreich über den sprengelfremden Schulbesuch?
- Das regelt jedes Land in seinem Pflichtschulrecht; der Bund gibt nur den Rahmen vor (§ 13 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz). In manchen Ländern entscheidet der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde, nachdem er die Schulerhalter und die Bildungsdirektion gehört hat, und die Bewilligung setzt die Zustimmung des Erhalters der gewünschten Schule voraus. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wer zuständig ist; das Bundesland wählen Sie im Formular.
- Bis wann muss man in Österreich den sprengelfremden Schulbesuch beantragen?
- Die Frist legt das Land fest. In manchen Ländern ist das Ansuchen bis Ende Februar für das folgende Schuljahr bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen, und ein verspätetes Ansuchen wird nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt. Stellen Sie es daher früh und lassen Sie sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen, oder senden Sie es eingeschrieben und heben Sie den Aufgabeschein auf.
- Welche Gründe zählen in Österreich für den Besuch einer Schule außerhalb des Sprengels?
- Landesgesetze nennen zB die persönlichen Verhältnisse des Kindes, seine Bildungsziele, die Organisationsform der Schulen, die Verkehrsverhältnisse und die Zumutbarkeit des Schulwegs. Beschreiben Sie den Grund konkret: etwa die Betreuung durch Großeltern nahe der gewünschten Schule, den Arbeitsort der Eltern oder einen Schwerpunkt, den die Sprengelschule nicht anbietet. Ob die Gründe ausreichen, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall nach dem Landesgesetz.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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